Di, 10. Februar 2026
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Wahlunterlagen für Bürgerentscheid früher versandbereit:
78.000 Wahlbriefe in Rekordzeit gepackt

Mitarbeiter der Schweriner Stadtverwaltung packen mehr als 78.000 Wahlbriefe in Rekordzeit – Versand startet früher als geplant

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  • Veröffentlicht Januar 3, 2026
Fleißarbeit mit System: Mitarbeiter der Stadtverwaltung packen im Beratungsraum E70 tausende Wahlbriefe für den Bürgerentscheid am 25. Januar, Foto: maxpress
Fleißar­beit mit Sys­tem: Mitar­beit­er der Stadtver­wal­tung pack­en im Beratungsraum E70 tausende Wahlbriefe für den Bürg­er­entscheid am 25. Jan­u­ar, Foto: max­press

Die Vor­bere­itun­gen für den Bürg­er­entscheid am 25. Jan­u­ar laufen in Schw­erin auf Hoch­touren – und sind dabei schneller abgeschlossen wor­den als ursprünglich geplant. Seit dem 22. Dezem­ber haben Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er der Stadtver­wal­tung vor Wei­h­nacht­en und auch „zwis­chen den Jahren“, die Wahlun­ter­la­gen gepackt und für den Ver­sand vor­bere­it­et. Bere­its am 2. Jan­u­ar ste­ht fest: Der Zeit­plan wird deut­lich unter­boten. „Ins­ge­samt mussten wir 78.523 Briefum­schläge für die zum Bürg­er­entscheid berechtigten Per­so­n­en in Schw­erin pack­en“, erk­lärt Juliane Rick­ert von der Schw­er­iner Wahlbe­hörde. Vorge­se­hen waren dafür rund zehn Arbeit­stage. „Aus jet­ziger Sicht schaf­fen wir das in sechs Tagen, sodass wir am Mon­tag, dem 5. Jan­u­ar, alle Wahlbriefe gepackt haben wer­den“, sagt Rick­ert und lobt das Engage­ment des Helfer-Teams.

Freiwilliger Einsatz an 28 Sortierplätzen

An ins­ge­samt 28 Sortier­plätzen im Beratungsraum E70 arbeit­eten die Beschäftigten aus unter­schiedlichen Bere­ichen der Ver­wal­tung jew­eils von 6 bis 18 Uhr. Viele von ihnen tauscht­en frei­willig das heimis­che Sofa gegen den Büros­tuhl, um sicherzustellen, dass alle Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­iner ihre Unter­la­gen rechtzeit­ig erhal­ten. Geplant waren ursprünglich rund 8.000 Briefe pro Tag. Tat­säch­lich schaffte das Team mehr als 13.000 Umschläge täglich. Abstim­mungss­chein, Merk­blatt, Stim­mzettel und Stim­mzettelum­schlag gehörten in jeden Abstim­mungs­brief. Ob alle Doku­mente enthal­ten waren, wurde am Ende mit der Briefwaage über­prüft: Genau 30 Gramm bedeuteten voll­ständi­ge Unter­la­gen und freie Fahrt in die gel­ben Postver­sand­be­häl­ter.

 

Juliane Rickert von der Wahlbehörde zeigt einen fertig verpackten Abstimmungsbrief und freut sich über den engagierten Einsatz der vielen freiwilligen Helfer aus der Verwaltung, Foto: maxpress
Juliane Rick­ert von der Wahlbe­hörde zeigt einen fer­tig ver­pack­ten Abstim­mungs­brief und freut sich über den engagierten Ein­satz der vie­len frei­willi­gen Helfer aus der Ver­wal­tung, Foto: max­press

Lob für Teamgeist und Organisation

„Das ist eine klasse Leis­tung, die der Teamgeist der Ver­wal­tungsmi­tar­beit­er möglich gemacht hat“, betont Ord­nungs­dez­er­nent Sil­vio Horn. Für zusät­zliche Moti­va­tion sorgten nicht nur lau­nige Musik, son­dern auch Kaf­fee aus dem Büro des Ober­bürg­er­meis­ters und süße Ner­ven­nahrung in Form von Zetti-Schokoflock­en oder leck­eren Berlin­ern. In der kom­menden Woche gehen die Wahlbriefe in den Postver­sand. Die Bürg­erin­nen und Bürg­er kön­nen ihre Stimme bis zum 25. Jan­u­ar um 18 Uhr abgeben. „Die Briefe mit der Entschei­dung der Bürg­er soll­ten bis zu diesem Zeit­punkt bei uns einge­gan­gen sein“, weist Juliane Rick­ert hin. Alter­na­tiv kön­nen die Wahlbriefe während der Öff­nungszeit­en im Bürg­er­büro abgegeben oder direkt in den Briefkas­ten am Stadthaus einge­wor­fen wer­den. Fra­gen zum Bürg­er­entscheid beant­wortet die Wahlbe­hörde tele­fonisch unter (0385) 545 33 33.

Hintergrund zum Bürgerentscheid

Am Son­ntag, 25. Jan­u­ar 2026, entschei­den die Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­iner über die Zukun­ft des Spielplatzes „Kiel­er Straße“ im Stadt­teil Lankow. Grund­lage ist ein Bürg­er­begehren, das von mehr als 4.000 Bürg­ern unter­stützt wurde. Die Abstim­mung erfol­gt auss­chließlich per Briefwahl. Stimm­berechtigt sind alle deutschen Staats- und Unions­bürg­er ab 16 Jahren mit Haupt­wohn­sitz oder gewöhn­lichem Aufen­thalt in Schw­erin, sofern sie nicht vom Wahlrecht aus­geschlossen sind. Die Durch­führung eines Bürg­er­entschei­des ist in der Kom­mu­nalver­fas­sung geregelt, wonach er als Abstim­mung ana­log zu ein­er reg­ulären Wahl (z.B. Bun­destagswahl) oder als auss­chließliche Briefab­stim­mung erfol­gen kann. Die Stadtvertre­tung Schw­erin hat die Durch­führung als reine Briefab­stim­mung beschlossen; somit ist eine Stim­ma­b­gabe in Abstim­mungsräu­men nicht vorge­se­hen. Dies bedeutet, dass die Unter­la­gen allen Stimm­berechtigten unaufge­fordert an ihre aktuelle Meldean­schrift über­sandt wer­den. Die geson­derte Beantra­gung der Abstim­mung­sun­ter­la­gen ist daher nicht erforder­lich. Die Fragestel­lung wird wie fol­gt laut­en: „Sind Sie dafür, dass das Grund­stück Kiel­er Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow), Stadtteilpark/ Spielplatz im Eigen­tum der Stadt verbleibt, nicht verkauft wird und der Spielplatz und Park an diesem Stan­dort erhal­ten bleiben?“

Bei einem Bürg­er­entscheid ist die gestellte Frage zus­tim­mend entsch­ieden, wenn sie von der Mehrheit der gülti­gen Stim­men mit „Ja“ beant­wortet wurde und diese Mehrheit min­destens 25 Prozent der Stimm­berechtigten beträgt.