Interessensvertretung der Bürger oder Klamauk?
AfD baut vor Stadvertretersitzung Druck auf die CDU auf
Streit um zweite Gemeinschaftsunterkunft: In einer Sondersitzung fordert die AfD Klarheit von der CDU und drängt auf eine namentliche Abstimmung.
Am 16. Januar kommt die Stadtvertretung Schwerin zu einer Sondersitzung zusammen, die bereits im Vorfeld für hitzige Diskussionen sorgt. Hintergrund ist die geplante Errichtung einer zweiten Gemeinschaftsunterkunft für zugewiesene Asylbewerber, gegen die sich die AfD-Stadtfraktion vehement stellt.
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Nachdem der Aufsichtsrat der WGS, des kommunalen Wohnungsunternehmens, mehrheitlich beschlossen hatte, der Stadt eine Immobilie für dieses Vorhaben anzubieten, beantragte die AfD eine Sondersitzung, um die Entscheidung des Gremiums zu kippen.
AfD möchte Klarheit von der CDU
„Mit uns wird es keine zweite Gemeinschaftsunterkunft geben“, sagt Petra Federau, die Vorsitzende der AfD-Stadtfraktion. Die Sitzung am Donnerstag sieht sie als entscheidenden Moment, um die Haltung der anderen Fraktionen zu überprüfen, insbesondere die der CDU. Diese hatte in einer Sitzung im Dezember die Pläne für eine zweite Unterkunft abgelehnt.
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„Am Donnerstag wird sich zeigen, ob die CDU es ernst meint oder ob ihr damaliges Nein nur Wahlkampfgetöse war“, so Federau. Nach Informationen der AfD plane die CDU, dem Antrag der Fraktion nicht zuzustimmen. Federau kritisiert das scharf: „Unser Antrag ist die logische Konsequenz aus der Ablehnung der Pläne. Wenn die CDU glaubwürdig bleiben will, sollte sie uns unterstützen.“
Kommunale Lösung der bessere Weg
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Gert Rudolf macht auf Anfrage der Redaktion deutlich, dass sich an Positionierung seiner Fraktion nichts geändert hat. „Unsere Position hat sich seit dem Dezember nicht verändert. Die Belastungsgrenze für die Landeshauptstadt Schwerin bei der Betreuung von Asylbewerbern ist erreicht. Wir brauchen deshalb einen grundlegenden Kurswechsel in der Migrationspolitik des Bundes und des Landes”, so der CDU-Politiker.
Unabhängig von der politischen Positionierung durch die Stadtvertretung, sei Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) aber durch das Land gesetzlich verpflichtet, Asylbewerber unterzubringen. „Das weiß die AfD auch, sie hat es sogar in ihren Antrag geschrieben”, so Gert Rudolf. Daher könne der Oberbürgermeister ohne die Stadtvertretung handeln. Er habe die Wahl, mit der kommunalen Wohnungsgesellschaft eine Lösung zu finden oder mit privaten Anbietern.
„Die kommunale Lösung ist dabei aus unserer Sicht der bessere Weg”, betont Rudolf. Die AfD möchte die Unterkunft durch einen privaten Betreiber in Görries, Warnitz oder Schwerin-Süd betreiben lassen, so Gert Rudolf. „Scheinbar hat Frau Federau kein Problem mit einer Flüchtlingsunterkunft vor der eigenen Haustür in Görries”, vermutet der CDU-Fraktionschef.
Namentliche Abstimmung gefordert
Um die Position jedes einzelnen Stadtvertreters klar und transparent zu machen, hat die AfD eine namentliche Abstimmung beantragt. „Es ist wichtig, dass die Bürger genau sehen, wer wie abstimmt“, betonte Federau. Der Vorstoß, die Abstimmung öffentlich nachvollziehbar zu machen, dürfte den politischen Druck auf die Stadtvertreter weiter erhöhen.
Die Debatte über die Unterbringung von Asylbewerbern spaltet nicht nur die Stadtvertretung, sondern auch die Öffentlichkeit. Befürworter der zweiten Gemeinschaftsunterkunft verweisen auf die Pflicht der Stadt, zugewiesene Flüchtlinge angemessen unterzubringen. Kritiker sehen in der Errichtung einer weiteren Unterkunft jedoch eine Überforderung der Stadt.
Bei Beschlussfassung müsste Stadt an Dritte ausschreiben
Sollte sich die AfD am Donnerstag mit ihrem Antrag durchsetzen, heisst das also nicht, dass es keine zweite Gemeinschaftsunterkunft in Schwerin geben wird. Mehrmals hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass Schwerin verspflichtet ist, anhand eines vom Land festgelegten Verteilungsschlüssel, Asylbewerber aufzunehmen. Dementsprechend müssen auch entsprechend Plätze in der Stadt vorgehalten werden. Darf die WGS durch Beschluss der Stadtvertretung dann keine Gebäude anbieten, müsste die Verwaltung die Einrichtung und Betreibung einer zweiten Gemeinschaftsunterkunft an Dritte ausschreiben