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„Aktion Kornblume“: Der „verschwiegene“ 3. Oktober des Jahres 1961

Schwerin, 04.10.2016 (rm). Es war der 3. Oktober 1961, als von der Bezirksleitung der SED und der Staatssicherheit der DDR aus  Schwerin heraus der Befehl umgesetzt wurde, den Grenzstreifen zur

  • Veröffentlicht Oktober 4, 2016

Schwerin, 04.10.2016 (rm). Es war der 3. Oktober 1961, als von der Bezirksleitung der SED und der Staatssicherheit der DDR aus  Schwerin heraus der Befehl umgesetzt wurde, den Grenzstreifen zur Bundesrepublik mit der Aktion „Kornblume“ zu „säubern“.  653 Bürger aus dem heutigen Landkreis Ludwigslust waren im Jahr 1961 von dieser Maßnahme betroffen. Der heutige Stadtvertreter und Stadthistoriker, Ralph Martini, gehörte als Kind zu den Zwangsumgesiedelten. In seinem  Gastbeitrag über den „vergessenen 3. Oktober 1961“ berichtet er darüber.

Von Ralph Martini

 zwangsevakuierung

Aktion Kornblume jährte sich zum 55. Mal

 

Mit zwei großen Aktionen hatte  die DDR am 3. Oktober 1961  im Grenzgebiet nach Westdeutschland, im Sinne des Systems politisch unzuverlässige Personen, von Haus und Hof vertrieben. 1952 in der Aktion „Ungeziefer“ und am dritten Oktober 1961 in der Aktion „Festigung“ oder „Kornblume.“ Die Umsiedlung tausender DDR Bürger gegen ihren Willen jährt sich zum 55. Mal.

 

Die Enteignung beginnt um sechs Uhr morgens

 

Sommerlich warm war der damalige Dienstag, der 3. Oktober 1961. Die Aktion begann pünktlich um sechs Uhr morgens. Die Häuser der betroffenen Familien wurden von Polizei, Armee, Kampfgruppen und Staatssicherheit abgeriegelt. Eine Flucht in den Westen ist nach dem Mauerbau am 13. August nicht mehr zu befürchten. Die Räumkommandos klopften an Fenster und Türen, den Bewohnern wird eröffnet dass sie ihre Sachen zu packen haben und ihre Heimat in wenigen Stunden zu verlassen haben. Sofort wird mit dem Verladen der Möbel begonnen. Sorgfalt zählt nicht, Schnelligkeit ist angesagt. Militärwagen werden zum Transport verwendet. Mittags ist alles verladen. Die Aktion war in den Augen der DDR- Oberen ein voller Erfolg, die Zwangsevakuierung von 3.273 Menschen aus dem Grenzbereich erfolgreich.

 

Wer wurde „umgesiedelt“, wer war das „Ungeziefer“?

 

Wer  waren die auf diese Weise Zwangsevakuierten und warum mussten gerade sie ihre Heimat verlassen? In einer Geheimen Verschlusssache der Regierung der DDR vom 1. September 1961 unter der Nummer B 3/1 –17/61 steht unter anderem:

“Ausweisung von Personen aus dem Grenzgebiet der Westgrenze der DDR

1a. Aus dem Bereich der fünf Kilometer Sperrzone und des 500 m Schutzstreifens sind auszuweisen, Personen die durch ihre reaktionäre Einstellung den Aufbau des Sozialismus hindern, sowie Personen die ihrer Einstellung nach und durch ihre Handlungen eine Gefährdung für die Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet darstellen, Ausländer und Staatenlose. Die in enger Gemeinschaft lebenden Angehörigen sind mit auszuweisen.“ Unter Punkt 5 lesen wir: “…diese Personen sind zu erfassen, alle über die Person vorliegende Unterlagen sind sofort zu übersenden….“.

Die Evakuierten wurden also bis zum Ende der DDR überprüft und ohne ihr Wissen waren sie bis 1990 im Blickfeld der Staatssicherheit.

 

Zu einem großen Teil Familien mit vielen Kindern

 

653 Bürger aus dem heutigen Landkreis Ludwigslust waren 1961 von dieser Maßnahme betroffen. In deutscher Gründlichkeit gliederte die SED und die Stasi sogar die soziale Zusammensetzung der Betroffenen auf. So waren aus dem damaligen Kreis Hagenow 29 Personen Facharbeiter, 20 Personen ohne Beruf- hauptsächlich Bauern und 135 Kinder.

 

Penible und jahrzehntelange Detailüberwachung und Diffamierung

 

Es existieren Dokumente über die Veränderung der Wohnungsgröße für die Ausgesiedelten. Die zugewiesenen Wohnungen waren zumeist in einem erbärmlichen Zustand, ohne Wasseranschluss-, ohne Verbindung an die Kanalisation. Viele dieser Häuser waren jahrelang unbewohnt, dementsprechend war ihr Zustand.

 

SED: „Das sind Asoziale und Kriminelle.“

 

Die neuen Bewohner wurden meistens von der Dorfbevölkerung gemieden. Die Neuzugezogen seien „Asoziale“ und „Kriminelle“, ließ die örtliche SED- Führung die Bevölkerung glauben. Die öffentliche Propaganda der DDR hatte ganze Arbeit geleistet. Die Schweriner Volkszeitung (SVZ), das Organ der Bezirkleitung der SED, schrieb am 5. Oktober 1961 unter der groß gehaltenen Überschrift. „Unzuverlässige Personen aus dem Grenzgebiet entfernt. …die Bevölkerung erkannte sehr schnell welche Personen einen neuen Wohnraum zugewiesen bekamen“.

 

Das zeigte sich in den  Einwohnerversammlungen. Aus dem Grenzgebiet wurden solche Personen entfernt, die durch ihre Vergangenheit und ihr gegenwärtiges Auftreten Unsicherheitsfaktoren darstellen. Unverbesserliche Elemente, oft mit den demokratischen Gesetzen (gemeint sind die in der DDR) in Konflikt gekommen, verließen das Grenzgebiet. Die Bevölkerung hatte sich schon vorher von solchen Personen distanziert. Trotzdem bezogen sie als gleichberechtigte Bürger an einem anderen Ort einen geeigneten Wohnraum und werden einer neuen friedlichen Arbeit nachgehen.

Selbst in die Wahl des Arbeitsplatzes mischte sich die Staatssicherheit ein.

 

Spitzel immer in der Nähe

 

In den Akten steht: “Der Einsatz der zugewiesenen Personen ist so zu steuern, dass diese in fortschrittliche Abteilungen eingewiesen werden und die Stationierung unserer IM berücksichtigt wird.“ Waren keine Informellen Mitarbeiter vor Ort, bekam der Betreffende die Arbeitsstelle nicht oder die Stasi versuchte ihn in eine Wohnung einzuweisen, wo ihre Zuträger in der Nachbarschaft wohnten.

 

Letzte DDR-Regierung plante Entschädigung, Bundesrepublik nahm Beschluss zurück

 

Als im Herbst 1989 der Zusammenbruch der DDR begann, waren die Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet aus dem Gedächtnis in Ost und West verschwunden. Doch bereits Ende November meldeten sich die ersten Betroffenen beim Ministerium des Innern der DDR um Wiedergutmachung für jahrelange Benachteiligungen einfordern. Die letzte freigewählte Volkskammer der DDR verabschiedete am 6.September 1990 eine Rehabilitation und eine Wiedergutmachung. Das Gesetz sprach von Unrechtmäßigkeiten und Verletzungen der Menschenrechte. Es war vorgesehen diese Bevölkerungsgruppe zu rehabilitieren und zu entschädigen. Zunächst also gute Aussichten für die Ausgesiedelten, doch das Gesetz galt nur vier Wochen. Die Bundesregierung im nunmehr vereinigten Deutschland, übernahm den Gesetzestext nicht, weil angeblich die Rechtsgrundlagen die zur Zwangsevakuierung geführt hatten, in der Kürze der Zeit nicht umfassend ermittelt werden konnten?

 

Am 4. November 1992 verabschiedete der Deutsche Bundestag das erste SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Sein Inhalt ist die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatlicher Entscheidungen der DDR- Staatsorgane. Da die Zwangsaussiedlungen und auch die Enteignungen in der Regel ohne gerichtliche Entscheidungen verfügt wurden, kam das SED- Unrechtsbereinigungsgesetz für die Betroffenen meist nicht zur Anwendung. So ungerecht es für die Evakuierten auch ist, wieder sind sie durch die Maschen des nicht sehr eng geknüpften Netzes gefallen.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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