Sa, 18. April 2026
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Einbürgerungsfeier im Rathaus:
289 Schwerinerinnen und Schweriner wurden 2024 eingebürgert

Der Wunsch nach Einbürgerung ist in der Landeshauptstadt weiterhin ungebrochen: 289 Schwerinerinnen und Schweriner haben im vergangenen Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. In diesem Jahr waren es schon 231 Einbürgerungen.

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  • Veröffentlicht August 1, 2025
Sie gehören zu den einge­bürg­erten Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­inern. Foto: max­press

Zur jährlichen Ein­bürgerungs­feier im Demm­ler­saal des Rathaus­es begrüßten Stadt­präsi­dent Sebas­t­ian Ehlers und Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er die neu Einge­bürg­erten des Vor­jahres und ihre Ange­höri­gen. Der aus Frankre­ich stam­mende Sprach­mit­tler Claude Samuel Gou­et berichtete in sein­er Fes­trede über seinen Werde­gang, das Ankom­men in Schw­erin und die Erfahrun­gen bei der Ein­bürgerung. Musikalisch wurde die Ver­anstal­tung von Matthias Ellinger, Lehrkraft am Kon­ser­va­to­ri­um Schw­erin, und dem Duo Juliana Diaz Chico/Fabrizio Nur­ra gestal­tet.

 

Claude Samuel Gou­et ist im Juli 2020 nach Deutsch­land gekom­men und erzählte gestern unter anderem über die Erfahrun­gen bei der Ein­bürgerung. Foto: max­press

Ein­bürgerung eröffnet neue Chan­cen und poli­tis­che Teil­habe

In der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin leben derzeit 11.863 Aus­län­derin­nen und Aus­län­der, darunter 3.481 ukrainis­che Staats­bürg­er. „Der Ein­bürgerungswille der Zuge­wan­derten ist seit dem Jahr 2024 erneut deut­lich gestiegen. Das ist nicht über­raschend, da Ein­bürgerun­gen seit Inkraft­treten des Geset­zes zur Mod­ernisierung des Staat­sange­hörigkeit­srechts am 27. Juni 2024 nun­mehr schon nach fünf Jahren und in beson­deren Einzelfällen sog­ar bere­its nach drei Jahren Aufen­thalts­dauer im Bun­des­ge­bi­et möglich sind. Auch die mit der Geset­zesän­derung ermöglichte Hin­nahme der Mehrstaatigkeit führt zu einem erhe­blichen Antragsauf­schwung“, bestätigt die Lei­t­erin der Schw­er­iner Aus­län­der­be­hörde Con­ny Schwent­ner.

„Kriege und Unruhen zwin­gen Men­schen ihre Heimatlän­der zu ver­lassen, viele haben die Chance ergrif­f­en, sich in unser­er Stadt einzuleben und heimisch zu wer­den. Darüber hin­aus kom­men Men­schen auch als aus­ländis­che Fachkräfte oder der Liebe wegen nach Schw­erin. Die Entschei­dung für die deutsche Staats­bürg­er­schaft ist in jedem Fall ein Beken­nt­nis zu unseren Werten. Die Ein­bürgerung ermöglicht auch die volle poli­tis­che Teil­habe in unser­er Stadt, weil man dann auf allen Ebe­nen wählen oder sich zur Wahl stellen kann“, sagte Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er in sein­er Fes­trede.

Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er ermutigte die neu Einge­bürg­erten in sein­er Fes­trede, sich in der Stadt zu engagieren und eigene Inter­essen zu for­mulieren. Foto: max­press

 

Neue Heimat für 289 Men­schen

137 Frauen und 152 Män­ner aus 42 Staat­en wur­den im zurück­liegen­den Jahr einge­bürg­ert. Die Älteste war zum Zeit­punkt der Ein­bürgerung 83 Jahre alt, die Jüng­ste 6 Monate und wurde als rus­sis­che Staats­bürg­erin in Schw­erin geboren. Die meis­ten Einge­bürg­erten kamen aus Syrien (147), der Ukraine (26) und der Rus­sis­chen Föder­a­tion (14), Afghanistan (8) und der Türkei (9). Außer­dem waren Brasilien, Ägypten, Arme­nien, Irak, Iran und Bul­gar­ien als Herkun­ftsstaat­en vertreten. „Wir tra­gen dem hohen Ein­bürgerungswillen Rech­nung, indem wir die Aus­län­der­be­hörde an dieser Stelle ver­stärkt haben. So sind wir wieder so leis­tungs­fähig wie im Jahr 2023. Es kon­nten bis zum Juli 2025 fast so viele Anträge auf die deutsche Staats­bürg­er­schaft bewil­ligt wer­den wie im gesamten Vor­jahr. Der Antrags­berg aus 2024 schmilzt wieder“, so der OB.

Voraus­set­zun­gen für eine Ein­bürgerung

Um die deutsche Staats­bürg­er­schaft zu erlan­gen, zählt nicht allein der Wille des Antrag­stellers. Die wichtig­ste Voraus­set­zung dafür ist, dass diejenige oder der­jenige im Regelfall einen fün­fjähri­gen Aufen­thalt in der Bun­desre­pub­lik vor­weisen kann. In bes­timmten Fällen – etwa beson­deren Inte­gra­tionsleis­tun­gen oder der Eheschließung bzw. Lebenspart­ner­schaft mit einem/einer Deutschen – ist eine verkürzte Wartezeit möglich.

In jedem Fall muss ein Ein­bürgerung­stest bestanden und Sprachken­nt­nisse durch eine Prü­fung nachgewiesen wer­den. Darüber hin­aus dür­fen die Antrag­steller nicht vorbe­straft sein. Weit­er­hin wird voraus­ge­set­zt, dass die Men­schen ihren Leben­sun­ter­halt in Deutsch­land selb­st bestre­it­en. Fern­er müssen die Män­ner und Frauen die demokratis­che Recht­sor­d­nung der Bun­desre­pub­lik anerken­nen.