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Verwaltungsgericht kippt Wildtierverbot

Schwerin, 02.06.2017 (red/sr). Circus Probst wird im Juli mit seinen Wildtieren nach Schwerin anreisen können. In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Schwerin das Wildtierverbot der Landeshauptstadt für rechtswidrig erklärt.

  • Veröffentlicht Juni 2, 2017

Schwerin, 02.06.2017 (red/sr). Circus Probst wird im Juli mit seinen Wildtieren nach Schwerin anreisen können. In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Schwerin das Wildtierverbot der Landeshauptstadt für rechtswidrig erklärt. 

Von Stefan Rochow

Verwaltungsgericht Schwerin Foto: Marcel Rogge – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=37531906

Per Eilbeschluss hat das Schweriner Verwaltungsgericht die Landeshauptstadt verpflichtet, Circus Probst im Juli den Festplatz in Krebsförden zur Verfügung zu stellen. Ursprünglich hatte die Stadtmarketing-Gesellschaft dem Zirkus den Platz nur mit der Beauflagung in Aussicht gestellt, dass dieser ohne seine Wildtiere anreise. Damit setzte das Stadtmarketing einen im letzten Jahr gefassten Beschluss der Stadtvertretung um, der ein Wildtierverbot für Zirkusse im Stadtgebiet vorsieht. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin hat diesen Beschluss nun mit seiner Entscheidung gekippt.

 

Verwaltungsgericht in Schwerin folgt Linie mehrerer ähnlich lautender Entscheidungen

 

In der Entscheidung geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass der Beschluss der Stadtvertretung und die Umsetzung durch die Stadtverwaltung rechtswidrig ist. Einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfüge, könne die Überlassung kommunaler Flächen nicht im Rahmen von Benutzungsregeln aus tierschutzrechtlichen Gründen versagt werden. Eine entsprechende Rechtssprechung hatte schon aktuell das Oberwaltungsgericht Lüneburg in so einem Fall getroffen. Das Verwaltungsgericht Schwerin schließt sich nun dieser Auffassung an und liegt damit auf der Linie mehrerer Gerichtsentscheidungen anderer Gerichte. Zwar hat die Stadt nun noch die Möglichkeit beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Große Chancen räumt die Stadt einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht allerdings nicht ein. Das gab Hauptamtsleiter Hartmut Wollenteit gegenüber der Schweriner Volkszeitung (SVZ) selber zu. Die Fraktionen in der Stadtvertretung seien aber inzwischen zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

 

SPD-Fraktion verteidigt Wildtierverbot öffentlich

 

Steffen Davids

Als erste Stadtfraktion meldete sich heute die SPD zu Wort. „Die Entscheidung des Gerichts, das Wildtierverbot zu kippen, ist enttäuschend. Der Beschluss der Stadtvertretung aus dem vergangenen Jahr, Wildtiere nicht in Schweriner Zirkussen auftreten zu lassen, war, ist und bleibt richtig.“ sagt Steffen Davids, Mitglied des Ordnungsausschusses.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ändere nichts an der Tatsache, dass diese „Form der Tierhaltung den Ansprüchen von Wildtieren keineswegs gerecht wird und daher auch keine Unterstützung erfahren darf“, so Davids weiter. Die SPD-Fraktion stehe daher weiterhin hinter dem gefassten Beschluss der Stadtvertretung.

Trotzdem werden sich die Stadtvertreter nun Gedanken machen müssen, wie sie mit dem nun ergangenen Beschluss des Verwaltungsgericht umgehen werden. Die Feststellung der Rechtswidrigkeit lässt sich hier nicht wegdiskutieren.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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