„Die Bürger wollen das nicht“:
AfD übt scharfe Kritik an Plänen für neue Gemeinschaftsunterkunft
Streit um zweite Flüchtlingsunterkunft: Die Schweriner Stadtvertretung lehnt den Bau ab, doch Oberbürgermeister Badenschier widerspricht und verweist auf gesetzliche Pflicht. Die AfD spricht von Vertrauensbruch.
In einer kontroversen Entscheidung hat die Stadtvertretung Schwerin in ihrer letzten Sitzung des Jahres klar gegen die Errichtung einer zweiten Gemeinschaftsunterkunft gestimmt. Nun hat Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) hat mit seinem Widerspruch gegen dieses Votum einen neuen Konflikt entfacht, der sowohl in der Stadtvertretung als auch bei vielen Einwohnern für Unmut sorgt.
Thema Migration belastet die Stadt
Die Vorsitzende der AfD-Stadtfraktion, Petra Federau, kritisierte das Vorgehen des Oberbürgermeisters in einerMitteilung an die Presse scharf. „Ich war persönlich bei den Sitzungen der Ortsteilvertretungen in Krebsförden und Neumühle anwesend. Das Signal war eindeutig: Die Menschen wollen keine Gemeinschaftsunterkunft in ihrem Wohnumfeld“, so Federau. Sie vermutet, dass in jedem anderen Ortsteil eine ähnliche Haltung herrschen würde, sollte dort ein Standort für eine Gemeinschaftsunterkunft infrage kommen.
Federau sieht die ablehnende Haltung vieler Bürger in den Herausforderungen begründet, die seit der Massenzuwanderung ab 2015 auch in Schwerin spürbar geworden sind. „Von Integrationsproblemen bis hin zur hohen Kriminalitätsrate, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz – diese Themen belasten die Stadt“, so Federau.
Suche nach neuem Standort sorgt für Empörung
Für zusätzlichen Ärger sorgte eine Sondersitzung des Aufsichtsrats der Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS), die laut Federau kurzfristig einberufen wurde. Dabei wurden plötzlich zwei neue mögliche Standorte für eine Gemeinschaftsunterkunft ins Gespräch gebracht, die zuvor in der Stadtvertretung nicht zur Sprache gekommen waren.
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„Dass der OB die Entscheidung der Stadtvertretung ignoriert, war für uns absehbar“, sagte Federau. „Doch mit der Instrumentalisierung der WGS und ihres Aufsichtsrats hat er den Graben zwischen der Stadtvertretung und sich selbst weiter vertieft.“ Dieser Vertrauensbruch stelle eine künftige Zusammenarbeit vor große Herausforderungen.
Gesetzlich zur Unterbringung verpflichtet
Schwerin kann die Aufnahme von Flüchtlingen allerdings nicht verweigern, da die Stadt gesetzlich dazu verpflichtet ist. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommerns müssen alle Kommunen Asylsuchende unterbringen und betreuen.
Die Zuweisung erfolgt über feste Quoten, die auf dem Königsteiner Schlüssel basieren und sich an Einwohnerzahl und Fläche orientieren. Schwerin könnte lediglich geltend machen, dass Kapazitäten erschöpft sind, was jedoch vom Land geprüft werden müsste.
Eine vollständige Ablehnung wäre jedoch rechtlich nicht möglich, da dies die bundes- und landesweiten Vorgaben verletzen würde.
Badenschier hat Widerspruch eingelegt
Unter diesem Aspekt ist es geradezu folgerichtig, dass Oberbürgermeister Rico Badenschier inzwischen dem Beschluss der Stadtvertretung widersprochen hat. In seiner Begründung betont er, dass er die Entscheidung der Stadtvertreung für rechtswiderig hält.
„Mit Blick auf die vorstehend bestimmte Verteilungsquote sind in der Landeshauptstadt Schwerin zwischen 350-380 Plätze vorzuhalten. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommt die Landeshauptstadt Schwerin zum einen durch die Gemeinschaftsunterkunft in der Hamburger Allee 202-208 (nach abgeschlossener Errichtung) mit lediglich 180 Plätzen (bzw. max. 200 Plätzen bei Familienunterbringung) nach. Die finanziell aufwendigen Interimslösungen Werkstr. 4 sowie Werksstr. 209 (Eurohotel in Mischbelegung mit ukrainischen Flüchtlingen) sind bedingt geeignete temporäre Lösungen bis Ende 2026, die im Zuge der Schaffung eines zweiten Standorts wegfallen werden“, schreibt Badenschier in seiner Begründung.
Es seine von „Gesetzes wegen jedoch ausreichend Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten“. Der Oberbürgermeister könne an dieser Entscheidung nicht rütteln, da diese nicht in „seinem Ermessen oder im Regelungsbereich der Landeshauptstadt Schwerin“ liege. Eine Aussetzung des Verfahrens zur weiteren Standortentscheidung sei vor diesem Hintergrund rechtswidrig.
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Ich wünsche mir konservative Regierungskoalitionen im Bund und in Bundesländern unter Einbeziehung der AfD. Die AfD ist die einzige Partei, die sich konsequent gegen die massive Einwanderung in das deutsche Sozialsystem stemmt.
Joachim Datko – Ingenieur, Physiker