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Arbeiten im Sicherheitsgewerbe – Details zur Sachkundeprüfung nach § 34a GeWo

Wer braucht eine solche Prüfung? Eine Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe ist für einige Berufe zwingend erforderlich. Die Kontrollgänge durch öffentliche Parks, sowie Bahnstationen oder einzelne Läden erfordern eine solche Qualifikation. Sie

  • Veröffentlicht April 14, 2021

Wer braucht eine solche Prüfung?

Eine Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe ist für einige Berufe zwingend erforderlich. Die Kontrollgänge durch öffentliche Parks, sowie Bahnstationen oder einzelne Läden erfordern eine solche Qualifikation. Sie wird bei den Zuständigen Ämtern, wie beispielsweise dem Ordnungsamt, als auch bei den meisten privaten Unternehmen im Bereich Sicherheit benötigt.

Der Türsteher in der Disko oder ein Kaufhausdetektiv müssen die Sachkundeprüfung ebenfalls unbedingt nachweisen, wenn sie ihrer Tätigkeit nachgehen möchten. Es lässt sich also sagen, dass fast jeder der im Sicherheitsgewerbe Arbeiten und Karriere machen möchte, kaum um eine solche Prüfung herum kommt. Ausnahmen sind hier Leute des Fachpersonals, welche eine Ausbildung in dem Bereich gemacht haben. Bei diesen Ausbildungen ist diese Prüfung jedoch meistens ein Teil davon.

Übrigens ganz akut ist deutlich mehr Sicherheitspersonal nachgefragt als sonst, weil aufgrund von Corona die Impf- und Testzentren, Kliniken und öffentliche Bereiche stärker gesichert und kontrolliert werden als sonst.

Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, in denen ohne diese Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe gearbeitet werden kann. Wer wirklich verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen oder selbst einen Sicherheitsdienst gründen möchte, muss sich mit dem Thema Sachkundeprüfung befassen.

Auf die Prüfung wird in Kursen vorbereitet. Die Prüfung selbst wird von der zuständigen IHK durchgeführt.

 

Wie läuft ein solcher Kurs ab?

Die meisten Kurse in diesem Bereich, dauern nicht länger als zwei Wochen. In dieser Zeit werden einem die essentiellen Dinge beigebracht, welche es im Sicherheitsgewerbe zu wissen gilt. Von dem Umgang mit Menschen, bis zu dem Verhalten in Gefahrensituationen, bekommt man alles von einem Fachlehrer erklärt. Diese Fachlehrer tragen meist den Titel, Meister für Schutz und Sicherheit. Einige Kurse werden auch von pensionierten Polizisten oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes abgehalten. Am Ende eines solchen Lehrgangs, folgt dann die Prüfung des angeeigneten Wissens.

Neben der trockenen Theorie, die sehr viele rechtliche Themen beinhaltet, werden auch Praxiseinheiten durchlaufen, in denen der Umgang mit der Waffe trainiert werden kann.

Einen Teil des Kurses nehmen „Übungsprüfungen“ ein. Denn die Sachkundeprüfung sollte nicht unterschätzt werden. Ähnlich wie auch beim Führerschein, hilft es tatsächlich, sich mit alten Prüfungsfragen auf die eigene Sachkundeprüfung vorzubereiten.

Ein Kurs ist nicht zwingend vorgeschrieben. Interessierte können sich auch so zur Prüfung anmelden, wenn sie sich zutrauen, sich das Wissen eigenständig anzueignen.

 

Wie ist der Ablauf dieser Prüfung?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In beiden Teilen wird das Wissen abgefragt, dass sie in den letzten Wochen des Kurses oder sich, mit der Hilfe von Fachlektüre, selbst beigebracht haben. Der schriftliche Teil besteht aus Fragen rund um die Themen, Recht, Datenschutz, Umgang mit Menschen und Arbeitssicherheit. Im Gegensatz dazu, wird im mündlichen Teil überwiegend das Wissen darüber abgefragt, wie mit den Menschen, mit denen in einem solchen Job umgegangen werden muss, kommuniziert werden kann. Ein besonderes Augenmerk wird meist darauf gelegt, wie deeskalierend eingewirkt wird und ob der Prüfling selbst sich leicht provozieren lässt.

 

Was brauche ich für die Prüfung?

Für die Prüfung muss ein einwandfreies, polizeiliches Führungszeugnis eingereicht werden. Des Weiteren, müssen Anwärter das 18. Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Letzteres ist teilweise ggf. mit Nachweisen über das Sprachniveau zu belegen. Allerdings sind Muttersprachler von dem „Rechtsdeutsch“ oft auch überfordert, so dass das Sprachverständnis für ein Bestehen der Prüfung wirklich gut sein muss.

Ob die Prüfung abgelegt werden kann, entscheidet die zuständige Stelle, also die IHK an der die Prüfung abgelegt werden soll. Über die Zulassung wird nach Kriterien der persönlichen Eignung entschieden. Wird diese Zulassung verweigert, ist es nicht möglich die Sachkundeprüfung abzulegen, die die fachliche Eignung belegen würde.

 

Wo kann man diese Prüfung ablegen?

Die Prüfung kann bei der IHK abgelegt werden. Grundsätzlich ist es nicht nötig, sich an die IHK zu wenden, die für den Wohnort zuständig ist. Viele Interessenten suchen sich die IHK nach den günstigsten Verbindungen oder Prüfungsterminen aus.

Für die Teilnahme an der Prüfung muss der kursgebende Bildungsträger oder man sich selbst im Voraus bei der IHK anmelden und bekommt dann nach der Zulassung einen Termin zugeteilt. Wird ein Kurs besucht, so haben die Bildungsträger üblicherweise diese zeitlich so geplant, dass Prüfungstermine direkt im Anschluss an die Kurse möglich sind.

Die Prüfungskosten belaufen sich auf 170 Euro. Sollte die vollständige Prüfung oder der mündliche Teil wiederholt werden müssen, werden erneut 75 Euro geltend gemacht. Bei Kursbuchung sollte darauf geachtet werden, ob die Prüfungsgebühren in den Seminarkosten enthalten sind. Nachprüfungen bei Nichtbestehen müssen üblicherweise selbst bezahlt werden.

 

Prüfung verhauen, kann ich trotzdem im Sicherheitsdienst arbeiten?

Es gibt einige Berufe, welche man durchaus dem Sicherheitsgewerbe zuschreiben könnte, für die eine solche Prüfung nicht zwingend erforderlich ist. Dazu gehören unter anderem, die Bewachung eines Objektes von Mitarbeitern, welche direkte Angestellte des Objektbetreibers sind. Des Weiteren dazu gehören Babysitter und Mitarbeiter in sogenannten Meldezentralen. Die Aufgabe dieser Mitarbeiter besteht ausschließlich im Empfangen und weiterleiten von Alarmmeldungen zwischen Anrufer und bestimmten Empfängern wie Polizei, Feuerwehr und Rettungswache. Auch sogenannte Ordner bei Veranstaltungen wie Fußballspielen oder Konzerten können ggf. ohne Sachkundenachweis eingesetzt werden, wenn Teamleiter diesen haben.

 

Können Kurs und Prüfung gefördert werden?

Die Antwort auf diese Frage ist etwas schwieriger zu beantworten. Es gibt verschiedene Instrumente zur Förderung von beruflichen Weiterbildungen. Das Arbeitsamt/ Jobcenter bezahlt die Prüfung meistens nur unter gewissen Voraussetzungen. Zu diesen gehören unter anderem, dass sie im besten Falle bereits einige Jahre Erfahrungen in diesem Arbeitsbereich nachweisen können. Sollte das nicht der Fall sein, kann auch ein Nachweis helfen, der ihnen zusichert, sofort einen Job zu bekommen, sobald sie die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Kommt eine Förderung in Frage, wird ein Bildungsgutschein ausgehändigt, mit dem dann ein Kursanbieter beauftragt werden kann.

Die Durchfallquote bei der Sachkundeprüfung ist selbst bei Teilnehmern von Vorbereitungskursen noch überdurchschnittlich hoch. Daher werden die Förderungen oft nicht aus Geiz verwehrt, sondern weil die Sachbearbeiter befürchten, dass die Kunden die schwere Prüfung nicht schaffen. Wird dies aufgrund von Sprachproblemen vermutet, könnte die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschkurs oder ein individuelles Coaching helfen.  

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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