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UB-Fraktion möchte illegale Mitschnitte unterbinden

Schwerin, 21.06.2017 (red/pm). Die Fraktion der Unabhängigen Bürger (UB)  will illegalen Mitschnitt des Livestreams der Stadtvertretersitzung unterbinden. Bei einem Verstoß dagegen, soll zukünftig ein Ordnungsgeld drohen. 

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  • Veröffentlicht Juni 21, 2017

Schw­erin, 21.06.2017 (red/pm). Die Frak­tion der Unab­hängi­gen Bürg­er (UB)  will ille­galen Mitschnitt des Livestreams der Stadtvertreter­sitzung unterbinden. Bei einem Ver­stoß dage­gen, soll zukün­ftig ein Ord­nungs­geld dro­hen. 

Stadtvertretersitzung Landeshauptstadt Schwerin
Von der Stadtvertreter­sitzung am 20.03.2017 ist ein ille­galer Mitschnitt aufge­taucht Screen­shot: Youtube

Die Frak­tion der Unab­hängi­gen Bürg­er (UB) schlägt eine Änderung der Haupt­satzung – des wichtig­sten Regel­w­erkes der Kom­mu­nalpoli­tik in Schw­erin – vor. Dort soll ein Pas­sus aufgenom­men wer­den, wonach Spe­icherung und Veröf­fentlichung der Liveüber­tra­gung der Stadtvertreter­sitzun­gen im Inter­net nicht zuläs­sig sind; Ver­stöße sollen mit einem Ord­nungs­geld geah­n­det wer­den. Unter­stützung kommt jet­zt schon von der CDU-Frak­tion.

 

Mitschnitt verletzt Persönlichkeitsrechte der Stadtvertreter

 

Silvio Horn
UB-Frak­tionsvor­sitzen­der Sil­vio Horn möchte ille­gale Mitschnitte der Stadtvertreter­sitzung unterbinden.

„Wir sind als Frak­tion für Trans­parenz bekan­nt; lebendi­ge Kom­mu­nalpoli­tik benötigt Öffentlichkeit und Offen­heit. Deswe­gen unter­stützen wir die Liveüber­tra­gung von Sitzun­gen über das Inter­net. So kann Kom­mu­nalpoli­tik ein­er bre­it­en Öffentlichkeit nahege­bracht wer­den.”, sagt Frak­tionsvor­sitzen­der Sil­vio Horn. Dass aber Unbekan­nte den Livestream ille­gal aufze­ich­nen und ganz oder teil­weise ins Inter­net stellen, gehe zu weit. „Dieses Vorge­hen wider­spricht den Absprachen der Frak­tio­nen und ver­let­zt vor allem die Per­sön­lichkeit­srechte der Stadtvertreter. Daher muss das unter­bun­den wer­den“.

Die Stadtvertre­tung sei kein Beruf­s­par­la­ment wie ein Land- oder Bun­destag, für deren Repräsen­tan­ten andere Maßstäbe in der öffentlichen Darstel­lung gel­ten. „In Gemein­deräten sitzen ehre­namtliche Stadtvertreter, die nach Feier­abend zu Beratun­gen zusam­menkom­men. Wir wollen nicht, dass sich einzelne Mit­glieder der Stadtvertre­tung in der Debat­te zurück­hal­ten, weil sie befürcht­en, manip­u­la­tiv zusam­mengeschnit­tene Teile von eige­nen Rede­be­trä­gen im Inter­net dauer­haft wiederzufind­en“, so Horn.

In der Frage liegt eine Stel­lung­nahme des Lan­des­beauf­tragten für Daten­schutz- und Infor­ma­tions­frei­heit Meck­len­burg-Vor­pom­mern vor, wonach die ille­gale Veröf­fentlichung das Recht der Stadtvertreter auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung ver­let­zt. „Wir wis­sen, dass man das Mitschnei­den tech­nisch nicht ver­hin­dern kann. Aber: Jed­er, der sich nicht an die neue Regel hält, läuft Gefahr, ein hohes Ord­nungs­geld zahlen zu müssen“, gibt Horn zu bedenken.

 

ASK wirbt für legalen Mitschnitt der Sitzungen

 

In der Ver­gan­gen­heit war zwei Mal eine Stadtvertreter­sitzung ille­gal mit­geschnit­ten wor­den und anschließend auf der Video­plat­tform „Youtube” veröf­fentlicht wor­den. Die Wäh­lerge­mein­schaft Aktion Stadt und Kul­turschutz (ASK) hat­te einen Mitschnitt vom 20. März diesen Jahres auf ihrer Web­site veröf­fentlicht und dafür gewor­ben, dass in Zukun­ft Stadtvertreter­sitzun­gen mit­geschnit­ten und veröf­fentlicht wer­den kön­nen.