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IG BAU:
960 Bauarbeiter in Schwerin profitieren von Winter-Regelung

Saison-Kurzarbeitergeld sichert Jobs: 960 Bauarbeiter in Schwerin müssen auch im Winter bei frostigen Temperaturen keine Kündigung fürchten.

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  • Veröffentlicht November 29, 2024
Foto: IG BAU
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960 Bauarbeiter in Schwerin können dank des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-Kug) auch in den frostigen Wintermonaten ihren Arbeitsplatz behalten. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) wies darauf hin, dass kein Beschäftigter aus dem Baugewerbe seinen Job wegen schlechter Witterung verlieren muss. „Arbeitsverträge und Lohnzahlungen bleiben bestehen, auch wenn die Arbeit auf den Baustellen ruht“, erklärte Jörg Reppin, Vorsitzender der IG BAU Mecklenburg.

Das Saison-Kug – früher als Schlechtwettergeld bekannt – tritt ab dem 1. Dezember in Kraft und ermöglicht Bauunternehmen, ihre Beschäftigten weiterzuführen. Im Falle von Arbeitsausfällen zahlt die Arbeitsagentur ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. „Diese Regelung ist eine wichtige Unterstützung für die 73 Baubetriebe in Schwerin und sorgt dafür, dass Fachkräfte der Branche erhalten bleiben“, so Reppin.

Die Nutzung des Saison-Kug ist unkompliziert: Unternehmen können die Arbeitsagentur sogar nachträglich über Arbeitsausfälle informieren. Sie müssen lediglich angeben, wer wie lange gearbeitet hat. Reppin betont, dass dies den Betrieben viel Bürokratie erspart und Flexibilität in der Planung bietet.

Die Regelung sieht allerdings vor, dass Unternehmen zunächst prüfen, ob alternative Tätigkeiten im Betrieb – etwa Arbeiten in Innenräumen – möglich sind. Außerdem müssen alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten berücksichtigt werden, bevor das Saison-Kug genutzt werden kann.

Neben dem Baugewerbe profitieren auch das Dachdeckerhandwerk sowie der Garten- und Landschaftsbau von dieser Regelung. Die Leistung wird von der Arbeitsagentur zwischen Dezember und März gezahlt, im Gerüstbau gilt die Regelung bereits seit November.

Reppin bezeichnet das Saison-Kurzarbeitergeld als „Auffangnetz bei schlechter Witterung“, das sowohl Arbeitnehmern als auch Unternehmen hilft. Während Beschäftigte eine finanzielle Absicherung und Perspektive erhalten, können Betriebe im Frühjahr wieder auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen, ohne aufwendige Neueinstellungen vornehmen zu müssen.

 

 

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Redaktion

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