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Auseinandersetzungen im Schweriner Nachtleben

Gleich zweimal war ein 29-jähriger Schweriner in der Nacht von Freitag auf Samstag in Auseinandersetzungen verwickelt und erhielt Platzverweise. Zunächst waren gegen 01:00Uhr mehrere Streifenteams in einer Bar in der

  • Veröffentlicht Februar 14, 2023

Gleich zweimal war ein 29-jähriger Schweriner in der Nacht von Freitag auf Samstag in Auseinandersetzungen verwickelt und erhielt Platzverweise. Zunächst waren gegen 01:00Uhr mehrere Streifenteams in einer Bar in der Mecklenburg Straße im Einsatz. Die Polizei wurde von den Rettungskräften über eine Schlägerei informiert.

Symbolbild

Wenig später stellte sich heraus, dass es zu einer Körperverletzung zwischen drei alkoholisierten Männern kam. Die Beamten fertigten entsprechend die Strafanzeige. Anschließend wurde ein 31-Jähriger mit Gesichtsverletzungen und mit 1,86 Promille ins Klinikum eingeliefert. Die beiden 29- und 40-jährigen Täter erhielten Platzverweise von den eingesetzten Beamten und verließen daraufhin die Örtlichkeit. Der 29-Jährige wurde Stunden später erneut in einer Bar auffällig und geriet in eine Auseinandersetzung am Ziegenmarkt. Der Alkoholpegel des Schweriners war zwischenzeitlich auf 2,1 Promille gestiegen. In diesem Fall schlug der 29-jährige Täter einen bisher unbekannten Geschädigten.

Eine weitere Person, ein 28-Jähriger Schweriner, wollte ersten Erkenntnissen schlichtend dazwischen gehen und wurde hierbei ebenfalls leicht verletzt. Eine medizinische Versorgung vor Ort war nicht von Nöten. Der 29-jähriger Täter erhielt auch für diese Örtlichkeit einen Platzverweis, dem er unverzüglich nachkam. In beiden Fällen kam es durch die Täter zu Beschädigungen des Inventars, die neben den Körperverletzungsdelikten ebenfalls zur Anzeige gebracht wurden. Das Kriminalkommissariat Schwerin ist mit den Ermittlungen in den Fällen beauftragt und bittet weitere Zeugen um Hinweise. Sachdienliche Angaben zu den Vorfällen können telefonisch unter 0385/5180-2224 und -1560, über die Onlinewache www.polizei.mvnet.de und persönlich in den Polizeidienststellen übermittelt werden. Bei den namentlich bekannten Beteiligten handelt es sich um deutsche Staatsangehörige.

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