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Ab Sommer 2023 Reha-Klinik selbst auswählen

Eine wichtige Information für all diejenigen, die ab Sommer 2023 eine stationäre Reha-Maßnahme verordnet bekommen, wurde im Rahmen der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV Nord) bekannt: Wohin es geht,

  • Veröffentlicht Juni 29, 2022
Reha-Klinik in Parklage. | Foto: Barbara Dondrup

Normalerweise sind Berichte über Vorstands-, Verbands- oder Vertreterversammlungen egal welcher Institution häufig für die meisten Menschen eher weniger spannend.Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass entsprechende Veranstaltungen in vielen Fällen zahlreiche Formalitäten zu behandeln und zu erfüllen haben, die die Öffentlichkeit weniger interessieren. Dennoch lohnt es sich schon, immer mit einem Ohr dabei zu sein. Denn manchmal kommen Informationen zur Sprache, die doch eine größere Zielgruppe betreffen. Beispielsweise all diejenigen, die zukünftig eine Reha-Maßnahme verordnet bekommen.

 

Ab Sommer 23 deutliche Veränderungen im Reha-Bereich

Denn anlässlich der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV Nord) informierte deren Vorsitzender Matthias Maurer das 30-köpfige Parlament des norddeutschen Rentenversicherers über durchaus spürbare Veränderungen im Bereich der Rehabilitation. Ab Juli 2023 erfolgt in diesem Bereich nämlich eine Neuordnung von Zulassung, Vergütung und Belegung von Einrichtungen. „Im nächsten Jahr kommen einschneidende Veränderungen auf die Rentenversicherungsträger und insbesondere auf unsere Kliniken zu“, sagte der Vorstandsvorsitzende. Die DRV Nord betreibtselbst vier eigene Reha-Kliniken in Schleswig-Holstein.

 

Betroffene können Klinik zukünftig selbst auswählen

Ziel der neuen gesetzlichen Vorgaben sei es, mehr Wettbewerb am Markt zu schaffen, führte Volker Reitstätter, Geschäftsführer der DRV Nord aus. Und dann kamer zu einer für die betroffenen Versicherten beinahe revolutionären Änderung: „Über allem steht [zukünftig] das Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten“, so reitstätter. Versicherte hätten nämlich künftig bei einer Reha-Maßnahme immer die Möglichkeit, sich ihre Klinik selbst auszusuchen und diese Auswahl bereits im Antrag mit anzugeben. Reitstätter betonte: „Diesen Wunsch müssen wir erfüllen, sofern die Wunschklinik die notwendigen Kriterien erfüllt.“

 

„Diesen Wunsch müssen wir erfüllen.“

Wer selbst schon einmal in die Situation kam, eine Reha-Maßnahme antreten zu dürfen oder zu müssen – auch hier gibt es doch wesentliche Unterschiede – weiß, wie schnell es passieren konnte, dass man eine Einrichtung vorgegeben bekam, die man aus unterschiedlichsten Gründen nicht wollte. Zwar gab es auch bisher häufig zumindest die Chance, eine Wahl anzugeben. Und mit juristischer Unterstützung ließ sich oft etwas machen. Das alles aber kostete Kraft, die viele in diesen Augenblicken nicht zwingend aufzubringen bereit oder in der Lage waren. Aber genau diese Situation hat nun demnächst offenbar ein Ende.

 

DRV Nord gut durch Pandemiezeit gekommen

Auf der Vertreterversammlung warf Vorstandsvorsitzender Matthias Maurer auch einen Blick zurück: „Die Deutsche Rentenversicherung Nord ist in den letzten Monaten trotz aller Schwierigkeiten gut durch die Pandemie gekommen“, fasste er seinen Rückblick zusammen. Die vergangenen sechs Monate seien – wie schon die Jahre 2021 und 2020 – durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen und Herausforderungen geprägt gewesen: „Trotz der widrigen Umstände haben die Mitarbeitenden der Rentenversicherung nie die Versorgung der Kunden aus den Augen verloren.“

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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