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Rechnungshof nimmt sich Schwerin vor

(sr). Die Vetternwirtschaft-Affäre um die städtische Nahverkehrs GmbH und deren Geschäftsführer Norbert Klatt, hat nur erste Nachwirkungen. Der Landesrechnungshof nimmt sich nun die Landeshauptstadt Schwerin vor. Das gesamte Geflecht von

  • Veröffentlicht Februar 24, 2014

Rechnungshof nimmt Schwerin unter die Lupe © Gerd Altmann/Pixelio.de
Rechnungshof nimmt Schwerin unter die Lupe
© Gerd Altmann/Pixelio.de

(sr). Die Vetternwirtschaft-Affäre um die städtische Nahverkehrs GmbH und deren Geschäftsführer Norbert Klatt, hat nur erste Nachwirkungen. Der Landesrechnungshof nimmt sich nun die Landeshauptstadt Schwerin vor. Das gesamte Geflecht von städtischen Beteiligungen,  möchte sich der Landesrechnungshof nun ein wenig genauer ansehen. Dabei sollen die Regeln guter Unternehmensführung geprüft werden. Geschäftsführer, Beteiligungsverwaltung, Aufsichträte und die Verwaltungsspitze der kommunalen Unternehmen, stehen auf dem Prüfstand.

Anlass der Prüfung ist der Prüfbericht der von der Landeshauptstadt beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den NVS-Geschäftsführer Klatt, der in den letzten Jahren seinen Sohn, seinen Schwiegersohn und seine Tochter im Unternehmen angestellt bzw. befördert hatte, ohne das der Aufsichtsrat informiert worden war. Der Prüfbericht hatte festgestellt, dass eine Information des Aufsichtsrats hätte zwingend erfolgen müssen. Aufgrund dieser Verhaltensweise von Norbert Klatt, beschloss die Stadtvertretung auf ihrer letzten Sitzung, dass zukünftig neben Klatt ein weiterer Geschäftsführerposten geschaffen wird. Damit sollen zukünftig Vorwürfen von Vetternwirtschaft entgegengewirkt werden.

Immer wieder hört man in diesem Zusammenhang allerdings auch aus städtischen Kreisen, das der Rechnungshof nach Lesen des Prüfungsberichts erheblichen Zweifel an der Kompetenz des Aufsichtsrates bekommen hätten. Das verwundert eigentlich nicht, wenn man einen Blick auf die Zusammensetzung der Aufsichtsräte wirft. Dieser ist ausschließlich mit Vertretern der Fraktionen in der Stadtvertretung besetzt. Einen Arbeitnehmervertreter sucht man vergebens. Ebenso auffällig ist auch, dass einige Stadtpolitiker teilweise in fünf oder sechs Aufsichtsräten sitzen. Angesichts dieses Umstandes, verwundert es nicht, dass hier Zweifel an der Kompetenz des Aufsichtsrates aufkommen.

Im Prüfungsbericht heißt es deshalb, dass Aufsichtsräte wenigstens mit einer Person zu besetzen sei, die weder anderen städtischen Unternehmen, noch der Stadtverwaltung oder der Stadtvertretung angehören soll. Dazu sollte diese Person auch fachlich geeignet sein (möglichst Kaufleute oder Juristen).

Der Rechnungshof stellt sich daher die Frage, ob Stadtpolitiker, die eine Fülle an Aufsichtsratsämtern auf sich vereinen, in der Lage sind, alle Firmen kompetent zu überschauen. Das soll nun genauer unter die Lupe genommen werden.

Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow (LINKE) ist mit den Aufsichtsräten in den 23 Gesellschaften, in denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar vertreten ist, zufrieden. Es bleibt also abzuwarten, was der Rechnungshof ans Tageslicht fördert.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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