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Rechnungshof nimmt sich Schwerin vor

(sr). Die Vet­tern­wirtschaft-Affäre um die städtis­che Nahverkehrs GmbH und deren Geschäfts­führer Nor­bert Klatt, hat nur erste Nach­wirkun­gen. Der Lan­desrech­nung­shof nimmt sich nun die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin vor. Das gesamte Geflecht von

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  • Veröffentlicht Februar 24, 2014

Rechnungshof nimmt Schwerin unter die Lupe © Gerd Altmann/Pixelio.de
Rech­nung­shof nimmt Schw­erin unter die Lupe
© Gerd Altmann/Pixelio.de

(sr). Die Vet­tern­wirtschaft-Affäre um die städtis­che Nahverkehrs GmbH und deren Geschäfts­führer Nor­bert Klatt, hat nur erste Nach­wirkun­gen. Der Lan­desrech­nung­shof nimmt sich nun die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin vor. Das gesamte Geflecht von städtis­chen Beteili­gun­gen,  möchte sich der Lan­desrech­nung­shof nun ein wenig genauer anse­hen. Dabei sollen die Regeln guter Unternehmensführung geprüft wer­den. Geschäfts­führer, Beteili­gungsver­wal­tung, Auf­sichträte und die Ver­wal­tungsspitze der kom­mu­nalen Unternehmen, ste­hen auf dem Prüf­s­tand.

Anlass der Prü­fung ist der Prüf­bericht der von der Lan­deshaupt­stadt beauf­tragten Wirtschaft­sprü­fung­sun­ternehmen im Zusam­men­hang mit den Vor­wür­fen gegen den NVS-Geschäfts­führer Klatt, der in den let­zten Jahren seinen Sohn, seinen Schwiegersohn und seine Tochter im Unternehmen angestellt bzw. befördert hat­te, ohne das der Auf­sicht­srat informiert wor­den war. Der Prüf­bericht hat­te fest­gestellt, dass eine Infor­ma­tion des Auf­sicht­srats hätte zwin­gend erfol­gen müssen. Auf­grund dieser Ver­hal­tensweise von Nor­bert Klatt, beschloss die Stadtvertre­tung auf ihrer let­zten Sitzung, dass zukün­ftig neben Klatt ein weit­er­er Geschäfts­führerposten geschaf­fen wird. Damit sollen zukün­ftig Vor­wür­fen von Vet­tern­wirtschaft ent­ge­gengewirkt wer­den.

Immer wieder hört man in diesem Zusam­men­hang allerd­ings auch aus städtis­chen Kreisen, das der Rech­nung­shof nach Lesen des Prü­fungs­berichts erhe­blichen Zweifel an der Kom­pe­tenz des Auf­sicht­srates bekom­men hät­ten. Das ver­wun­dert eigentlich nicht, wenn man einen Blick auf die Zusam­menset­zung der Auf­sicht­sräte wirft. Dieser ist auss­chließlich mit Vertretern der Frak­tio­nen in der Stadtvertre­tung beset­zt. Einen Arbeit­nehmervertreter sucht man vergebens. Eben­so auf­fäl­lig ist auch, dass einige Stadt­poli­tik­er teil­weise in fünf oder sechs Auf­sicht­sräten sitzen. Angesichts dieses Umstandes, ver­wun­dert es nicht, dass hier Zweifel an der Kom­pe­tenz des Auf­sicht­srates aufkom­men.

Im Prü­fungs­bericht heißt es deshalb, dass Auf­sicht­sräte wenig­stens mit ein­er Per­son zu beset­zen sei, die wed­er anderen städtis­chen Unternehmen, noch der Stadtver­wal­tung oder der Stadtvertre­tung ange­hören soll. Dazu sollte diese Per­son auch fach­lich geeignet sein (möglichst Kau­fleute oder Juris­ten).

Der Rech­nung­shof stellt sich daher die Frage, ob Stadt­poli­tik­er, die eine Fülle an Auf­sicht­srat­sämtern auf sich vere­inen, in der Lage sind, alle Fir­men kom­pe­tent zu über­schauen. Das soll nun genauer unter die Lupe genom­men wer­den.

Ober­bürg­er­meis­terin Ange­li­ka Gramkow (LINKE) ist mit den Auf­sicht­sräten in den 23 Gesellschaften, in denen die Stadt unmit­tel­bar oder mit­tel­bar vertreten ist, zufrieden. Es bleibt also abzuwarten, was der Rech­nung­shof ans Tages­licht fördert.