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Arbeitslosmeldung unter gewissen Voraussetzungen online möglich

Niemand möchte, dass es soweit kommt. Und bislang sieht es auch so aus, als käme Deutschland ohne einen nennenswerten Anstieg der Arbeitslosenzahlen durch die Corona-Krise. Dennoch kann es doch passieren,

  • Veröffentlicht Dezember 17, 2021
Nun kann man sich auch online arbeitslos melden. | Foto: privat

Niemand möchte, dass es soweit kommt. Und bislang sieht es auch so aus, als käme Deutschland ohne einen nennenswerten Anstieg der Arbeitslosenzahlen durch die Corona-Krise. Dennoch kann es doch passieren, dass die Arbeitslosigkeit droht. Dann ist die Bundesagentur für Arbeit in der Regel der erste Ansprechpartner, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld und alle weiteren Fragen zu klären. Bislang war dafür der persönliche Gang zur Agentur erforderlich. Dies ändert sich nun.

Denn mit Beginn des Jahres 2022 kann man sich mit ihrem Personalausweis, so dieser über die Online-Ausweisfunktion verfügt, arbeitslos melden. Dieser neue eService ist ein weiteres modernes digitales Angebot, das ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich macht. Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden ab dem 1. Januar 2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht. Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich die Betroffenen zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).

Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen hat die Agentur für Arbeit auf den folgenden Seiten zusammengestellt:

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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