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2023 zahlreiche Neuerungen im Gesundheitsbereich

Alljährlich treten in den verschiedensten Bereichen des Alltags der Menschen zum 1. Januar zahlreiche Änderungen in Kraft. So ist es auch in diesem Jahr. Wie der Verband der Ersatzkassen e.V.

  • Veröffentlicht Januar 3, 2023

 

Alljährlich treten in den verschiedensten Bereichen des Alltags der Menschen zum 1. Januar zahlreiche Änderungen in Kraft. So ist es auch in diesem Jahr. Wie der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) in Mecklenburg-Vorpommern informiert, müssen sich auch die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) mit Neuerungen vertraut machen. Dabei wird deutlich: Die Digitalisierung schreitet auch im Gesundheitsbereich weiter voran.

Krankmeldung: Digitaler Prozess befreit nicht von Information des Arbeitgebers

Wer beispielsweise aufgrund einer Erkrankung vorübergehend arbeits­unfähig ist, erhält von seiner Ärztin ab sofort nicht mehr den bekannten „gelben Schein“, der dann umgehend zum Arbeitgeber zu bringen ist. An seine Stelle tritt nun eine elektronische Meldung. „Allerdings entfällt damit nicht die Notwendigkeit, sich umgehend krank zu melden“, so Steffen Althorn, stellvertretender Leiter der vdek Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. „Die Arbeitgeber rufen die  Bescheinigung dann nach Bekanntwerden der Arbeitsunfähigkeit elektronisch bei der zuständigen Krankenkasse ab“, so Althorn weiter. Ganz ohne Papier geht der Prozess der Krankschreibung allerdings auch zukünftig noch nicht vonstatten, denn die Bescheinigung für die Arbeitnehmer bleibt vorerst analog.

Neue Personaluntergrenzen in Krankenhäusern

Aber natürlich sind es nicht nur Digitalisierungsprozesse, die zu aktuellen Neuerungen im Gesundheitswesen führen. Auch strukturell können und müssen sich die Menschen auf einige Veränderungen einstellen. Neben ersten bereits seit 2019 geltenden Personaluntergrenzen gelten seit Jahresbeginn nun auch entsprechende Regelungen in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, der Rheumatologie und der Urologie. Damit ist nun auch dort verbindlich festgelegt, wie viele Patientinnen und Patienten eine Pflegekraft maximal betreuen darf.

Weitere Veränderungen im Jahresverlauf angekündigt

Während diese und andere Neuerungen im Gesundheitsbereich, über die der vdek ausführlich auf seiner Website informiert, bereits gelten, werfen andere bislang „nur“ ihre Schatten voraus. So ist die Bundesregierung gefordert, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, das eine Entlastung der Versicherten mit mehr als einem Kind im Bereich der sozialen Pflegeversicherung vorsieht. Bisher erfolgt hier lediglich eine Unterscheidung zwischen Versicherten mit Kindern und ohne Kinder. Kinderlose zahlen bereits heute ab dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag. Bis zum 31. Juli 2023, so das höchste deutsche Gericht, soll der Gesetz­geber die Regelung zugunsten Versicherter mit Kindern anpassen.

Zudem hat das Bundesgesundheitsministerium bereits verschiedene Gesetzes­­initiativen angekündigt, die im Jahresverlauf voraussichtlich zu weiteren Veränderungen führen werden.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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