Sondersitzung der Stadtvertretung beantragt:
AfD will WGS-Entscheidung zur Gemeinschaftsunterkunft kippen
Die AfD fordert eine Sondersitzung der Schweriner Stadtvertretung, um WGS-Beschlüsse zur zweiten Gemeinschaftsunterkunft rückgängig zu machen.
In Schwerin spitzt sich der Streit um die Schaffung einer zweiten Gemeinschaftsunterkunft zu. Nachdem die Stadtvertretung am 9. Dezember 2024 gegen die Errichtung einer weiteren Einrichtung gestimmt hatte, sorgt eine nachträgliche Entscheidung der Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) für Unmut. Der Aufsichtsrat der WGS hatte am 13. Dezember beschlossen, drei bestehende Wohnhäuser für eine solche Unterkunft bereitzustellen. Dieser Schritt sorgt nun für politischen Widerstand.
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AfD fordert Sondersitzung
Die AfD-Stadtfraktion kritisiert das Vorgehen der WGS scharf und sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Kommunalverfassung. „Die Vertreter der Gesellschafterversammlung von kommunalen Unternehmen sind verpflichtet, den Weisungen der Gemeindevertretung zu folgen“, erklärte AfD-Fraktionschefin Petra Federau. Um die Situation zu klären, hat die AfD eine Sondersitzung der Stadtvertretung beantragt.
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Für diese Sitzung hat die Fraktion eine Beschlussvorlage eingebracht, die weitreichende Konsequenzen fordert. So sollen die Vertreter der Landeshauptstadt Schwerin in der Gesellschafterversammlung der WGS angewiesen werden, der Geschäftsführung der Wohnungsgesellschaft jede Beteiligung am Bau oder Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften zu untersagen. Auch bereits geschlossene Verträge – selbst mit Dritten – sollen rückabgewickelt werden, wenn sie nach dem 9. Dezember 2024 abgeschlossen wurden.
„Wir müssen sicherstellen, dass der erklärte Wille der Stadtvertretung eingehalten wird“, betonte Federau. Sie appellierte an die Mitglieder des Gremiums, konsequent zu bleiben und erneut gegen die Einrichtung einer weiteren Unterkunft zu stimmen.
Rechtslage ermöglicht schnelle Einberufung
Ursprünglich war die nächste Sitzung der Stadtvertretung erst für den 27. Januar vorgesehen. Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns schreibt jedoch vor, dass eine außerordentliche Sitzung unverzüglich einberufen werden muss, wenn ein Viertel der Mitglieder, eine Fraktion oder der Oberbürgermeister dies verlangen. Als wahrscheinlich gilt nun, dass die Sitzung bereits am kommenden Montag stattfinden wird. Ein genauer Termin steht jedoch noch aus.
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