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AfD-Klage: Verwaltungsgericht verneint Eilbedürftigkeit

Das Verwaltungsgericht in Schwerin sieht keine Eilbedürftigkeit im Verfahren dreier AfD-Stadtvertreter gegen die Landeshauptstadt. Die Kläger wollen erreichen, dass es zu keiner Verpachtung eines Grundstücks an den Islamischen Bund kommt.

  • Veröffentlicht Juli 10, 2019
Diese ehemalige Kaufhalle soll an den Islamischen Bund verpachtet werden. Die AfD möchte das auf dem Klageweg verhindern.

Am 25. Juni hatten drei AfD-Stadtvertreter eine Klage gegen die Grundstücksvergabe der Landeshauptstadt an den Islamischen Bund beim Verwaltungsgericht in Schwerin eingereicht. Neben der Klage, wollten die Schweriner Stadtvertreter Dr. Hagen Brauer, Petra Federau und Dirk Lerche im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung gegen die Stadt erreichen, dass diese bis zur Entscheidung im Verfahren keinen Vertrag mit der islamischen Gemeinde abschließen kann. Diese Eilbedürftigeit sieht das Verwaltungsgericht nicht gegeben. Es wies einen einstweiligen Rechtsschutz der AfD ab. Heute hat die AfD nun eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingereicht.

 

Grundstück Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes

 

Das ist aus Sicht der Kläger mehr als fraglich, da bereits durch die Stadt ein Vertragsentwurf gefertigt wurde, welcher jederzeit durch einen Notar abgeschlossen werden könnte.“, sagt Petra Federau. Weiter weist die AfD-Kreissprecherin darauf hin, dass aus Sicht ihrer Partei die Stadt, sollte sie den geplanten Erbpachtvertrag mit dem Islamischen Bund abschließen, gegen geltendes Recht verstoßen würde.  Die Stadtvertreter hätten bereits am 27.05. 2015 einen rechtskräftigen Beschluss über die weitere städtebauliche Nutzung des betroffenen Grundstücks herbeigeführt. Dazu wurde das betreffende Grundstück in das integrierte Stadtentwicklungskonzept Schwerin (ISEK 2025) einbezogen. In diesem Konzept ist das Grundstück für den Stadtteil Mueßer Holz als Handlungsfeld Siedlungsentwicklung Wohnen (Wohnen am Consrader Wald) aufgenommen worden.

Zu diesem Zwecke hatte die Stadt die alte Kaufhalle, um die es geht, in einem Zwangsversteigerungsverfahren erworben. Die AfD kritisiert nun, dass der Ursprungsbeschluss bis heute nicht aufgehoben worden sei. Trotzdem verhandele man aber im Moment mit dem Islamischen Bund über eine Verpachtung des Grundstücks. Nach Ansicht der AfD müsse der Beschluss der Stadtvertretung über diesen Vertrag schnellstmöglich aufgehoben werden. Dazu, so Petra Federau, were man nun alle Mittel auf dem Klageweg ausschöpfen.

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Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer der digitalen Tageszeitung "Schwerin-Lokal". Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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