Tödlicher Unfall in Lankow:
Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen
Das Landgericht Schwerin hat die Anklage nach einem tödlichen Unfall in Lankow zugelassen und das Hauptverfahren wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht eröffnet.

Das Landgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 6. November 2025 die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls in Schwerin-Lankow vor dem Amtsgericht Schwerin (Schöffengericht) eröffnet. Angeklagt ist ein 70-jähriger Mann, dem fahrlässige Tötung und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen werden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind gerichtlich nicht bewiesen; das Verfahren dient der Klärung.
Kein Verfahren vor dem Landgericht
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte im Februar 2024 in einer 30-km/h‑Zone die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben, woraufhin dieses stark beschleunigt sei und mit dem Auto der später verstorbenen Frau zusammensties. Das Fahrzeug der Frau sei anschließend gegen mehrere weitere Autos und einen Lichtmast geschleudert worden.
Das Amtsgericht hatte das Verfahren zunächst dem Landgericht zur Zuständigkeitsprüfung vorgelegt. Die Strafkammer entschied jedoch, dass weder ein außergewöhnlicher Umfang noch eine besondere Bedeutung vorliegen, die eine Verhandlung vor dem Landgericht erforderlich machten. Die erwartete Beweisaufnahme entspreche dem Umfang vergleichbarer Verfahren wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr. Ein überregionaler Fall von herausragender Bedeutung liege ebenfalls nicht vor. Das Verfahren wird nun vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwerin geführt.



