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EasyPark warnt vor Betrug:
So können Sie sich schützen

EasyPark warnt vor Betrug mit gefälschten QR-Codes an Parkautomaten. So erkennen Nutzer echte Codes und können weiterhin sicher und bequem mit der App parken.

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  • Veröffentlicht August 22, 2025
Easy­Park warnt vor Betrug. Sym­bol­bild eines Parkschildes

Bargeld und Papiertick­ets gehören beim Parken in Schw­erin zunehmend der Ver­gan­gen­heit an. Denn Easy­Park bietet Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­iner online die Möglichkeit, ihre Park­tick­ets zu erwer­ben und Parkzeit­en bequem zu ver­längern. Damit bietet Easy­Park nicht nur eine gute Alter­na­tive zu den klas­sis­chen Parkau­to­mat­en, son­dern bringt auch einen Vorteil mit sich, der sich im Port­monee bezahlbar macht: Wer näm­lich in Schw­erin kürz­er parkt als ursprünglich in der Easy­Park-App eingestellt, bekommt den Rest­be­trag erstat­tet. 

Wie so oft, wenn Geld im Spiel ist, lassen Betrüger nicht lange auf sich warten. Wie der Schw­er­iner Nahverkehr mit­teilte, warnt das Unternehmen jet­zt vor ein­er Betrugs­masche. Dem­nach wollen Betrüger Kun­den­dat­en abgreifen, in dem Sie Aufk­le­ber, die optisch kaum von den orig­i­nalen QR-Codes zu unter­schei­den sind, auf die blauen Parkau­to­mat­en kleben. Mit diesen Hin­weisen kön­nen Sie sich schützen.

So erkennen Sie echte QR-Codes

Wer sich dazu entschei­det, dig­i­tal zu parken, wird wahrschein­lich auf QR-Codes stoßen, die in den meis­ten Fällen an den Parkau­to­mat­en ange­bracht sind. Ger­ade Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­iner, die pla­nen, die App über die Codes zu instal­lieren, soll­ten darauf acht­en:

Die QR-Codes führen-je nach Betrieb­ssys­tem- auss­chließlich zum Down­load der App. Mit einem eigens erstell­ten Leit­faden, der erk­lären soll, wie sich echte von manip­ulierten Codes unter­schei­den lassen, reagiert das Unternehmen nun auf die Betrugs­masche. Dem­nach leit­en offizielle QR-Codes entwed­er in den Apple App Store oder in den Google Play Store, von wo aus die App instal­liert wer­den kann. Ist die App bere­its auf dem Mobil­tele­fon instal­liert, führt der QR-Code direkt dor­thin.

Weit­er emp­fiehlt das Unternehmen, vor dem Scan­nen zu über­prüfen, ob der Code Teil der offiziellen Beschilderung ist. Sollte der Aufk­le­ber an einem außergewöhn­lichen Ort ange­bracht sein oder über die Orig­i­nalschilder gek­lebt sein, “kön­nte es sich um Betrug han­deln”, so das Unternehmen.

Für den Fall, dass Nutzer ein mul­miges Bauchge­fühl haben, gibt es eine ein­fache Alter­na­tive: Den QR-Code nicht scan­nen. Die App kann auch eigen­ständig instal­liert wer­den und der Zonen­code manuell in der App einge­tra­gen wer­den.

Das ist die offizielle Mailadresse

Easy­Park gibt ihren Nutzern noch weit­ere Hin­weise an die Hand, damit sie Betrüger ent­lar­ven kön­nen. So wird das Unternehmen ihre Nutzer niemals auf­fordern, Bankkar­tendat­en zu senden oder Geld zu über­weisen. Auch wer­den Nutzer niemals aufge­fordert sein, Geld über Links zu über­weisen, die in E‑Mails oder SMS enthal­ten sind.

Um betrügerische Mails zu erken­nen, ver­sichert das Unternehmen, dass E‑Mails nur von authen­tis­chen Adressen versendet wer­den. Die Nutzer sind deshalb ange­hal­ten, nur auf Mails zu reagieren, deren Absender­adressen mit @easypark.net, @service.easypark.net oder @hello.easypark.net enden. Die Aus­nahme sei laut Angaben des Unternehmens „Bil­lo­gram”. „Unser extern­er Part­ner für die Rech­nungsstel­lung, Bil­lo­gram, versendet Rech­nun­gen im Namen von Easy­Park über die E‑Mail-Adresse system@billogram.com”, informiert das Unternehmen.

Auch bei SMS gilt: Alle Nachricht­en tra­gen ein­deutig den Absender „Easy­Park“ und wer­den niemals von pri­vat­en oder all­ge­meinen Tele­fon­num­mern ver­schickt. Verdächtige Nachricht­en soll­ten nicht beant­wortet, son­dern der Absender block­iert wer­den.

Leitfaden ist auf der Seite veröffentlicht

Auf der Web­site ist der gesamte Leit­faden mit weit­ere Sicher­heit­shin­weisen veröf­fentlicht. Wer die darin enthal­te­nen Tipps beachtet – etwa beim Scan­nen von QR-Codes, beim Umgang mit E‑Mails und Nachricht­en – kann auch weit­er­hin sich­er und unbeschw­ert in Schw­erin parken.