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2023 an die Regalprüfung denken

Das neue Jahr ist bereits voll im Gange, doch immer wieder kommt es vor, dass wichtige Termine im Jahr übersehen werden. Deswegen sollten am besten in den ersten Wochen des

  • Veröffentlicht Februar 27, 2023
Foto: bglobal.dk

Das neue Jahr ist bereits voll im Gange, doch immer wieder kommt es vor, dass wichtige Termine im Jahr übersehen werden. Deswegen sollten am besten in den ersten Wochen des Jahres alle in dem Jahr anstehenden Termine geprüft und alle Aufgabe zu den Terminen notiert werden. Auch 2023 steht die jährliche Regalprüfung für alle Lagerinhaber als Arbeitgeber wieder an, spätestens zwölf Monate nach der vorherigen.

Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

DIN EN 15635 regelt im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Pflicht für Arbeitgeber zur regelmäßigen Regalprüfung bzw. Regalinspektion in Abständen von nicht länger als zwölf Monaten. In der Regalprüfung werden alle betroffenen Lagerregale einzeln geprüft. Aufgefallene Mängel werden aufgelistet und die Liste wird zusammen mit Handlungsempfehlungen an den Arbeitgeber ausgehändigt. Der Arbeitgeber hat für diese Berichte eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Darüber hinaus besteht zusätzlich die Pflicht für jeden Mitarbeiter, entdeckte Mängel unverzüglich an den Sicherheitsbeauftragten des Arbeitgebers zu melden. Es ist ein Schadensprotokoll anzufertigen. Treten festgestellte Mängel wiederholt auf, muss eine Ursachenermittlung erfolgen. Beschädigte Regale sind zu kennzeichnen. Je nach Art des Schadens muss das betroffene Regal leergeräumt oder abgesperrt werden. Die Mängelbeseitigung hat rasch zu erfolgen.

Bereits beim Aufbau an alles denken

Damit die regelmäßigen, vorgeschriebenen Regalprüfungen nicht zu einem bösen Erwachen oder sogar einer Sperrung des Lagers führen, kann bereits beim Erwerb und Aufbau neuer Regale vieles berücksichtigt werden. Es sollte überlegt werden, wie Ein- und Ausgänge die Sicherheit und Standfestigkeit der Regale beeinflussen könnten, ob alle Strom und Wasseranschlüsse frei zugänglich bleiben und so weiter. Für Palettenregale ist zum Beispiel ausreichend Rangierplatz für Gabelstapler einzukalkulieren, damit sie ungehindert be- und entladen werden können. Der Aufbau sollte ausschließlich von befähigtem Personal erfolgen, am besten also vom Regalhersteller selbst. Wer selbst aufbaut, muss die Aufbauanleitung strikt befolgen. Nach dem Aufbau müssen die Regale geprüft und als frei von Aufbaumängeln beurteilt werden. Einseitige Belastungen sollten vermieden werden.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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