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AfD-Stadtvertreter klagen gegen Moscheebau

Die AfD hat gestern eine Klage gegen den geplanten Erbpachtvertrag der Stadt mit dem Islamischen Bund eingereicht.

  • Veröffentlicht Juni 26, 2019
(v.l.n.r): Steffen Beckmann, Thomas de Jesus Fernandes, Petra Federau, Dr. Hagen Brauer und Martin Schmidt reichten gestern beim Verwaltungsgericht die Klage ein Foto: AfD-Schwerin

Die Stadtvertreter Dr. Hagen Brauer, Petra Federau und Dirk Lerche haben gestern eine Klage gegen den Beschluss der Stadtvertretung eingereicht, ein Erbpachtvertrag mit dem Islamischen Bund abzuschließen.

Grundstück für anderen Zweck gekauft

Konkret geht es um die ehemalige Kaufhalle in der Otto-von-Guericke-Straße. Hier soll nach dem Willen des Islamischen Bundes zukünftig eine Moschee entstehen. Die Kläger sehen den Beschluss der Stadtvertretung als rechtswidrig an. Im Jahr 2017, so der Vorwurf, habe die Landeshauptstadt das Grundstück ausdrücklich für einen anderen Zweck angekauft.  Auch weitere baurechtliche Gründe führen die AfD-Kläger gegen die Verpachtung ins Feld. 

Wesentlich kritisieren die Kläger, dass die Grundgesetzklausel für das sogenannte Heimfallrecht weder im Beschluss, noch im Vertragsentwurf berücksicht wurde. Das habe das Innenminister aber als zwingend erforderlich angesehen. 

Das Verwaltungsgericht, bei dem die Klage gegen die Stadt nun anhängig ist, wird nun im nächsten Schritt die Stichhaltigkeit der eingereichten Klage prüfen müssen. Sollte die Klage angenommen werden, dann wird es eine mündliche Verhandlung geben. Nach dieser wird das Gericht dann eine Entscheidung fällen. 

 

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Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

1 Comment

  • Dass das ganze nur der Aussendarstellung dient, erkennt der Leser bereits darn, dass sich fast die ganze Fraktion zum Verwaltungsgericht begeben hat um dort abgelichtet zu werden.

    Die angegebenen Gründe für die Klage erscheinen sehr substanzlos. Es wäre Sache der Komunalaufsicht einzuschreiten, was die Fraktion jederzeit anregen könnte, wenn Auflagen von dort nicht eingehalten werden. Einen Klagegrund ergibt dies für die Fraktion jedenfalls nicht.

    Aber wir können fest damit rechnen, dass die AfD Fraktion nach erfolgter Zurückweisung voller enttäuschung mit dem Finger auch noch auf das Verwaltungsgericht zeigen wird.

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