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Strassenbenennung nach Kurt Masur: Schlägt Satzung eine gute Idee?

Schwerin, 23.01.2016 (red/sr). Die ASK möchte eine Straße nach dem großen Musiker Kurt Masur benennen. Soweit so gut, möchte man meinen. Nun scheint  dieses Ansinnen aber an Satzungsfragen zu scheitern.

  • Veröffentlicht Januar 23, 2016

Schwerin, 23.01.2016 (red/sr). Die ASK möchte eine Straße nach dem großen Musiker Kurt Masur benennen. Soweit so gut, möchte man meinen. Nun scheint  dieses Ansinnen aber an Satzungsfragen zu scheitern.

Masur-Gang
Das soll nach Vorstellungen der ASK der Kurt-Masur-Durchgang werden (c) Schwerin-Lokal

Im Dezember letzten Jahres starb der große Dirigent Kurt Masur. Masur war nicht nur einer der bekanntesten zeitgenössischen deutschen Musiker, sondern er hat sich zweifellos auch große Verdienste im Zuge der friedlichen Revolution 1989 erworben.

 

Seine ersten Gehversuche machte der spätere Kapellmeister des Leipziger Gewandhauses in Schwerin. Insgesamt zwei Jahre, von 1958 bis 1960, war Masur Chef des Staatsorchesters. Unter seiner Leitung feierten die Musiker einige Erfolge.

 

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Die Aktion Stadt- und Kulturschutz (ASK) möchte deshalb eine Straße nach dem großen Musiker benennen. Konkret, so heißt es in einem Antrag, der am Montag in der Stadtvertretersitzung beschlossen werden soll, möchte die ASK den Durchgang zwischen Theaterstraße und Schlossstraße in »Kurt Masur Gang« umbenennen. Das sorgt nun schon vor der Beratung für einen schriftlichen Schlagabtausch zwischen Ralph Martini, der im Moment das Mandat der ASK innehat, und der Stadtverwaltung.

 

Satzung lässt eine schnelle Benennung nicht zu

 

Grundsätzlich kann sich auch die Verwaltung die Benennung einer Straße nach Kurt Masur vorstellen. Allerdings nicht sofort. Die Benennungssatzung der Stadt sieht vor, dass eine Straße erst frühstens fünf Jahre nach Ableben der Persönlichkeit, nach dieser benannt werden kann. Da Masur ja erst im Dezember gestorben ist, wäre dieser Zeitraum nicht erfüllt. Daher empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des Antrags.


Ralph Martini hingegen sieht nun die Oberbürgermeisterin in der Pflicht. Diese könne nach der Benennungssatzung durch eine entsprechende Ausnahmeregelung von der 5-Jahres-Frist abweichen. Dabei übersieht er aber, dass in einem Ausnahmefall auch die noch lebenden Angehörigen in das Benennungsverfahren einbezogen sein müssten. Im Fall von Masur, wären es fünf Kinder, die man zumindest anhören müsste. Diese Kinder auffindig zu machen und anzuhören, das ist für die Verwaltung ein »unverhältnismäßiger Aufwand«. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Ausnahmemusiker zu einem späteren Zeitpunkt mit einer dann neu entstehenden Straße zu ehren.

 

Sollte sich die Mehrheit der Stadtvertretung dieser Auffassung anschließen, dann wird es in naher Zukunft keine Straße geben, die an Kurt Masur erinnert. Papier kann geduldig  und eine Strassenbenennung in fünf Jahren in Vergessenheit geraten sein. Die Satzung scheint hier einer guten Idee im Weg zu stehen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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