Fr, 19. April 2024
Close

Bundestagsabgeordneter Monstadt verspricht Einsatz für Apotheken

Schwerin, 10.02.2017 (red/sr). Apotheken fürchten zunehmend den Preisdruck durch Versandapotheken. Schwerins Bundestagsabgeordneter Dietrich Monstadt (CDU) möchte sich nun für die Apotheken stark machen. In Berlin steckt das Thema allerdings im

  • Veröffentlicht Februar 10, 2017

Schwerin, 10.02.2017 (red/sr). Apotheken fürchten zunehmend den Preisdruck durch Versandapotheken. Schwerins Bundestagsabgeordneter Dietrich Monstadt (CDU) möchte sich nun für die Apotheken stark machen. In Berlin steckt das Thema allerdings im Moment in einer Sackgasse. Und auch Europa hat dabei ein gewichtiges Wort mitzureden. 

Von STEFAN ROCHOW

 

(c) siepmannH / pixelio.de

 

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Herbst vergangenen Jahres, sind die in Deutschland geltenden, verbindlichen Preise für verschreibungspflichtige Medikamente für Versandapotheken aus dem Ausland nicht bindend. Danach müssten die örtlichen Apotheken in einen Wettbewerb mit Versandapotheken treten, die Arzneimittel zu deutlich niedrigeren  Preisen anbieten können.

 

Viele Apotheker fürchten nun um ihre Existenz. Eine persönliche und wohnortnahe Versorgung, die vor allem ältere Patienten schätzen, wäre dann nicht mehr wie bisher gegeben, warnen sie deshalb.  Auch Nacht- und Notfalldienste oder die kurzfristige Verfügbarkeit von Notfallmedikamenten vor Ort wären damit gefährdet.

 

Schwerins Bundestagsabgeordneter Dietrich Monstadt (CDU) möchte sich für die Apotheken einsetzen. Viel Handlungsoptionen hat er allerdings nicht

„Apotheken sind für die medizinische Versorgung der Menschen wesentlich. Sie bieten ihren Kunden viele Serviceleistungen, wie Blutdruck- oder Blutzuckermessungen sowie eine qualitative Beratung direkt von Mensch zu Mensch. So können z. B. Unklarheiten bei der Verordnung beseitigt, als auch Arzneimittelrisiken reduziert werden.“, sagt der CDU-Gesundheitspolitiker Dietrich Monstadt, der in Schwerin direkt gewählter Bundestagsabgeordneter ist. Er traf sich deshalb mit Apothekern aus Hagenow und Zarrenthin, um sich aus erster Hand ein Bild machen zu können.

 

Monstadt berichtete weiter, dass das von der CDU geführte Bundesgesundheitsministerium ein Gesetz festschreiben möchte, mit dem der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten werden soll. Damit möchte man ein klares Signal für den Erhalt von inländischen Apotheken setzen.

 

„Es geht hier um Schutz von Leben und Gesundheit von Patientinnen und Patienten, gerade in Akutsituationen.“, betonte der CDU-Bundestagsabgeordnete. Deshalb wolle seine Fraktion am bestehenden System einer flächendeckenden, wohnortnahen und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel auch weiter festhalten.

 

Versandverbot steht in den Sternen

 

Das Engagement Monstadts wird den Apotheken in Schwerin und Umgebung am Ende gar nicht so viel nutzen. Zwar ist es richtig, dass es im Moment einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums gibt, der ein Verbot vorsieht. Allerdings gab es umgehend Bedenken aus der SPD-Bundestagsfraktion, die sich ein Verbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht vorstellen können. Auch innerhalb der CDU/CSU-Fraktion werden Stimmen laut, die sich gegen ein Verbot aussprechen. Wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihrer neuen „digitalen“ Agenda treu bleiben will, kann sie einen digitalen Vertriebskanal nicht dicht machen, heißt es dort. Ob und wann also so ein Versandhandelverbot kommen wird, steht also im Moment völlig in den Sternen.

 

Neben Hürden in der Regierungskoalition, gibt es es europäische Hürden zu überwinden

 

Selbst wenn es eine solche Einigung geben sollte, gibt es dann noch eine Hürde auf europäischer Ebene. Laut einer EU-Richtlinie sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, der Europäischen Kommission und allen anderen EU-Mitgliedern mitzuteilen, wenn sie bestimmte binnenmarktrelevante Gesetzesvorhaben in Angriff nehmen wollen. Der Gesetzentwurf müsste also zur Abstimmung an die EU gehen. Was bedeutet das aber für den weiteren Zeitplan? In dem Moment, in dem ein Gesetz im Rahmen des Notifizierungsverfahrens angezeigt wird, tritt eine dreimonatige „Stillhaltefrist“ in Kraft. Das heißt: Die Bundesregierung verpflichtet sich während dieser drei Monate, das Versandverbot nicht in Kraft zu setzen. Und genau in diesen drei Monaten können die anderen EU-Länder und die EU-Kommission das deutsche Vorhaben prüfen.

 

Wann es dann zu einer verbindlichen gesetzlichen Regelung kommen kann, ist auch hier nicht klar. Vor den Bundestagswahlen scheint eine Regelung allerdings ziemlich ausgeschlossen. Insofern bleiben die Worte Monstadts im Moment nur Willensbekundungen ohne wirkliche Handlungsoptionen.

 

 

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert