Neues Wohnquartier auf altem Industriegelände:
600 Wohnungen am Lewenberg geplant
Aus einer jahrzehntelang brachliegenden Gewerbefläche könnte bald ein lebendiges Wohnviertel mit Quartiersplatz und Spielbereichen werden.

Die Entwicklung des ehemaligen Möbelwerke-Geländes im Stadtteil Lewenberg nimmt weiter ihren Lauf. So hat der Hauptausschuss den Bebauungsplan Nr. 88.13 „Lewenberg – Ehemalige Möbelwerke“ nun zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse, Ortsbeiräte und Fraktionen verwiesen.
Damit ist die öffentliche Auslegung des Plans noch nicht auf den Weg gebracht. Zunächst sollen die Fachgremien die umfangreichen Unterlagen prüfen und beraten.
600 Wohnungen auf 57.300 Quadratmetern geplant
Geplant ist auf dem rund 57.300 Quadratmeter großen Areal an der Wismarschen Straße ein neues Wohnquartier mit 500 bis 600 Wohneinheiten. Das Gelände liegt etwa zwei Kilometer vom Stadtzentrum entfernt und wird im Süden von der Möwenburgstraße, im Westen von der Wismarschen Straße und im Osten vom Ziegelaußensee begrenzt.
Ziel ist die städtebauliche Neuordnung einer seit Jahrzehnten brachliegenden Gewerbefläche. Während ein Teilbereich gewerblich genutzt bleibt, sollen alte Hallen und Nebenanlagen im übrigen Gebiet zurückgebaut werden. Vorgesehen sind eine Ringerschließung, neue Fuß- und Radwegeverbindungen sowie ein Quartiersplatz mit Spielmöglichkeiten.
Bereits 2013 war der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst worden.

Innenentwicklung mit ökologischen Vorgaben
Der Bebauungsplan wird als Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB geführt. Damit folgt die Stadt dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.
Neben der Schaffung von Wohnraum spielen Umweltaspekte eine zentrale Rolle: Vorgesehen sind Gründächer und Photovoltaikanlagen auf den Neubauten. Zudem sollen Altlasten im Boden beseitigt werden, um die Fläche für die Wohnnutzung vorzubereiten .
Ein ergänzendes Gestaltungshandbuch soll eine hochwertige architektonische Entwicklung des Quartiers sichern.
Wann der Hauptausschuss erneut über die öffentliche Auslegung entscheidet, hängt nun vom Beratungsverlauf in den Gremien ab.




