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Paulshöhe steht schon lange unter Denkmalschutz

  (sr). Seit einigen Wochen kämpft der Kommunalpolitiker Dirk Rosehr (Die Linke) dafür, dass der Sportplatz Paulshöhe in Teilen oder als Gesamtareal unter Denkmalschutz gestellt wird. Einen entsprechenden Antrag hatte

  • Veröffentlicht Juli 7, 2015
Paulshöhe soll spätestens 2018 abgerissen werden.
Seit 2011 steht die Paulshöhe nach Auskunft des Landesdenkmalschutz unter Denkmalschutz

 

(sr). Seit einigen Wochen kämpft der Kommunalpolitiker Dirk Rosehr (Die Linke) dafür, dass der Sportplatz Paulshöhe in Teilen oder als Gesamtareal unter Denkmalschutz gestellt wird. Einen entsprechenden Antrag hatte er an das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege gestellt. Heute nun kam die Antwort, die nicht nur ihn verwundern dürfte.

 

Die Denkmalbehörde teilt dem Antragsteller in einem der Redaktion vorliegenden Schreiben mit, dass der betreffende Sportplatz Teil des »Osttorfer Hals« sei und damit bereits unter Denkmalschutz stehe. Wörtlich heißt es: »Dieser Denkmalbereich wurde von der Landeshauptstadt Schwerin im Jahre 2011 rechtskräftig ausgewiesen und ist damit rechtsgültig.«

 

Wohnen statt Kicken

 

rosehr
Dirk Rosehr kann sich freuen. Der Denkmalschutz teilte ihm heute mit, dass die Paulshöhe seit 2011 unter Denkmalschutz steht

 

Diese Antwort verwundert, da dass derzeit gültige Sportentwicklungskonzept der Landeshauptstadt, den Abriss des Areals Paulshöhe vorsieht. Da, wo heute gekickt wird, sollen nach dem Willen der Mehrheit in der Stadtvertretung Eigenheime entstehen. Vor die Fraktionen SPD-Bündnis 90 / Die Grünen, Die Linke und CDU in der vergangenen Legislaturperiode der Schweriner Stadtvertretung hatten noch Anfang des vergangenen Jahres auf einen schnellstmöglichen Verkauf des Sportplatzes gedrängt. Hintergrund der Eile ist, dass für den Sportpank Lankow ein Funktionshaus gebaut wird, für dessen Finanzierung der Verkauf der Paulshöhe eine wichtige Rolle spielt. Insgesamt 2,8 Millionen Euro hatten sie mit einem Vorgriff auf die nächsten Jahre für die Finanzpläne 2015 und 2016 beschlossen. Offenbar hatte man bei der Fianzplanung aber nicht im Auge gehabt, dass die Stadt die Paulshöhe selber als Teil des Gesamtareals »Ostorfer Hals« unter Denkmalschutz gestellt hat. Das schützt nach Ansicht der Denkmalschutzbehörde »das äußere Erscheinungsbild der baulichen Anlagen und Strukturen in ihrer überlieferten Substanz«.

 

Bauliche Substanz soll nach städtischer Verordnung erhalten bleiben

 

Ohne denkmalrechtliche Genehmigung ist also an einen Abriss der Paulshöhe überhaupt nicht zu denken. Ob der Denkmalschutz einem Abriss, der aus geschichtlichen und volkskundlichen Gründen eine Denkmaleigenschaft besitzt, zustimmen wird, ist ungewiss.

 

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Bisher hatte es in der Stadtverwaltung immer nur geheißen, dass ein möglicher Investor eine marode Turnhalle übernehmen müsse, die unter Denkmalschutz gestellt sei. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit, wie nun mit der Antwort auf den Antrag von Rosehr deutlich wird. Nicht die Turnhalle, sondern die gesamte Paulshöhe steht unter Denkmalschutz und muss erhalten werden.

 

In der »Verordnung über den Denkmalbereich ›Stadt Schwerin – Ostdorfer Hals‹«, die von der Oberbürgermeisterin am 15.02. 2011 erlassen wurde, heißt es, dass es um die Erhaltung des Erscheinungsbildes seiner baulichen Anlagen und Strukturen ginge.

 

Der Stadtverwaltung ist das Schreiben der Denkmalschutzbehörde noch nicht zugegangen. In den nächsten Tagen wird sich aber ein entsprechendes Schreiben auf den Weg machen. Auf die Reaktion darf man berechtigt gespannt sein.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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