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Kein Mitschnitt von Stadtvertretersitzungen: Alte und neue Welt trifft aufeinander

Schwerin, 27.06.2017 (red/sr). Wie transparent darf und soll die Stadtvertretung sein? Die Frage entzündete sich gestern Abend vor allem daran, ob es im Nachgang von Sitzungen eine abrufbare legale Möglichkeit

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  • Veröffentlicht Juni 27, 2017

Schw­erin, 27.06.2017 (red/sr). Wie trans­par­ent darf und soll die Stadtvertre­tung sein? Die Frage entzün­dete sich gestern Abend vor allem daran, ob es im Nach­gang von Sitzun­gen eine abruf­bare legale Möglichkeit geben soll, Debat­ten der Stadtvertre­tung auch noch ein­mal später ver­fol­gen zu kön­nen oder nicht? Der Mehrheit der Stadtvertreter möchte das nicht und hat mit dem rechtlichen Argu­ment des „Schutzes der Per­sön­lichkeit­srechte” auch recht. Es gibt aber auch eine poli­tis­che Ebene. 

Kom­men­tar: Von Ste­fan Rochow

 

Archiv­bild: Abstim­mung in der Stadtvertre­tung Foto: Dario Rochow | Schw­erin-Lokal

 

Bis zu 250.000 Euro kön­nte dem­nächst der ille­gale Mitschnitt ein­er Stadtvertreter­sitzung kosten. Das beschlossen gestern Abend auf Antrag der Unab­hängi­gen Bürg­er (UB) und der CDU die Stadtvertreter mit ihrer Mehrheit. Schon im Vor­feld der Sitzung hat­te sich die UB-Frak­tion für eine Bestra­fung von ille­galen Mitschnit­ten der Sitzun­gen stark gemacht. Ihr Frak­tionsvor­sitzen­der Sil­vio Horn begrün­dete den Antrag dann gestern Abend wiederum damit, dass durch die Veröf­fentlichung von Stadtvertreter­sitzun­gen auf dem Video­por­tal „Youtube” die Per­sön­lichkeit­srechte der Stadtvertreter ver­let­zt wer­den. Daher soll ein entsprechen­der Pas­sus in die Haupt­satzung der Stadt aufgenom­men wer­den, der darauf hin­weist, dass die Ver­wen­dung und Ver­bre­itung von Ton- oder Video­ma­te­r­i­al aus den Sitzun­gen der Schw­er­iner Stadtvertre­tung unter­sagt ist. Bei Zuwider­hand­lung ist nun nach entsprechen­dem Beschluss der Stadtvertreter die Stadtver­wal­tung verpflichtet, dem Ver­bre­it­er oder Ver­wen­der eine entsprechende Unter­las­sungserk­lärung zukom­men zu lassen, die er unter­schreiben muss. Bei eine Wieder­hol­ung dro­ht ihm dann ein Ord­nungs­geld von bis zu 250.000 Euro.

Mit der beschlosse­nen Regelung wurde eine entsprechende Empfehlung des Lan­des­daten­schutzbeauf­tragten umge­set­zt, an den sich die Stadt gewen­det hat­te, da seit Jan­u­ar diesen Jahres schon mehrmals Mitschnitte der Sitzun­gen im Inter­net aufge­taucht waren. Wider­spruch zu dem jet­zt beschlosse­nen Vorge­hen gab es gestern vor allem aus den Rei­hen der Frak­tion der Linken und dem für die ASK in der Stadtvertre­tung sitzen­den Einzelvertreter Karsten Jagau.

 

Auch keinen legalen Mitschnitt durch die Stadtverwaltung

 

Jagau hat­te für die Sitzung eben­falls einen Antrag gestellt, in dem er beantragte, dass zukün­ftig die Stadtver­wal­tung auf ihrer Inter­net­seite einen Mitschnitt der Sitzun­gen anbi­etet. Für Jagau wäre das die beste Möglichkeit, möglichen Manip­u­la­tio­nen durch ille­gale Mitschnitte zu begeg­nen. In einem entsprechen­den Ergänzungsantrag hat­te die Frak­tion der Linken angeregt, dass der Ober­bürg­er­meis­ter prüfen solle, „inwieweit die Möglichkeit beste­ht, die jew­eili­gen Posi­tio­nen im Livestream auf Youtube eben­falls über Links im RIS/BIS mit den jew­eili­gen Tage­sor­d­nungspunk­ten zu verbinden und somit ein trans­par­entes und ein­fach­es Auffind­en der jew­eili­gen Diskus­sion zum TOP zu ermöglichen.” Die Mehrheit in der Schw­er­iner Stadtvertre­tun­gen entsch­ied sich aber gegen den von Jagau und der Links­frak­tion vorgeschla­ge­nen Weg.

 

Die jetzige Regelung des Livestreams war ein Kompromiss

 

Die Diskus­sion am gestri­gen Abend hat zwei Ebe­nen: Die eine Ebene ist die rechtliche. Wer im Nach­gang zu Stadtvertreter­sitzun­gen Mitschnitte veröf­fentlicht, der ver­stößt gegen die Haupt­satzung der Stadtvertre­tung. Die Per­sön­lichkeit­srechte der Stadtvertreter wer­den hier ver­let­zt, da diese nicht als  „Per­sön­lichkeit­en des öffentlichen Lebens” gel­ten und daher ohne ihr Ein­ver­ständ­nis eine Veröf­fentlichung über den Livestream hin­aus, nicht statthaft ist. Schon heute muss auch der Livestream von den Sitzun­gen unter­brochen wer­den, wenn ein Stadtvertreter bei einem sein­er Rede­beiträge nicht über­tra­gen wer­den möchte.

Die Befür­worter – auch eines legalen Mitschnittsver­bots –  befürcht­en, dass es zukün­ftig schwierig wer­den kön­nte Men­schen zu find­en, die für die Stadtvertre­tung kan­di­dieren, wenn sie jed­erzeit abruf­bar und zitier­fähig ins Inter­net gestellt wer­den. Genau aus diesem Grund hat sich die Stadtvertre­tung damals für die jet­zige Regelung der Liveüber­tra­gung entsch­ieden. Es war ein Kom­pro­miss, der schw­er genug herzustellen gewe­sen war.

 

Aufeinandertreffen der alten und der neuen Welt

 

Die andere Ebene ist die poli­tis­che: Stadtvertreter wer­den von den Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­inern als ihre Inter­essensvertreter gewählt. Sie entschei­den in vie­len Din­gen auch nicht über eine Park­bank oder ein Blu­men­beet, das irgend­wo in der Stadt gepflanzt wer­den soll. Viele Entschei­dun­gen berühren jeden einzel­nen Bürg­er in der Lan­deshaupt­stadt nicht sel­ten direkt. Ist es daher nicht vielle­icht doch legit­im, wenn Bürg­erin­nen und Bürg­er auch später im Nach­gang noch ein­mal nachvol­lziehen möcht­en, wie sich der eine oder andere Stadtvertreter in der einen oder anderen Sache in der Sitzung geäußert hat? Viele Prob­leme bei Entschei­dun­gen, entste­hen ja auch erst im Nach­gang. Dann ist es ja auch rein men­schlich nachvol­lziehbar, dass die Frak­tio­nen ver­suchen, sich gegen­seit­ig den Schwarzen Peter zuzuschieben. Der Trans­parenz von Entschei­dung­sprozessen würde eine Mediathek, in der die Stadtvertreter­sitzun­gen auch im Nach­gang abgerufen wer­den kön­nen, sicher­lich gut tun.

Da tre­f­fen sie also aufeinan­der, die alte und die neue Welt. Längst sind im Netz alle möglichen Infor­ma­tio­nen über die einzel­nen Stadtvertreter zu find­en – bis hin zur Adresse und Tele­fon­num­mer. Via Twit­ter, Face­book und später Pressemit­teilun­gen ver­bre­it­en sie ihre Ansicht­en ins Netz – manch­mal sog­ar live aus der Sitzung. Eine Mediathek, die Argu­mente, Posi­tio­nen und Argu­mente auch im Nach­gang noch ein­mal abruf­bar macht, soll es aber nicht geben.