Fragen an die Stadtvertretung?
Bis zum 18. Januar können noch Fragen an die Stadtverwaltung gestellt werden, die auf der nächsten Stadtvertretersitzung beantwortet werden.
(red/pm) Bis zum 18. Januar können noch Fragen an die Stadtverwaltung gestellt werden, die auf der nächsten Stadtvertretersitzung beantwortet werden.
Glatteis auf den Straßen, und niemand kümmert sich drum? Behördenwillkür vermutet? Straßenbeleuchtung defekt? Warum ist das eine so, und das andere anders? Wie viele Flüchtlinge wohnen nun in Schwerin? Wieso steigen die Gebühren?
Was wir Schwerinerinnen und Schweriner sehr gut können, ist es Fragen zu stellen. Am 25. Januar können diese Fragen öffentlich auf der Stadtvertreterversammlung gestellt werden. Auf Wunsch werden Sie auch in Echtzeit ins Internet übertragen.
Nur noch bis 18. Januar Zeit Fragen einzureichen
Die nächste Bürgerfragestunde findet im Rahmen der 15. Sitzung der Stadtvertretung am 25. Januar 2016 statt.
Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt können ihre Fragen bis zum 18. Januar 2016 schriftlich beim Stadtpräsidenten über die Landeshauptstadt Schwerin Büro der Stadtvertretung PF 11 10 42 19010 Schwerin, oder per Fax unter der Nummer (0385) 545-1029 sowie per E-Mail unter fczerwonka@schwerin.de unter Angabe der Wohnanschrift einreichen. Liveübertragung möglich
Die Sitzung der Stadtvertretung wird im Internet als Livestream unter www.schwerin.de übertragen. Die Liveübertragung einer Bürgeranfrage ist jetzt möglich, sofern bei der Einreichung der Frage dieses durch den Fragesteller als Wunsch deutlich gemacht wird. Eine automatische Übertragung der Bürgerfragestunde findet nach wie vor nicht statt. Es muss ausdrücklich um eine Übertragung gebeten werden.