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Arbeitssicherheit – Unterweisung der Mitarbeiter

Sobald neue Mitarbeiter von einem Unternehmen eingestellt wurden, müsse diese in Bezug auf die Arbeitssicherheit unterwiesen werden. Doch die Unterweisung gilt nicht nur für neue Mitarbeiter, auch Berufsanfänger, Auszubildende oder

  • Veröffentlicht Februar 21, 2023
Bild von CUsai auf Pixabay

Sobald neue Mitarbeiter von einem Unternehmen eingestellt wurden, müsse diese in Bezug auf die Arbeitssicherheit unterwiesen werden. Doch die Unterweisung gilt nicht nur für neue Mitarbeiter, auch Berufsanfänger, Auszubildende oder berufserfahrene Neueinsteiger müssen regelmäßig über die Gefahren mit Betriebsmitteln und die allgemeine Sicherheit im Arbeitsalltag informiert werden. Worauf ist bei der Unterweisung der Mitarbeiter zu achten?

 

Die Unterweisung der Mitarbeiter ist Pflicht

Eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft ist die UVV Prüfung. In dieser Vorschrift sind alle Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zu finden. In diesen Vorschriften findet man auch die Handhabung von sämtlichen Arbeits- und Betriebsmitteln. Demnach muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Mitarbeiter den genauen Umgang mit solchen Arbeitsmitteln kennen und verstehen. Eine Erstunterweisung muss unbedingt stattfinden, bevor der Mitarbeiter das erste Mal mit den technischen Arbeits- und Betriebsmitteln arbeitet. Nicht der Arbeitgeber selbst muss die Unterweisung durchführen. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er selbst die Unterweisung durchführen möchte oder ob ein anderer Arbeitnehmer das für ihn übernehmen soll. Allerdings müssen die Arbeitnehmer unbedingt den Umgang mit den Arbeitsmitteln kennen. Hinzu kommt, dass die Arbeitnehmer über die notwendigen Weisungsrechte verfügen. Handelt es sich bei diesem Betrieb um einen Kleinbetrieb, können auch externe Sicherheitsexperten hinzugezogen werden. Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter fachgerecht und regelmäßig unterwiesen werden.

 

Welche Inhalte müssen den Mitarbeitern übermittelt werden?

Sämtliche Gefahren, die im Berufsalltag passieren können, müssen dem Mitarbeiter nähergebracht werden. Durch die Unterweisung werden vor allem die Mitarbeiter vor Gefahren geschützt. Doch auch für das Unternehmen ist es wichtig, dass Unfälle vermieden werden. Egal welche Bereiche in einem Unternehmen angesprochen werden, wichtig ist, dass alle Mitarbeiter ausführlich unterwiesen werden. Die Unterweisung kann sich auf den Umgang mit gefährlichen Stoffen beziehen oder aber auch für den Umgang mit Arbeitsmitteln nützlich sein. Da einige Sicherheitsmaßnahmen Pflicht sind, muss die Erstunterweisung dokumentiert werden. Das Datum, die Inhalte und auch die Teilnahmebestätigung müssen in der Dokumentation enthalten sein. Damit der Arbeitgeber nachweisen kann, dass diese Unterweisung stattgefunden hat, muss er die Unterlagen mindestens für zwei Jahre aufbewahren. Schließlich gehört die Unterweisung zu seiner Pflicht, sodass die Unterlagen äußerst wichtig sind.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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