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Paulshöhe: Alle sind Sieger

  (sr). Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, hat in der vergangenen Woche seine Entscheidung zur Paulshöhe mitgeteilt. Heiß wurde daher in den letzten Tagen diskutiert, wie es  weitergehen könnte?

  • Veröffentlicht Juli 14, 2015

Paulshöhe

 

(sr). Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, hat in der vergangenen Woche seine Entscheidung zur Paulshöhe mitgeteilt. Heiß wurde daher in den letzten Tagen diskutiert, wie es  weitergehen könnte? Schnell wird dabei klar, dass es im Moment nur Sieger zu geben scheint.

 

Für Dirk Rosehr dürfte der letzte Dienstag ein Tag der Freude gewesen sein. Vor Wochen hatte er beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege einen Antrag gestellt, den Sportplatz Paulshöhe unter Denkmalschutz zu stellen. Nun kam die lange ersehnte Antwort, die aus seiner Sicht sein Sieg auf ganzer Linie ist. »Damit dürfte nun ohne Wenn und Aber klargestellt sein, dass die Paulshöhe als Teil eines Denkmals, unbedingt erhalten werden muss. Für den Kulturschutz in unserer Stadt, ist das heute ein guter Tag.«, jubilierte er in einer Presseaussendung. Der Schweriner Fernsehsender »TV-Schwerin« drehte einen Beitrag mit dem Kommunalpolitiker der LINKEN und ist sich sicher, dass nach diesem Bescheid, die Pläne der Stadt auf dem Gelände der Paulshöhe Wohnung zu bauen, nun ganz vom Tisch gefegt seien. Dieser vollmundigen Ankündigung, könnte bald der Katzenjammer folgen. Liest man sich den Bescheid etwas genauer durch, dann mutet einem die Entscheidung salomonisch an. Jede der beteiligten Interessengruppen kann sich als Sieger fühlen.

 

Bescheid mit wenig praktischem Nutzen

 

Aus dem Bescheid neue Erkenntnisse herauszulesen, fällt sehr schwer. Vielmehr wird auf den zur Zeit geltenden Rechtsstand hingewiesen. So ist der Sportplatz Paulshöhe Bestandteil des Denkmalbereichs »Ostdorfer Hals« und steht unter Denkmalschutz. Die Landeshauptstadt selbst, hatte das im Jahr 2011 verfügt. Eine gründliche Internetrecherche hätte diese Entscheidung auffindbar gemacht.

 
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Trotzdem hat diese Tatsache so manchen, nicht nur den Antragsteller selber, gewundert. Selbst aus den Reihen der Schweriner Stadtvertreter war sich nicht jeder, dieser Sachlage bewusst. Daher war es in diesem Zusammenhang einmal ganz nützlich, noch einmal im Rahmen des Bescheids auf diesen Sachstand, der rechtskräftig ausgewiesen und damit gültige Rechtslage ist, hinzuweisen.

 

Einen wirklich praktischen Nutzen hat diese Tatsache hingegen kaum. Auch hier lohnt es sich, wenn man sich einmal etwas intensiver mit den bundesweiten Entwicklungen in Sachen Denkmalschutz in den letzten fünfzehn Jahren beschäftigt. Viele Jahre schien es tatsächlich so, als wenn in Sachen Denkmalschutz alleine die Denkmalbehörde das letzte Wort haben könnte. So in etwa war ja auch in den letzten Tagen der öffentliche Tenor in der Schweriner Medienlandschaft.

 

Abwägung zwischen Denkmalschutz und Zumutbarkeit seit über 15 Jahren Praxis

 

Scheinbar übersehen wurde dabei allerdings, dass es seit dem Jahr 1999 eine Tendenz in Rechtssprechung der Gerichte gibt, die die »Waffengleichheit« zwischen Eigentümer, Architekt oder Bauherr und der Denkmalbehörde herstellen sollte. Das Zauberwort heißt in diesem Zusammenhang »(Un)Zumutbarkeit aus wirtschaftlichen Gründen«.

 

Die Rechtssprechung heute, stellt immer stärker darauf ab, ob einem Eigentümer überhaupt zugemutet werden kann, große Summen in die Denkmäler zu investieren. Den ersten Schritt in diese Richtung ist vor über fünfzehn Jahren das Bundesverfassungsgericht (2.3.1999 – BVerfG 100, 226 ff.) gegangen. Dieser Rechtsauffassung folgen inzwischen fast alle Oberverwaltungs- und Verwaltungsgerichthöfe. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist dem Eigentümer der Erhalt eines Baudenkmals nicht zuzumuten, wenn er von diesem keinen vernünftigen Gebrauch machen kann, wenn das Baudenkmal in absehbarer Zeit ohnehin dem Verfall preisgegeben wäre oder wenn nur noch so wenig an Substanz erhalten bliebe, dass bei einer Sanierung die Identität des Denkmals verloren ginge.

 

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Die (unveränderte) Erhaltung des Baudenkmals ist dem Eigentümer aber auch dann nicht zuzumuten, wenn er in wirtschaftlicher Hinsicht unverhältnismäßig belastet würde. Eine Belastung ist unzumutbar, wenn »die Kosten der Erhaltung und der Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden«.

 

Zumutbar ist allerdings, dass mit einem Denkmal keine Rendite erzielt wird – oder dass auf die wesentlich höhere Rendite verzichtet werden muss, die mit einem Neubau anstelle des denkmalgeschützten Gebäudes erzielt werden könnte. Zur Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit haben die Gerichte die treffende Vorgabe gemacht, dass sich das Denkmal »selbst tragen muss«. Ob sich das Denkmal »selbst trägt«, ist nach inzwischen übereinstimmender Rechtsprechung mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu entscheiden.

 

Zeungniswert für Paulshöhe als Einzeldenkmal zu gering

 

Mit diesen Regeln hat die Rechtssprechung eine Tür geöffnet, die immer wieder dazu führt, dass Denkmäler unter den Bagger kommen, obwohl die Denkmalbehörde die Schutzwürdigkeit festgestellt hat. Gerade Kulturschützer sind dann oft sauer. Immer wieder machen sie Städten und Landkreisen den Vorwurf, dass diese fahrlässig oder vorsätzlich, durch unterlassene Bauunterhaltung den Denkmalschutz ausgehebelt haben.

 

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Auch in der Diskussion um die Paulshöhe, war dieser Vorwurf zu hören. Durch das von der Stadtvertretung beschlossene Sportentwicklungskonzept, ist zukünftig die Zusammenfassung des Fußballsports im  Sportpark Lankow vorgesehen. Daher lautet der Vorwurf, der immer wieder in den sozialen Netzwerken geäußert wird, dass die Stadt die Paulshöhe ganz bewusst »verrotten« lasse, um dann damit den Abriss begründen zu können.

 

Dieser Vorwurf mag angesichts der Tatsache, dass auf der Paulshöhe in den letzten Jahren nur noch das Nötigste getan wurde, zutreffen – trotzdem könnte er bei dem Sportplatz Paulshöhe ins Leere zielen. Die Denkmalbehörde äußert sich nämlich im Hinblick auf die von Rosehr angestrebte Eintragung der Paulshöhe als Einzeldenkmal in die Denkmalliste der Landeshauptstadt eindeutig. Um ein Einzeldenkmal handelt es sich bei der Sportanlage Paulshöhe nach Auffassung der Behörde nicht. Wörtlich heißt es »Aufgrund der seit seiner Entstehung erfolgten mehrfachen Veränderung ist sein authentischer Zeugniswert für die Geschichte des Sport im beginnenden 20. Jahrhundert leider gering.« Als Teil des Denkmalbereiches »Ostorfer Hals« sei der Schutz seines Bestandes aber gewahrt.

 

Abriß-Aufstand ist ausgeblieben

 

Dieser Satz ist es, der Schwerins Baudezernent Bernd Nottebaum ziemlich zuversichtlich macht. Der denkmalrechtliche Schutz einer Gesamtanlage ist in der Regel geringer als der eines Einzelkulturdenkmals. Geschützt wird hier – im Gegensatz zum Einzelkulturdenkmal – nicht die Substanz des Geschützten, sondern dessen Erscheinungsbild. Nottebaum ist sicher daher sicher, dass es mit dem Denkmalschutz wenig Probleme geben wird, wenn ein Bebauungsplan für die Paulshöhe fertigestellt wird. Das sei aber zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Thema. Der Baudezernent selbst rechnet damit, dass dieses Thema nicht vor dem kommenden Jahr angefasst wird. Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow ist sich ziemlich sicher, dass am Ende die Sportstätte dem Wohnungsbau weichen muss. »Ich würde die Welt nicht mehr verstehen, wenn ein sozialistischer Block aus Gründen des Denkmalschutzes nicht abgerissen werden dürfte«, sagt sie.

 

Den Gegnern des Abriss des Paulshöhe bleibt also noch ein wenig Zeit, sich Gedanken zu machen, wie sie wirksam einem Abriss der Paulshöhe entgegenstellen können. Ein Abriss-Aufstand blieb bisher, entgegen vieler Ankündigungen, aus. Eine Bürgerinitiative, wie sie sich zum Beispiel im Zusammenhang mit den Hochhausplänen am Ziegeleisee gegründet hatte, scheint im Moment nicht geplant zu sein. Eine Online-Petition »Rettet die Paulshöhe – denn Tradition darf nicht planiert werden!« aus dem vergangenen Jahr, brachte lediglich 1.242 Unterschriften zusammen. Dass die Bagger in nächster Zeit Richtung Paulshöhe rollen, ist nicht zu erwarten. Nicht weil der Bescheid der Denkmalschutzbehörde dass verhindert hätte, sondern weil die Stadt im Moment die Bebauung der Paulshöhe nicht auf die Agenda gesetzt hat. In Sachen Paulshöhe, gibt es daher im Moment nur Sieger.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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