Do, 11. Dezember 2025
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Tödlicher Unfall in Lankow:
Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen

Das Landgericht Schwerin hat die Anklage nach einem tödlichen Unfall in Lankow zugelassen und das Hauptverfahren wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht eröffnet.

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  • Veröffentlicht November 10, 2025
Das Landgericht Schw­erin lässt die Anklage nach einem Unfall in Lankow zu und eröffnet das Ver­fahren wegen fahrläs­siger Tötung vor dem Amts­gericht. Foto: Schw­erin-Lokal

 

Das Landgericht Schw­erin hat mit Beschluss vom 6. Novem­ber 2025 die Anklage der Staat­san­waltschaft zuge­lassen und das Hauptver­fahren wegen eines tödlichen Verkehrsun­falls in Schw­erin-Lankow vor dem Amts­gericht Schw­erin (Schöf­fen­gericht) eröffnet. Angeklagt ist ein 70-jähriger Mann, dem fahrläs­sige Tötung und ein gefährlich­er Ein­griff in den Straßen­verkehr vorge­wor­fen wer­den. Die Vor­würfe der Staat­san­waltschaft sind gerichtlich nicht bewiesen; das Ver­fahren dient der Klärung.

Kein Verfahren vor dem Landgericht

Nach Angaben der Staat­san­waltschaft soll der Beschuldigte im Feb­ru­ar 2024 in ein­er 30-km/h‑­Zone die Kon­trolle über sein Fahrzeug ver­loren haben, woraufhin dieses stark beschle­u­nigt sei und mit dem Auto der später ver­stor­be­nen Frau zusam­men­sties. Das Fahrzeug der Frau sei anschließend gegen mehrere weit­ere Autos und einen Licht­mast geschleud­ert wor­den.

Das Amts­gericht hat­te das Ver­fahren zunächst dem Landgericht zur Zuständigkeit­sprü­fung vorgelegt. Die Strafkam­mer entsch­ied jedoch, dass wed­er ein außergewöhn­lich­er Umfang noch eine beson­dere Bedeu­tung vor­liegen, die eine Ver­hand­lung vor dem Landgericht erforder­lich macht­en. Die erwartete Beweisauf­nahme entspreche dem Umfang ver­gle­ich­bar­er Ver­fahren wegen fahrläs­siger Tötung im Straßen­verkehr. Ein über­re­gionaler Fall von her­aus­ra­gen­der Bedeu­tung liege eben­falls nicht vor. Das Ver­fahren wird nun vor dem Schöf­fen­gericht des Amts­gerichts Schw­erin geführt.