Wahlunterlagen für Bürgerentscheid früher versandbereit:
78.000 Wahlbriefe in Rekordzeit gepackt
Mitarbeiter der Schweriner Stadtverwaltung packen mehr als 78.000 Wahlbriefe in Rekordzeit – Versand startet früher als geplant

Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid am 25. Januar laufen in Schwerin auf Hochtouren – und sind dabei schneller abgeschlossen worden als ursprünglich geplant. Seit dem 22. Dezember haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung vor Weihnachten und auch „zwischen den Jahren“, die Wahlunterlagen gepackt und für den Versand vorbereitet. Bereits am 2. Januar steht fest: Der Zeitplan wird deutlich unterboten. „Insgesamt mussten wir 78.523 Briefumschläge für die zum Bürgerentscheid berechtigten Personen in Schwerin packen“, erklärt Juliane Rickert von der Schweriner Wahlbehörde. Vorgesehen waren dafür rund zehn Arbeitstage. „Aus jetziger Sicht schaffen wir das in sechs Tagen, sodass wir am Montag, dem 5. Januar, alle Wahlbriefe gepackt haben werden“, sagt Rickert und lobt das Engagement des Helfer-Teams.
Freiwilliger Einsatz an 28 Sortierplätzen
An insgesamt 28 Sortierplätzen im Beratungsraum E70 arbeiteten die Beschäftigten aus unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung jeweils von 6 bis 18 Uhr. Viele von ihnen tauschten freiwillig das heimische Sofa gegen den Bürostuhl, um sicherzustellen, dass alle Schwerinerinnen und Schweriner ihre Unterlagen rechtzeitig erhalten. Geplant waren ursprünglich rund 8.000 Briefe pro Tag. Tatsächlich schaffte das Team mehr als 13.000 Umschläge täglich. Abstimmungsschein, Merkblatt, Stimmzettel und Stimmzettelumschlag gehörten in jeden Abstimmungsbrief. Ob alle Dokumente enthalten waren, wurde am Ende mit der Briefwaage überprüft: Genau 30 Gramm bedeuteten vollständige Unterlagen und freie Fahrt in die gelben Postversandbehälter.

Lob für Teamgeist und Organisation
„Das ist eine klasse Leistung, die der Teamgeist der Verwaltungsmitarbeiter möglich gemacht hat“, betont Ordnungsdezernent Silvio Horn. Für zusätzliche Motivation sorgten nicht nur launige Musik, sondern auch Kaffee aus dem Büro des Oberbürgermeisters und süße Nervennahrung in Form von Zetti-Schokoflocken oder leckeren Berlinern. In der kommenden Woche gehen die Wahlbriefe in den Postversand. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme bis zum 25. Januar um 18 Uhr abgeben. „Die Briefe mit der Entscheidung der Bürger sollten bis zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein“, weist Juliane Rickert hin. Alternativ können die Wahlbriefe während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgegeben oder direkt in den Briefkasten am Stadthaus eingeworfen werden. Fragen zum Bürgerentscheid beantwortet die Wahlbehörde telefonisch unter (0385) 545 33 33.
Hintergrund zum Bürgerentscheid
Am Sonntag, 25. Januar 2026, entscheiden die Schwerinerinnen und Schweriner über die Zukunft des Spielplatzes „Kieler Straße“ im Stadtteil Lankow. Grundlage ist ein Bürgerbegehren, das von mehr als 4.000 Bürgern unterstützt wurde. Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Briefwahl. Stimmberechtigt sind alle deutschen Staats- und Unionsbürger ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Schwerin, sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Durchführung eines Bürgerentscheides ist in der Kommunalverfassung geregelt, wonach er als Abstimmung analog zu einer regulären Wahl (z.B. Bundestagswahl) oder als ausschließliche Briefabstimmung erfolgen kann. Die Stadtvertretung Schwerin hat die Durchführung als reine Briefabstimmung beschlossen; somit ist eine Stimmabgabe in Abstimmungsräumen nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Unterlagen allen Stimmberechtigten unaufgefordert an ihre aktuelle Meldeanschrift übersandt werden. Die gesonderte Beantragung der Abstimmungsunterlagen ist daher nicht erforderlich. Die Fragestellung wird wie folgt lauten: „Sind Sie dafür, dass das Grundstück Kieler Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow), Stadtteilpark/ Spielplatz im Eigentum der Stadt verbleibt, nicht verkauft wird und der Spielplatz und Park an diesem Standort erhalten bleiben?“
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage zustimmend entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.



