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Schweriner Mieten steigen besonders in der Innenstadt

Schwerin, 06.12.2017 (pm). Der Arbeitskreis Mietspiegel hat am 22.11.2017 den neuen Mietspiegel für die Landeshauptstadt beschlossen. Danach haben sich die frei vereinbarten Mieten vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2017 im gesamten

  • Veröffentlicht Dezember 6, 2017

Schwerin, 06.12.2017 (pm). Der Arbeitskreis Mietspiegel hat am 22.11.2017 den neuen Mietspiegel für die Landeshauptstadt beschlossen. Danach haben sich die frei vereinbarten Mieten vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2017 im gesamten Stadtgebiet um 3,9 Prozent erhöht. Besonders stark ist der Anstieg in der Schweriner Innenstadt mit 7,4 Prozent.

 

Foto: Symbolbild

 

Der qualifizierte Mietspiegel wird im Abstand von zwei Jahren an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Für den Schweriner Mietspiegel 2018/2019 standen Daten von 14.607 Mietwohnungen zur Verfügung. Dabei handelte es sich um 5.446 Bestandsmieten und 9.161 Neuvermietungen. Diese Stichprobe liefert sichere Angaben zur Feststellung einer ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die Faktoren vergleichbare Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sind die entscheidenden Faktoren auf dem Wohnungsmarkt. Die durchschnittlichen Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt Schwerin schwanken je nach Ausstattung, Baualtersklasse und Größe der Wohnungen zwischen 4,30 € und 9,40 €/m² Wohnfläche. Dieser höchste Wert steht im Mietspiegelfeld Neubau Baujahr ab 2010 mit einer Wohnungsgröße über 100 m² und beinhaltet auch einen Tiefgaragenstellplatz. So liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine 65 m² große Wohnung in einem Gebäude, das 1970 errichtet und nicht modernisiert wurde, bei 4,35 €/m². Für eine 55 m² große Wohnung im sanierten Altbau mit einer sehr guten Ausstattung (über 19 Ausstattungspunkte) ergibt sich eine ortsübliche Vergleichsmiete von 7,75 €/m².

 

An folgenden, für Schwerin typischen Wohnungen, zeigen sich die Veränderungen zum letzten Mietspiegel:

  • Für eine 65 m² große, durchschnittlich ausgestatte Wohnung in einem Gebäude, das nach 1993 errichtet wurde, ergibt sich eine Miete von 6,35 €/m² (vorher 6,35 €/m²). Somit handelt es sich hierbei um ein Feld mit gleichbleibendem Wert.
  • Für eine 55 m² große Wohnung in einem Gebäude aus den siebziger Jahren, das nach 1992 modernisiert wurde, weist der Mietspiegel eine Miete von 5,10 €/m² (vorher 5,00 €/m²) aus und ist somit leicht gestiegen.
  • Im modernisierten Altbaubestand zeigt die Tabelle für eine 65 m² große und gut ausgestattete Wohnung (16 Ausstattungspunkte) eine Miete von 6,15 €/m² (vorher 6,00 €/m²) und damit hat sich das Niveau gegenüber dem Mietspiegel 2016/2017 in diesem Feld um 0,15 €/m² erhöht.
  • Die Miete für eine 55 m² große, nicht modernisierte Wohnung in einem Gebäude aus den siebziger Jahren hat sich auf 4,30 €/m² erhöht (vorher 4,05 €/m²).
  • Im nicht modernisierten Altbaubestand ergibt sich für eine 45 m² große Wohnung  eine Miete von 4,65 €/m² (vorher 4,45 €/m²). Dies entspricht einer Erhöhung um
    0,20 €/m².

 

Die Mieten sind gegenüber dem Mietspiegel 2016/2017 bei vielen Mietspiegelfeldern gestiegen, allerdings bei 3 Feldern konstant geblieben und bei 1 Feld sogar gesunken. Manche Veränderungen sind gering ausgefallen, andere jedoch wesentlich höher (max. + 0,90 €/m²).

Auch der jetzt vorliegende Mietspiegel weist Lagefaktoren für einige Stadtteile in Abhängigkeit von der Baualtersklasse aus. So ergab sich für den Stadtteil Altstadt ein Zuschlag in Höhe von 0,15 €/m² für die Baualtersklassen 1, 2B, 3, 4 und 5, während im Stadtteil Schelfstadt bei allen Baualtersklassen außer 2A ein Zuschlag in Höhe von 0,30 €/m² ausgewiesen wird. Erstmals ergab sich für den Stadtteil Weststadt ein Zuschlag in Höhe von 0,30 €/m² bei der Baualtersklasse 2B.

 

Für das Vorhandensein eines Balkons bzw. einer Terrasse (auch bei Gartenanteilen) ergab sich nach Auswertung des Datenmaterials dieses Mal kein Zuschlag. Als Besonderheit hat die Auswertung einen Zuschlag für die Sonderwohnform Apartments (bis 30 m² Wohnfläche) in den Baualtersklassen 4A und 4B in Höhe von 0,35 €/m² bzw. 1,40 €/m² ergeben.

Bei der Auswertung hat sich bei der Baualtersklasse 4 gezeigt, dass sich eine Abhängigkeit der Miethöhe vom Zeitpunkt der Gebäudemodernisierung ergibt (siehe Tabelle 6). Dabei ist zu unterscheiden, ob die Modernisierung nach dem 01.01.2005 erfolgte oder zu einem früheren Zeitpunkt. Dementsprechend sind Zu- bzw. Abschläge auf das jeweilige Miet-spiegelfeld anzuwenden.

 

„Mieter und Vermieter haben den Mietspiegel zu einem Qualitätsprodukt werden lassen“

 

Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz und vermeidet Streitigkeiten. Die traditionell gute Beteiligung der Schweriner Mieter und Vermieter haben den Mietspiegel in den letzten 21 Jahren zu einem Qualitätsprodukt werden lassen. Seit dem Ende des gesetzlich regulierten Mietmarktes und mit Einführung von marktorientierten Vergleichsmieten in den neuen Bundesländern im Jahr 1997 erscheint der Schweriner Mietspiegel inzwischen zum elften Mal. Dem Arbeitskreis Mietspiegel gehören neben Vertretern der Landeshauptstadt Schwerin unter anderem der Mieterbund Schwerin und Umgebung e.V., die beiden großen Schweriner Wohnungsunternehmen sowie der Ortsverein Haus & Grund Schwerin e.V. an.

 

„Der Schweriner Mietspiegel 2018/2019 trägt zur Transparenz des Wohnungsmarktes in der Landeshauptstadt und zur Ermittlung von ortsüblichen Vergleichsmieten bei. Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat sich der Mietspiegel seit seiner erstmaligen Aufstellung im Jahr 1997 bestens bewährt“, so die Aussage der Mitglieder des Arbeitskreises bei der Beschlussfassung.

 

„Auch der neue Mietspiegel ist unter www.schwerin.de/gutachterauschuss zu finden, ebenso sind dort vorherige Mietspiegel abrufbar sowie weitere Informationen zu diesem Thema“, ergänzt Ulrich Frisch, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Außerdem wird die Dokumentation zur Erstellung des Mietspiegels im Internet veröffentlicht. Natürlich bieten der Mieterbund in seiner Geschäftsstelle in der Dr.-Külz-Str. 18 (im Internet unter www.mieterbund-schwerin.de) sowie der Ortsverein Schwerin von Haus & Grund e.V. in seiner Geschäftsstelle Heinrich-Mann-Str. 13 (im Internet unter www.haus-und-grund-mv.de) weitergehende Informationen und Beratungen an. Im BürgerBüro des Stadthauses ist der Mietspiegel in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von 1,- € erhältlich.

 

Auch zukünftig hofft der Arbeitskreis Mietspiegel auf eine hohe Bereitschaft von Mietern und Vermietern, Daten zur Erstellung des Mietspiegels bereitzustellen. Wenn sich in dem Zeitraum 09/2015 bis 08/2019 die Kaltmiete verändert oder durch eine Neuvermietung erstmalig eine Kaltmiete vereinbart wird, werden diese Mietangaben für den kommenden Mietspiegel benötigt. Unter www.schwerin.de/gutachterausschuss steht dafür schon jetzt ein Fragebogen zum Download bereit.

 

 

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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