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Wichtige Weichen gestellt:
IHK-Parlament beschließt Weg zur Suche neuer Hauptgeschäftsführung

Die IHK Schwerin beschließt eine neue Strategie zur Neubesetzung der Hauptgeschäftsführung und überträgt das TBI an das Land.

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  • Veröffentlicht September 24, 2024
Das Ludwig-Bölkow-Haus in Schwerin. Foto: IHK zu Schwerin

 

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin hat in der letzten Woche in ihrer Sitzung Beschlüsse gefasst, die sowohl die zukünftige Hauptgeschäftsführung der IHK als auch die Rolle des Technologie- und Beratungsinstituts (TBI) betreffen.

Findungskommission begleitet Personalsuche

Die Neuersetzung der Hauptgeschäftsführung der IHK war der Hauptpunkt der Sitzung. Um sicherzustellen, dass die bestmögliche Person mit der Position betraut wird, hat die Vollversammlung eine Strategie beschlossen. Der Prozess soll von erfahrenen Agenturen einer Findungskommission begleitet werden, wie die IHK mitteilt. Die Kommission soll im Dezember 2024, nach der Konstituierung der dann neu gewählten IHK-Vollversammlung eingesetzt werden. Der Präsident der IHK zu Schwerin, Matthias Belke, betonte, dass es ein bewusster Schritt sei, den Auswahlprozess erst nach der Konstituierung der neuen Vollversammlung zu starten. Damit wolle man dem neu gewählten Gremium die Freiheit geben, seine Vorstellungen und Anforderungen an die künftige Führungspersönlichkeit bestmöglich umsetzen. Belke äußerte sich optimistisch, dass die IHK zu einer guten Lösung kommen werde.

Land wird Eigentümer des Technologie- und Beratungsinstituts

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die Zukunft des Technologie- und Beratungsinstituts (TBI). Dieses Institut wird gemeinsam von den drei Industrie- und Handelskammern und den zwei Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern betrieben und spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie in der wirtschaftsnahen Forschung und Entwicklung in der Region. Um die Rahmenbedingungen für diese Zusammenarbeit weiter zu verbessern, planen die Kammern, ihre Anteile am TBI vollständig an das Land Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen. Genauer gesagt sollen die 100 Prozent der Anteile an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA), eine Tochtergesellschaft des Landes, übertragen werden. Dies soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Im Gegenzug für die Übertragung der Anteile haben die Wirtschaftskammern beschlossen, die Rücklagen des TBI weitgehend zu entnehmen. Diese Rücklagen sollen zweckgebunden für spätere Investitionen und Vorhaben verwendet werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung weiter zu intensivieren und Mecklenburg-Vorpommern als Standort für Innovationen zu stärken. Die Kammern sehen darin einen wichtigen Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Region dauerhaft zu sichern und weiter auszubauen.

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Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@sn-o.de

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