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IG BAU:
960 Bauarbeiter in Schwerin profitieren von Winter-Regelung

Saison-Kurzarbeitergeld sichert Jobs: 960 Bauarbeiter in Schwerin müssen auch im Winter bei frostigen Temperaturen keine Kündigung fürchten.

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  • Veröffentlicht November 29, 2024
Foto: IG BAU
Foto: IG BAU

 

960 Bauar­beit­er in Schw­erin kön­nen dank des Sai­son-Kurzarbeit­ergeldes (Sai­son-Kug) auch in den frosti­gen Win­ter­monat­en ihren Arbeit­splatz behal­ten. Die Indus­triegew­erkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) wies darauf hin, dass kein Beschäftigter aus dem Baugewerbe seinen Job wegen schlechter Wit­terung ver­lieren muss. „Arbeitsverträge und Lohn­zahlun­gen bleiben beste­hen, auch wenn die Arbeit auf den Baustellen ruht“, erk­lärte Jörg Rep­pin, Vor­sitzen­der der IG BAU Meck­len­burg.

Das Sai­son-Kug – früher als Schlechtwet­tergeld bekan­nt – tritt ab dem 1. Dezem­ber in Kraft und ermöglicht Bau­un­ternehmen, ihre Beschäftigten weit­erzuführen. Im Falle von Arbeit­saus­fällen zahlt die Arbeit­sagen­tur ein Aus­fall­geld von bis zu 67 Prozent des Net­tolohns. „Diese Regelung ist eine wichtige Unter­stützung für die 73 Baube­triebe in Schw­erin und sorgt dafür, dass Fachkräfte der Branche erhal­ten bleiben“, so Rep­pin.

Die Nutzung des Sai­son-Kug ist unkom­pliziert: Unternehmen kön­nen die Arbeit­sagen­tur sog­ar nachträglich über Arbeit­saus­fälle informieren. Sie müssen lediglich angeben, wer wie lange gear­beit­et hat. Rep­pin betont, dass dies den Betrieben viel Bürokratie erspart und Flex­i­bil­ität in der Pla­nung bietet.

Die Regelung sieht allerd­ings vor, dass Unternehmen zunächst prüfen, ob alter­na­tive Tätigkeit­en im Betrieb – etwa Arbeit­en in Innen­räu­men – möglich sind. Außer­dem müssen alte Urlaub­stage und Arbeit­szeitkon­ten berück­sichtigt wer­den, bevor das Sai­son-Kug genutzt wer­den kann.

Neben dem Baugewerbe prof­i­tieren auch das Dachdeck­er­handw­erk sowie der Garten- und Land­schafts­bau von dieser Regelung. Die Leis­tung wird von der Arbeit­sagen­tur zwis­chen Dezem­ber und März gezahlt, im Gerüst­bau gilt die Regelung bere­its seit Novem­ber.

Rep­pin beze­ich­net das Sai­son-Kurzarbeit­ergeld als „Auf­fangnetz bei schlechter Wit­terung“, das sowohl Arbeit­nehmern als auch Unternehmen hil­ft. Während Beschäftigte eine finanzielle Absicherung und Per­spek­tive erhal­ten, kön­nen Betriebe im Früh­jahr wieder auf ihr erfahrenes Per­son­al zurück­greifen, ohne aufwendi­ge Neue­in­stel­lun­gen vornehmen zu müssen.