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Streit am Arbeitsplatz:
Arbeitsgericht Schwerin – Mehr Jobstreit vor Gericht

In Schwerin landen wieder mehr arbeitsrechtliche Konflikte vor Gericht. Laut Allright liegt der Gerichtsbezirk mit 10,2 Verfahren je 1.000 Beschäftigten auf Platz 30.

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  • Veröffentlicht September 30, 2026
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Im Gebäude an der Wis­marschen Straße sitzt das Arbeits­gericht Schw­erin. Laut All­right-Auswer­tung liegt der Gerichts­bezirk bei arbeit­srechtlichen Ver­fahren über dem Bun­des­durch­schnitt. Foto: MV-Jus­tiz

 


In Kürze:

  • Das Arbeits­gericht Schw­erin kommt laut All­right 2025 auf 10,2 Ver­fahren je 1.000 Beschäftigte.
  • Im Rank­ing liegt Schw­erin auf Platz 30; bun­desweit beträgt die Klage-Dichte 9,4.
  • Seit 2023 liegt Schw­erin wieder im zweis­tel­li­gen Bere­ich, konkrete Stre­it­gründe wer­den nicht genan­nt.

 

Vor dem Arbeits­gericht Schw­erin wer­den über­durch­schnit­tlich viele Ver­fahren aus dem Arbeit­srecht geführt. Das zeigt eine Auswer­tung des Ver­braucher­por­tals All­right. Für 2025 kommt der Gerichts­bezirk auf 10,2 arbeit­srechtliche Ver­fahren je 1.000 sozialver­sicherungspflichtig Beschäftigte.

Deutsch­landweit lag dieser Wert bei 9,4. Ins­ge­samt schlossen die Arbeits­gerichte 2025 nach der Auswer­tung 327.119 Urteilsver­fahren ab. Im Rank­ing der Arbeits­gerichte belegt Schw­erin Platz 30.

Der Blick auf die Zeitrei­he macht die Entwick­lung genauer: 2020 lag die Klage-Dichte in Schw­erin bei 11,7. Danach sank sie zunächst auf 8,3 im Jahr 2021 und 8,6 im Jahr 2022. Seit 2023 liegt sie wieder im zweis­tel­li­gen Bere­ich: 10,3 im Jahr 2023, 10,8 im Jahr 2024 und 10,2 im Jahr 2025.

Hin­ter solchen Ver­fahren kön­nen unter­schiedliche Kon­flik­te ste­hen: Kündi­gun­gen, Abmah­nun­gen, ausste­hen­der Lohn, Arbeit­szeug­nisse oder Aufhe­bungsverträge. Die Zahl allein sagt daher nicht, welch­er Stre­it­grund in Schw­erin beson­ders häu­fig war. Sie zeigt aber, dass der Gerichts­bezirk im Ver­gle­ich zu vie­len anderen Regio­nen stärk­er belastet ist.

Arbeitsgericht Schwerin auf Platz 30

Die All­right-Tabelle zeigt große Unter­schiede zwis­chen den Gerichts­bezirken. An der Spitze ste­ht Wies­baden mit 25,1 Ver­fahren je 1.000 Beschäftigte. Es fol­gen Wup­per­tal mit 16,9 und Gelsenkirchen mit 15,0. Schw­erin liegt deut­lich unter diesen Spitzen­werten, aber im oberen Bere­ich der Auswer­tung. Viele der vorderen Plätze ent­fall­en auf Nor­drhein-West­falen: Acht der ersten zehn Arbeits­gerichte liegen dort.

 

 

Für die lokale Einord­nung ist deshalb weniger der Abstand zur Spitze entschei­dend. Wichtiger ist, dass Schw­erin seit 2023 wieder über dem Bun­deswert liegt und sich nach dem Rück­gang in den Jahren 2021 und 2022 nicht dauer­haft auf niedrigerem Niveau sta­bil­isiert hat.

Was Klage-Dichte bedeutet

All­right hat nach eige­nen Angaben rund 1,78 Mil­lio­nen Ver­fahren seit 2020 aus­gew­ertet. Grund­lage waren sta­tis­tis­che Berichte zur Arbeits­gerichts­barkeit und Beschäftig­ten­dat­en der Bun­de­sagen­tur für Arbeit.

Die Unter­suchung betra­chtet nicht nur die absolute Zahl der Ver­fahren. Denn große Gerichts­bezirke haben naturgemäß mehr Fälle als kleinere. Deshalb set­zt All­right die abgeschlosse­nen Urteilsver­fahren ins Ver­hält­nis zur Zahl der sozialver­sicherungspflichtig Beschäftigten im jew­eili­gen Bezirk.

Dieser Wert heißt Klage-Dichte. Er zeigt, wie viele Ver­fahren auf 1.000 Beschäftigte kom­men. Dadurch lassen sich Gerichts­bezirke bess­er ver­gle­ichen.

Deutschlandweit wieder mehr Verfahren

Auch bun­desweit zeigt die Auswer­tung einen Anstieg. 2020 lag die Klage-Dichte in Deutsch­land bei 10,0 Ver­fahren je 1.000 Beschäftigte. Danach sank sie auf 8,6 im Jahr 2021 und 7,5 im Jahr 2022.

Seit­dem steigen die Werte wieder: 2023 waren es 7,9, 2024 dann 8,5 und 2025 schließlich 9,4. Schw­erin fol­gt also grund­sät­zlich dem Bun­de­strend, liegt aber in den ver­gan­genen drei Jahren jew­eils darüber.

Ein möglich­er Grund für die bun­desweite Entwick­lung ist die anges­pan­nte wirtschaftliche Lage. Unternehmen prüfen Kosten, bauen Stellen ab oder struk­turi­eren Bere­iche um. Solche Entschei­dun­gen kön­nen zu Kon­flik­ten über Kündi­gun­gen, Abfind­un­gen oder Aufhe­bungsverträge führen.

Nicht jeder Fall endet mit Urteil

Der Begriff „Urteilsver­fahren“ kann missver­ständlich klin­gen. Er bedeutet nicht, dass jed­er Fall mit einem Urteil endet. Gemeint ist die Ver­fahren­sart vor dem Arbeits­gericht, also etwa Stre­it zwis­chen Beschäftigten und Arbeit­ge­bern.

Viele Ver­fahren wer­den beigelegt. Häu­fig endet ein arbeit­srechtlich­er Stre­it mit einem Ver­gle­ich. Dann eini­gen sich bei­de Seit­en zum Beispiel auf eine Abfind­ung, ein Arbeit­szeug­nis oder einen bes­timmten Zeit­punkt für das Ende des Arbeitsver­hält­niss­es.

Für Beschäftigte ist beson­ders bei Kündi­gun­gen die kurze Frist wichtig. Wer eine Kündi­gung gerichtlich über­prüfen lassen will, muss in der Regel inner­halb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Danach gilt die Kündi­gung grund­sät­zlich als wirk­sam, selb­st wenn sie rechtlich angreif­bar gewe­sen wäre.