Sa, 13. Juni 2026
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„Die Bürger wollen das nicht“:
AfD übt scharfe Kritik an Plänen für neue Gemeinschaftsunterkunft

Streit um zweite Flüchtlingsunterkunft: Die Schweriner Stadtvertretung lehnt den Bau ab, doch Oberbürgermeister Badenschier widerspricht und verweist auf gesetzliche Pflicht. Die AfD spricht von Vertrauensbruch.

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  • Veröffentlicht Dezember 23, 2024
WGS Sanierung
(Archiv­bild): Der Auf­sicht­srat der WGS hat drei Wohn­blöcke als Flüchtling­sun­terkün­fte freigegeben. Foto: WGS

 

In ein­er kon­tro­ver­sen Entschei­dung hat die Stadtvertre­tung Schw­erin in ihrer let­zten Sitzung des Jahres klar gegen die Errich­tung ein­er zweit­en Gemein­schaft­sun­terkun­ft ges­timmt. Nun hat Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er (SPD) hat mit seinem Wider­spruch gegen dieses Votum einen neuen Kon­flikt ent­facht, der sowohl in der Stadtvertre­tung als auch bei vie­len Ein­wohn­ern für Unmut sorgt.

Thema Migration belastet die Stadt

Die Vor­sitzende der AfD-Stadt­frak­tion, Petra Fed­er­au, kri­tisierte das Vorge­hen des Ober­bürg­er­meis­ters in ein­er­Mit­teilung an die Presse scharf. „Ich war per­sön­lich bei den Sitzun­gen der Ort­steil­vertre­tun­gen in Kreb­s­för­den und Neumüh­le anwe­send. Das Sig­nal war ein­deutig: Die Men­schen wollen keine Gemein­schaft­sun­terkun­ft in ihrem Wohnum­feld“, so Fed­er­au. Sie ver­mutet, dass in jedem anderen Ort­steil eine ähn­liche Hal­tung herrschen würde, sollte dort ein Stan­dort für eine Gemein­schaft­sun­terkun­ft infrage kom­men.

Fed­er­au sieht die ablehnende Hal­tung viel­er Bürg­er in den Her­aus­forderun­gen begrün­det, die seit der Massen­zuwan­derung ab 2015 auch in Schw­erin spür­bar gewor­den sind. „Von Inte­gra­tionsprob­le­men bis hin zur hohen Krim­i­nal­ität­srate, ins­beson­dere im Zusam­men­hang mit der Erstauf­nah­meein­rich­tung in Stern Buch­holz – diese The­men belas­ten die Stadt“, so Fed­er­au.

Suche nach neuem Standort sorgt für Empörung

Für zusät­zlichen Ärg­er sorgte eine Son­der­sitzung des Auf­sicht­srats der Woh­nungs­ge­sellschaft Schw­erin (WGS), die laut Fed­er­au kurzfristig ein­berufen wurde. Dabei wur­den plöt­zlich zwei neue mögliche Stan­dorte für eine Gemein­schaft­sun­terkun­ft ins Gespräch gebracht, die zuvor in der Stadtvertre­tung nicht zur Sprache gekom­men waren.


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„Dass der OB die Entschei­dung der Stadtvertre­tung ignori­ert, war für uns abse­hbar“, sagte Fed­er­au. „Doch mit der Instru­men­tal­isierung der WGS und ihres Auf­sicht­srats hat er den Graben zwis­chen der Stadtvertre­tung und sich selb­st weit­er ver­tieft.“ Dieser Ver­trauens­bruch stelle eine kün­ftige Zusam­me­nar­beit vor große Her­aus­forderun­gen.

Gesetzlich zur Unterbringung verpflichtet

Schw­erin kann die Auf­nahme von Flüchtlin­gen allerd­ings nicht ver­weigern, da die Stadt geset­zlich dazu verpflichtet ist. Nach dem Flüchtlingsauf­nah­mege­setz Meck­len­burg-Vor­pom­merns müssen alle Kom­munen Asyl­suchende unter­brin­gen und betreuen.

Die Zuweisung erfol­gt über feste Quoten, die auf dem König­stein­er Schlüs­sel basieren und sich an Ein­wohn­erzahl und Fläche ori­en­tieren. Schw­erin kön­nte lediglich gel­tend machen, dass Kapaz­itäten erschöpft sind, was jedoch vom Land geprüft wer­den müsste.

Eine voll­ständi­ge Ablehnung wäre jedoch rechtlich nicht möglich, da dies die bun­des- und lan­desweit­en Vor­gaben ver­let­zen würde.

Badenschier hat Widerspruch eingelegt

Unter diesem Aspekt ist es ger­adezu fol­gerichtig,  dass Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er inzwis­chen dem Beschluss der Stadtvertre­tung wider­sprochen hat. In sein­er Begrün­dung betont er, dass er die Entschei­dung der Stadtver­tre­ung für rechtswiderig hält.

„Mit Blick auf die vorste­hend bes­timmte Verteilungsquote sind in der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin zwis­chen 350–380 Plätze vorzuhal­ten. Dieser geset­zlichen Verpflich­tung kommt die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin zum einen durch die Gemein­schaft­sun­terkun­ft in der Ham­burg­er Allee 202–208 (nach abgeschlossen­er Errich­tung) mit lediglich 180 Plätzen (bzw. max. 200 Plätzen bei Fam­i­lienun­ter­bringung) nach. Die finanziell aufwendi­gen Inter­im­slö­sun­gen Werk­str. 4 sowie Werksstr. 209 (Euro­ho­tel in Mis­chbele­gung mit ukrainis­chen Flüchtlin­gen) sind bed­ingt geeignete tem­poräre Lösun­gen bis Ende 2026, die im Zuge der Schaf­fung eines zweit­en Stan­dorts weg­fall­en wer­den”, schreibt Baden­schi­er in sein­er Begrün­dung.

Es seine von „Geset­zes wegen jedoch aus­re­ichend Gemein­schaft­sun­terkün­fte vorzuhal­ten”. Der Ober­bürg­er­meis­ter könne an dieser Entschei­dung nicht rüt­teln, da diese nicht in „seinem Ermessen oder im Regelungs­bere­ich der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin” liege. Eine Aus­set­zung des Ver­fahrens zur weit­eren Stan­dor­tentschei­dung sei vor diesem Hin­ter­grund rechtswidrig.