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Air Berlin-Insolvenz: Das müssen Passagiere nun wissen

Schwerin, 17.08. 2017 (red/pm). Nach dem die Fluggesellschaft Air Berlin einen Antrag auf Insolvenz gestellt hat, geht bei vielen Reisenden die Angst um, was den passiert, wenn der manchmal schon

  • Veröffentlicht August 17, 2017

Schwerin, 17.08. 2017 (red/pm). Nach dem die Fluggesellschaft Air Berlin einen Antrag auf Insolvenz gestellt hat, geht bei vielen Reisenden die Angst um, was den passiert, wenn der manchmal schon Monate vorher gebuchte Flug nicht stattfindet? Adrian Kreller, Experte für Fluggastrecht und Country Manager Deutschland des Fluggasthelfer-Portals AirHelp gibt Auskunft. 

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Ken Fielding/http://www.flickr.com/photos/kenfielding Lizenz CC BY-SA 3.0

Die Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin kam vor wenigen Tagen überraschend. Viele Urlauber haben schon viele Monate vorher einen Flug in den Urlaub gebucht. Zwar sollen die Kredite der Bundesregierung bis Oktober den Flugbetrieb aufrecht erhalten, trotzdem geht bei vielen Reisenden die Angst um, ob bei Air Berlin gebuchte Flüge am Ende auch stattfinden? Wie würde es mit dem Schadensersatz aussehen, wenn ein Flug nicht stattfindet. Auskunft kann uns Adrian Kreller geben. Er ist Experte für Fluggastrecht und Country Manager Deutschland des Fluggasthelfer-Portals AirHelp.

 

Der Flugbetrieb soll zunächst aufrechterhalten werden. „Das bedeutet, dass Passagiere, die von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind, weiterhin das Recht auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro haben.“. sagt Kreller. Die Höhe der Entschädigungszahlungen sei dabei aber abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz sowie des Grundes für die Verspätung oder den Ausfall. Betroffene Passagiere könnten ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen.

 

Problematisch könnte es aber werden, wenn Air Berlin seinen Flugbetrieb einstellt. “Sollte der Flugbetrieb von Air Berlin jedoch eingestellt werden, hätten bereits gekaufte Tickets keine Gültigkeit mehr. Ob in diesem Fall eine Kompensation geleistet wird, hängt von der Art der Buchung ab.“, so Kreller.

 

Direkte Buchungen bei Air Berlin verfallen

 

Wer seinen Flug direkt über Air Berlin gebucht hat, würde aufgrund der Insolvenz leer ausgehen. Anders sieht es jedoch bei der Buchung über einen Reiseanbieter oder eine Partnerairline aus. Beide stünden im Falle einer Insolvenz in der Verantwortung und müssten für eine Alternativbeförderung sorgen oder den Preis für den Flug erstatten, wenn die Flüge durch eine Reiseversicherung abgedeckt wurden. Dies gilt in jedem Fall für Pauschalreisen.

 

Eine weitere Möglichkeit auf Entschädigung besteht für Passagiere, die zwar bei Air Berlin direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann kann der Zahlung unter Umständen widersprochen werden, bevor sie der Airline gutgeschrieben wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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