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Innenminister Caffier verfügt Abschiebung der Güstrower Gefährder

Schwerin, 09.08.2017 (red/hk). Gestern hat das Innenministerium gegen die beiden aus Bosnien stammenden Gefährder aus Güstrow eine Abschiebeanordnung erlassen. Von Henning Kobs Wie das Innenministerium gestern mitteilte, hat es es gegen

  • Veröffentlicht August 9, 2017

Schwerin, 09.08.2017 (red/hk). Gestern hat das Innenministerium gegen die beiden aus Bosnien stammenden Gefährder aus Güstrow eine Abschiebeanordnung erlassen. Von Henning Kobs

Nachrichten Schwerin
Symbolbild

Wie das Innenministerium gestern mitteilte, hat es es gegen die beiden als Gefährder eingestuften 26-jährigen Brüder aus Bosnien, die vor zwei Wochen im Raum Güstrow vorrübergehend in Gewahrsam genommen wurden und gegen die wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat strafrechtlich ermittelt wird,  eine Abschiebeanordnungen erlassen.

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Nach Angaben des Ministeriums habe man den beiden Personen gestern Abend die Entscheidung persönlich übergeben. Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes hätten die Brüder daraufhin in Gewahrsam genommen. Beim Amtsgericht in Güstrow wurde dann weiter ein Antrag auf Sicherungshaft gestellt. Die beiden Brüder wurden deshalb unverzüglich dem Richter vorgeführt. Das Amtsgericht ordnete einen vorübergehenden Freiheitsentzug an. Heute ist nun eine weitere Entscheidung seitens des Gerichts zu erwarten.

Wie das Ministerium weiter mitteilt, werden die bisherigen polizeilichen Maßnahmen gegen die dritte Person weiter fortgesetzt. Da es sich bei dieser um eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit handelt, ist eine Ausweisung rechtlich nicht möglich.

 

Innenministerium verweigert der AFD Auskunft über Anzahl  potentieller Gefährder im Land

 

Die AfD wirft dem Innenministerium unterdessen vor, dass es keine Auskunft mehr über mögliche Gefährder in Mecklenburg Vorpommern erteilt. Noch Im Juni hatte das Ministerium auf eine Kleine Anfrage aus der AfD-Fraktion mitgeteilt, dass es keine Gefährder im Land gäbe. „Nach dem Antiterroreinsatz in Güstrow verweigert das Innenministerium nun jede Auskunft zur Zahl der Gefährder in MV. Das ist dahingehend bemerkenswert, dass unsere Anfrage zu dem Thema Anfang Juni noch beantwortet wurde. Damals hieß es, es sei kein Gefährder in Mecklenburg-Vorpommern registriert obwohl die in Güstrow festgenommen Personen schon länger im Visier des Verfassungsschutzes standen.“, sagt Nikolaus Kramer, der innenpolitische Sprecher der AfD.

 

Mit Abschiebung hat Behörde Kopf aus der Schlinge gezogen

 

Die LINKE fragt sich allerdings, was nun mit dem deutschen Tatverdächtigen passiert? „Zwei der drei mutmaßlichen Terrorverdächtigen sollen nun abgeschoben werden. Dank des Ausländerrechts finden die Behörden eine elegante Möglichkeit den eigenen Kopf irgendwie aus der Schlinge zu ziehen. Doch was ist beim dritten Tatverdächtigen, einem Deutschen? Er wird weiter rundum beobachtet, ob genügend Anhaltspunkte für eine Ingewahrsamnahme vorliegen ist aber immer noch offen.“, sagte Peter Ritter, der innenpolitische Sprecher der Fraktion.

 

Hintergrund:

Nach § 58a Aufenthaltsgesetz kann die oberste Landesbehörde gegen einen Ausländer ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen. Voraussetzung hierfür ist nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass eine solche Maßnahme zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr erfolgen kann.
Die bisherigen polizeilichen Maßnahmen gegen die dritte, deutsche Person werden fortgesetzt.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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