Streit am Arbeitsplatz:
Arbeitsgericht Schwerin – Mehr Jobstreit vor Gericht
In Schwerin landen wieder mehr arbeitsrechtliche Konflikte vor Gericht. Laut Allright liegt der Gerichtsbezirk mit 10,2 Verfahren je 1.000 Beschäftigten auf Platz 30.

In Kürze:
- Das Arbeitsgericht Schwerin kommt laut Allright 2025 auf 10,2 Verfahren je 1.000 Beschäftigte.
- Im Ranking liegt Schwerin auf Platz 30; bundesweit beträgt die Klage-Dichte 9,4.
- Seit 2023 liegt Schwerin wieder im zweistelligen Bereich, konkrete Streitgründe werden nicht genannt.
Vor dem Arbeitsgericht Schwerin werden überdurchschnittlich viele Verfahren aus dem Arbeitsrecht geführt. Das zeigt eine Auswertung des Verbraucherportals Allright. Für 2025 kommt der Gerichtsbezirk auf 10,2 arbeitsrechtliche Verfahren je 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Deutschlandweit lag dieser Wert bei 9,4. Insgesamt schlossen die Arbeitsgerichte 2025 nach der Auswertung 327.119 Urteilsverfahren ab. Im Ranking der Arbeitsgerichte belegt Schwerin Platz 30.
Der Blick auf die Zeitreihe macht die Entwicklung genauer: 2020 lag die Klage-Dichte in Schwerin bei 11,7. Danach sank sie zunächst auf 8,3 im Jahr 2021 und 8,6 im Jahr 2022. Seit 2023 liegt sie wieder im zweistelligen Bereich: 10,3 im Jahr 2023, 10,8 im Jahr 2024 und 10,2 im Jahr 2025.
Hinter solchen Verfahren können unterschiedliche Konflikte stehen: Kündigungen, Abmahnungen, ausstehender Lohn, Arbeitszeugnisse oder Aufhebungsverträge. Die Zahl allein sagt daher nicht, welcher Streitgrund in Schwerin besonders häufig war. Sie zeigt aber, dass der Gerichtsbezirk im Vergleich zu vielen anderen Regionen stärker belastet ist.
Arbeitsgericht Schwerin auf Platz 30
Die Allright-Tabelle zeigt große Unterschiede zwischen den Gerichtsbezirken. An der Spitze steht Wiesbaden mit 25,1 Verfahren je 1.000 Beschäftigte. Es folgen Wuppertal mit 16,9 und Gelsenkirchen mit 15,0. Schwerin liegt deutlich unter diesen Spitzenwerten, aber im oberen Bereich der Auswertung. Viele der vorderen Plätze entfallen auf Nordrhein-Westfalen: Acht der ersten zehn Arbeitsgerichte liegen dort.

Für die lokale Einordnung ist deshalb weniger der Abstand zur Spitze entscheidend. Wichtiger ist, dass Schwerin seit 2023 wieder über dem Bundeswert liegt und sich nach dem Rückgang in den Jahren 2021 und 2022 nicht dauerhaft auf niedrigerem Niveau stabilisiert hat.
Was Klage-Dichte bedeutet
Allright hat nach eigenen Angaben rund 1,78 Millionen Verfahren seit 2020 ausgewertet. Grundlage waren statistische Berichte zur Arbeitsgerichtsbarkeit und Beschäftigtendaten der Bundesagentur für Arbeit.
Die Untersuchung betrachtet nicht nur die absolute Zahl der Verfahren. Denn große Gerichtsbezirke haben naturgemäß mehr Fälle als kleinere. Deshalb setzt Allright die abgeschlossenen Urteilsverfahren ins Verhältnis zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im jeweiligen Bezirk.
Dieser Wert heißt Klage-Dichte. Er zeigt, wie viele Verfahren auf 1.000 Beschäftigte kommen. Dadurch lassen sich Gerichtsbezirke besser vergleichen.
Deutschlandweit wieder mehr Verfahren
Auch bundesweit zeigt die Auswertung einen Anstieg. 2020 lag die Klage-Dichte in Deutschland bei 10,0 Verfahren je 1.000 Beschäftigte. Danach sank sie auf 8,6 im Jahr 2021 und 7,5 im Jahr 2022.
Seitdem steigen die Werte wieder: 2023 waren es 7,9, 2024 dann 8,5 und 2025 schließlich 9,4. Schwerin folgt also grundsätzlich dem Bundestrend, liegt aber in den vergangenen drei Jahren jeweils darüber.
Ein möglicher Grund für die bundesweite Entwicklung ist die angespannte wirtschaftliche Lage. Unternehmen prüfen Kosten, bauen Stellen ab oder strukturieren Bereiche um. Solche Entscheidungen können zu Konflikten über Kündigungen, Abfindungen oder Aufhebungsverträge führen.
Nicht jeder Fall endet mit Urteil
Der Begriff „Urteilsverfahren“ kann missverständlich klingen. Er bedeutet nicht, dass jeder Fall mit einem Urteil endet. Gemeint ist die Verfahrensart vor dem Arbeitsgericht, also etwa Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern.
Viele Verfahren werden beigelegt. Häufig endet ein arbeitsrechtlicher Streit mit einem Vergleich. Dann einigen sich beide Seiten zum Beispiel auf eine Abfindung, ein Arbeitszeugnis oder einen bestimmten Zeitpunkt für das Ende des Arbeitsverhältnisses.
Für Beschäftigte ist besonders bei Kündigungen die kurze Frist wichtig. Wer eine Kündigung gerichtlich überprüfen lassen will, muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.





