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Ab Sommer 2023 Reha-Klinik selbst auswählen

Eine wichtige Information für all diejenigen, die ab Sommer 2023 eine stationäre Reha-Maßnahme verordnet bekommen, wurde im Rahmen der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV Nord) bekannt: Wohin es geht,

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  • Veröffentlicht Juni 29, 2022
Reha-Klinik in Park­lage. | Foto: Bar­bara Don­drup

Nor­maler­weise sind Berichte über Vorstands‑, Ver­bands- oder Vertreter­ver­samm­lun­gen egal welch­er Insti­tu­tion häu­fig für die meis­ten Men­schen eher weniger spannend.Das liegt nicht zulet­zt auch daran, dass entsprechende Ver­anstal­tun­gen in vie­len Fällen zahlre­iche For­mal­itäten zu behan­deln und zu erfüllen haben, die die Öffentlichkeit weniger inter­essieren. Den­noch lohnt es sich schon, immer mit einem Ohr dabei zu sein. Denn manch­mal kom­men Infor­ma­tio­nen zur Sprache, die doch eine größere Ziel­gruppe betr­e­f­fen. Beispiel­sweise all diejeni­gen, die zukün­ftig eine Reha-Maß­nahme verord­net bekom­men.

 

Ab Sommer 23 deutliche Veränderungen im Reha-Bereich

Denn anlässlich der Vertreter­ver­samm­lung der Deutschen Renten­ver­sicherung Nord (DRV Nord) informierte deren Vor­sitzen­der Matthias Mau­r­er das 30-köp­fige Par­la­ment des nord­deutschen Renten­ver­sicher­ers über dur­chaus spür­bare Verän­derun­gen im Bere­ich der Reha­bil­i­ta­tion. Ab Juli 2023 erfol­gt in diesem Bere­ich näm­lich eine Neuord­nung von Zulas­sung, Vergü­tung und Bele­gung von Ein­rich­tun­gen. „Im näch­sten Jahr kom­men ein­schnei­dende Verän­derun­gen auf die Renten­ver­sicherungsträger und ins­beson­dere auf unsere Kliniken zu”, sagte der Vor­standsvor­sitzende. Die DRV Nord betreibt­selb­st vier eigene Reha-Kliniken in Schleswig-Hol­stein.

 

Betroffene können Klinik zukünftig selbst auswählen

Ziel der neuen geset­zlichen Vor­gaben sei es, mehr Wet­tbe­werb am Markt zu schaf­fen, führte Volk­er Reit­stät­ter, Geschäfts­führer der DRV Nord aus. Und dann kamer zu ein­er für die betrof­fe­nen Ver­sicherten beina­he rev­o­lu­tionären Änderung: „Über allem ste­ht [zukün­ftig] das Wun­sch- und Wahlrecht des Ver­sicherten”, so reit­stät­ter. Ver­sicherte hät­ten näm­lich kün­ftig bei ein­er Reha-Maß­nahme immer die Möglichkeit, sich ihre Klinik selb­st auszusuchen und diese Auswahl bere­its im Antrag mit anzugeben. Reit­stät­ter betonte: „Diesen Wun­sch müssen wir erfüllen, sofern die Wun­schk­linik die notwendi­gen Kri­te­rien erfüllt.”

 

„Diesen Wunsch müssen wir erfüllen.”

Wer selb­st schon ein­mal in die Sit­u­a­tion kam, eine Reha-Maß­nahme antreten zu dür­fen oder zu müssen – auch hier gibt es doch wesentliche Unter­schiede – weiß, wie schnell es passieren kon­nte, dass man eine Ein­rich­tung vorgegeben bekam, die man aus unter­schiedlich­sten Grün­den nicht wollte. Zwar gab es auch bish­er häu­fig zumin­d­est die Chance, eine Wahl anzugeben. Und mit juris­tis­ch­er Unter­stützung ließ sich oft etwas machen. Das alles aber kostete Kraft, die viele in diesen Augen­blick­en nicht zwin­gend aufzubrin­gen bere­it oder in der Lage waren. Aber genau diese Sit­u­a­tion hat nun dem­nächst offen­bar ein Ende.

 

DRV Nord gut durch Pandemiezeit gekommen

Auf der Vertreter­ver­samm­lung warf Vor­standsvor­sitzen­der Matthias Mau­r­er auch einen Blick zurück: „Die Deutsche Renten­ver­sicherung Nord ist in den let­zten Monat­en trotz aller Schwierigkeit­en gut durch die Pan­demie gekom­men”, fasste er seinen Rück­blick zusam­men. Die ver­gan­genen sechs Monate seien – wie schon die Jahre 2021 und 2020 – durch die Coro­na-Pan­demie und die damit ein­herge­hen­den Beschränkun­gen und Her­aus­forderun­gen geprägt gewe­sen: „Trotz der widri­gen Umstände haben die Mitar­bei­t­en­den der Renten­ver­sicherung nie die Ver­sorgung der Kun­den aus den Augen ver­loren.”

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