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Ab diesem Monat fließen Entlastungs-Milliarden

In diesem Monat starten die ersten Auszahlungen verschiedener Entlastungsprogramme des Bundes, die vor allem aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten Entlastung bieten sollen. Schon jetzt ist klar: Oft ist es eher

  • Veröffentlicht Juni 13, 2022
Die Milliarden der Entlastungspakete werden nun ausgezahlt. Nicht immer dürfte es im Einzelfall ausreichen. | Foto: privat

Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz oder auch Heizkostenzuschussgesetz – sie klingen sperrig, eckig und kantig. Vor allem aber sind diese Gesetze Versuche der Bundesregierung, in der aktuellen Situation zumindest etwas Entlastung herbeizuführen. Dass dies nur bedingt gelingt, zeigen die Preise an den Tankstellen. Denn bereits jetzt scheint klar: Die Steuersenkungen der Regierung werden nicht vollständig bei den Tankenden ankommen. Einen ordentlichen Schluck aus der Flasche gönnen sich erneut die Mineralölkonzerne. Ein zweifellos handwerklicher Fehler der zuständigen Ministerien. Denn dieses Agieren gerade der Mineralölkonzerne ist alles andere als neu.

 

Verschiedene Entlastungspakete sollen nun wirken

Auch bei den weiteren Entlastungsvorhaben kam nicht nur breite Zustimmung zustande. Auch dabei gibt es Kritiker. Aber nun sind Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz sowie das Heizkostenzuschussgesetz beschlossene Sache. Mit diesen Gesetzen erhalten nun Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, eine Reihe von Entlastungen zugesprochen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat daher die Programme in Kurzform zusammengefasst. Ein wichtiger Punkt: Im wesentlichen sind keine gesonderten Anträge erforderlich.

 

Sofortzuschlag für Kinder

Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag, pro Kind gezahlt, startet im Juli 2022 pro Kind. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Für Kinder, die einen Kinderzuschlag erhalten, ist die Auszahlung des Sofortzuschlags in Form einer Erhöhung des Kinderzuschlages vorgesehen. Hier steigt der Höchstbetrag auf 229 Euro pro Kind und Monat.

Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen von sich aus nichts unternehmen. Der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst. Die Auszahlung erfolgt damit über die jeweils zuständigen Einrichtungen – also zum Beispiel durch die Jobcenter oder, im Falle des Kinderzuschlags, durch die Familienkasse der BA. Im SGB II erfolgt die Auszahlung in der Regel erst im Laufe eines Monats und nicht zeitgleich mir den übrigen Leistungsansprüchen im Voraus.

 

Kinderbonus 2022

Neben dem Sofortzuschlag sieht das Entlastungspaket der Bundesregierung auch einen Kinderbonus 2022 vor. Von der Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro profitieren dabei speziell kindergeldberechtigte Familien. Als Zeitpunkt der Auszahlung ist aktuell auch hier der Juli vorgesehen. Auch für den Kinderbonus ist keine gesonderte Beantragung erforderlich. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.

Hinweis: Für den Anspruch auf Kindergeld für aus der Ukraine Geflüchteter ist ab 1. Juni 2022 keine Erwerbstätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin und damit auch kein Nachweis einer Arbeit erforderlich.

 

Einmalzahlung in der Grundsicherung

Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt. Für die Einmalzahlung erstellt die zuständige Behörde einen eigenen bescheid. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter ist auch hier nicht erforderlich.

 

Einmalzahlung für Energiekosten im Arbeitslosengeld

Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz sollen die im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ vorgesehenen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger Umsetzung finden. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten dabei Personen, die im Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ausgenommen sind Personen, die als sog. „Aufstocker“ im gleichen Zeitraum Anspruch auf eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch.

 

Heizkostenzuschuss

Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (Abg) erhalten, die außerhalb des Haushalts der Eltern, aber nicht in einem Wohnheim oder Internat wohnen, sowie Abg-Beziehende, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und an vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter teilnehmen. Mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums der BAB oder des Abg muss dabei in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 liegen. Ferner darf der BAB- oder Abg-Beziehende nicht selbst als Wohngeldbezieher einen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben oder nicht Mitglied eines Haushalts sein, für den die Wohngeldbehörde einen Heizkostenzuschuss gewährt und in dessen Berechnung einbezogen worden sein.

Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 230 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Ein Antrag ist also nicht erforderlich. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2022.

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Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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