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Streit um zweite Flüchtlingsunterkunft:
Rechtswidrige Sondersitzung? AfD möchte gegen WGS-Entscheidung klagen

Der Streit um zweite Gemeinschaftsunterkunft in Schwerin geht weiter: Die AfD-Vertreter im WGS-Aufsichtsrat kritisieren den Beschluss aus dem Dezember als fehlerhaft und kündigen eine Klage an.

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  • Veröffentlicht Februar 21, 2025
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Dieses Gebäude soll  Stan­dort der zweit­en Gemein­schaft­sunetrkun­ft in Schw­erin wer­den. Foto. Ste­fan Rochow

Das The­ma der zweit­en Gemein­schaft­sun­terkun­ft für Asyl­be­wer­ber in Schw­erin bleibt weit­er­hin umstrit­ten. Die AfD-Stadt­frak­tion hat nun angekündigt, dass ihre Stadtvertreter  Thomas de Jesus Fer­nan­des und Volk­er Käh­ler gegen die Woh­nungs­ge­sellschaft Schw­erin (WGS) eine Klage ein­re­ichen wer­den.

Hin­ter­grund ist die Son­der­sitzung des Auf­sich­trates der WGS am 13. Dezem­ber let­zten Jahres. Wenige Tage nach­dem die Stadtvertre­tung damals mehrheitlich beschlossen hat­te in Schw­erin keine weit­ere Gemein­schaft­sun­terkun­ft für Asyl­be­wer­ber einzuricht­en, kam der Auf­sicht­srat der Woh­nungs­ge­sellschaft zu ein­er Son­de­sitzung zusam­men. Damals wurde beschlossen, der Stadt drei Objek­te für die Errich­tung eines Gemein­schaft­sun­terkun­ft anzu­bi­eten.

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Seit Monaten Debatte um Gemeinschaftsunterkunft

Die AfD kri­tisierte den Beschluss des Auf­sicht­srates damals scharf und sah in diesem einen Ver­stosss gegen die Kom­mu­nalver­fas­sung des Lan­des. „Die Vertreter der Gesellschafter­ver­samm­lung von kom­mu­nalen Unternehmen sind verpflichtet, den Weisun­gen der Gemein­de­v­ertre­tung zu fol­gen“, so die AfD-Frak­tion­schefin Petra Fed­er­au damals. Um die Sit­u­a­tion zu klären, kam die Stadtvertre­tung, auf Antrag der AfD, im Jan­u­ar zu ein­er Son­der­sitzung zusam­men. Nach dem Willen der AfD sollte die Stadtvertre­tung dem kom­mu­nalen Unternehmen WGS jed­wede Rechts­geschäfte im Zusam­men­hang mit der Errich­tung ein­er zweit­en Gemein­schaft­sun­terkun­ft unter­sagen. Die Mehrheit der Stadtvertreter lehnte dieses Ansin­nen allerd­ings damals ab.

Inzwis­chen ste­ht fest, dass die zweite Unterkun­ft im Mueßer Holz errichtet wer­den soll. Dage­gen regt sich inzwis­chen allerd­ings auch schon wieder Wider­stand seit­ens der Ortvertre­tung. Sog­ar ein Bürg­er­begehren ist geplant.

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Gegen Vorgaben der Geschäftsordnung verstoßen

Die AfD-Vertreter im WGS-Auf­sicht­srat sind der Ansicht, dass die Ein­berun­fung der Son­der­sitzung im Dezem­ber nicht mit den Vor­gaben der Geschäft­sor­d­nung gedeckt ist. Unter anderem vertreten de Jesus Fer­nan­des und Käh­ler die Auf­fas­sung, dass die vorgeschriebene Ladungs­frist nicht einge­hal­ten wurde. Daher hal­ten bei­de den dama­li­gen Beschluss des Auf­sicht­srates für nichtig. Der Beschluss, so die Recht­sauf­fas­sung, hätte für nichtig erk­lärt wer­den müssen. Da der Auf­sicht­srat sich jedoch in ein­er darauf­fol­gen­den Sitzung geweigert habe, den Wider­spruch der AfD-Auf­sicht­sratsmit­glieder anzuerken­nen, sei die Klage nun der näch­ste Schritt.

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