Sa, 17. Mai 2025
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Sondersitzung der Stadtvertretung beantragt:
AfD will WGS-Entscheidung zur Gemeinschaftsunterkunft kippen

Die AfD fordert eine Sondersitzung der Schweriner Stadtvertretung, um WGS-Beschlüsse zur zweiten Gemeinschaftsunterkunft rückgängig zu machen.

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  • Veröffentlicht Januar 8, 2025
Die AfD-Frak­tion möchte die Stadtvertre­tung zu ein­er Son­der­sitzung zusam­men­rufen. Foto: Dario Rochow

 

In Schw­erin spitzt sich der Stre­it um die Schaf­fung ein­er zweit­en Gemein­schaft­sun­terkun­ft zu. Nach­dem die Stadtvertre­tung am 9. Dezem­ber 2024 gegen die Errich­tung ein­er weit­eren Ein­rich­tung ges­timmt hat­te, sorgt eine nachträgliche Entschei­dung der Woh­nungs­ge­sellschaft Schw­erin (WGS) für Unmut. Der Auf­sicht­srat der WGS hat­te am 13. Dezem­ber beschlossen, drei beste­hende Wohn­häuser für eine solche Unterkun­ft bere­itzustellen. Dieser Schritt sorgt nun für poli­tis­chen Wider­stand.

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AfD fordert Sondersitzung

Die AfD-Stadt­frak­tion kri­tisiert das Vorge­hen der WGS scharf und sieht darin einen klaren Ver­stoß gegen die Kom­mu­nalver­fas­sung. „Die Vertreter der Gesellschafter­ver­samm­lung von kom­mu­nalen Unternehmen sind verpflichtet, den Weisun­gen der Gemein­de­v­ertre­tung zu fol­gen“, erk­lärte AfD-Frak­tion­schefin Petra Fed­er­au. Um die Sit­u­a­tion zu klären, hat die AfD eine Son­der­sitzung der Stadtvertre­tung beantragt.

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Für diese Sitzung hat die Frak­tion eine Beschlussvor­lage einge­bracht, die weitre­ichende Kon­se­quen­zen fordert. So sollen die Vertreter der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin in der Gesellschafter­ver­samm­lung der WGS angewiesen wer­den, der Geschäfts­führung der Woh­nungs­ge­sellschaft jede Beteili­gung am Bau oder Betrieb von Gemein­schaft­sun­terkün­ften zu unter­sagen. Auch bere­its geschlossene Verträge – selb­st mit Drit­ten – sollen rück­abgewick­elt wer­den, wenn sie nach dem 9. Dezem­ber 2024 abgeschlossen wur­den.

„Wir müssen sich­er­stellen, dass der erk­lärte Wille der Stadtvertre­tung einge­hal­ten wird“, betonte Fed­er­au. Sie appel­lierte an die Mit­glieder des Gremi­ums, kon­se­quent zu bleiben und erneut gegen die Ein­rich­tung ein­er weit­eren Unterkun­ft zu stim­men.

Rechtslage ermöglicht schnelle Einberufung

Ursprünglich war die näch­ste Sitzung der Stadtvertre­tung erst für den 27. Jan­u­ar vorge­se­hen. Die Kom­mu­nalver­fas­sung Meck­len­burg-Vor­pom­merns schreibt jedoch vor, dass eine außeror­dentliche Sitzung unverzüglich ein­berufen wer­den muss, wenn ein Vier­tel der Mit­glieder, eine Frak­tion oder der Ober­bürg­er­meis­ter dies ver­lan­gen. Als wahrschein­lich gilt nun, dass die Sitzung bere­its am kom­menden Mon­tag stat­tfind­en wird. Ein genauer Ter­min ste­ht jedoch noch aus.

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