Sa, 18. April 2026
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Tempo 30 wegen Krötenwanderung:
Autofahrer an der Rogahner Straße müssen bremsen

Mit Beginn der Krötenwanderung gilt auf der Rogahner Straße in Schwerin ab 8. März zeitweise Tempo 30. Zäune und Ehrenamtliche helfen den Amphibien sicher zu ihren Laichgewässern.

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  • Veröffentlicht März 6, 2026
Hinweisschilder erinnern Autofahrer daran, vorsichtig zu fahren, Foto: Landeshauptstadt Schwerin
Hin­weiss­childer erin­nern Aut­o­fahrer daran, vor­sichtig zu fahren. Foto: Lan­deshaupt­stadt Schw­erin

Mit steigen­den Tem­per­a­turen begin­nt in Schw­erin wieder die Zeit der Kröten­wan­derung. Ab Anfang März machen sich zahlre­iche Erd­kröten nachts auf den Weg von ihren Win­terquartieren zu den Gewässern, in denen sie einst selb­st geschlüpft sind. Für die Tiere bedeutet das jedoch auch ein hohes Risiko – denn auf ihrer Route müssen sie Straßen über­queren. Beson­ders betrof­fen ist die Rogah­n­er Straße im Bere­ich der Ostor­fer Seen. Dort wer­den zum Schutz der Amphi­bi­en Kröten­schutz­zäune aufge­baut, damit die Tiere nicht direkt auf die Fahrbahn gelan­gen.

Ehrenamtliche helfen beim Schutz der Amphibien

Die Zäune wer­den in den Abend- und Mor­gen­stun­den von ehre­namtlichen Helferin­nen und Helfern kon­trol­liert. Sie sam­meln die Tiere ein und brin­gen sie sich­er über die Straße in Rich­tung ihrer Laichgewäss­er. Um die Gefahr für die wan­dern­den Amphi­bi­en zusät­zlich zu ver­ringern, gilt für Aut­o­fahrer eine tem­poräre Geschwindigkeits­be­gren­zung.

Zeitlich begrenztes Tempo 30

Ab Son­ntag, dem 8. März 2026, dür­fen Fahrzeuge auf dem betrof­fe­nen Abschnitt der Rogah­n­er Straße nur noch max­i­mal 30 Kilo­me­ter pro Stunde fahren. Die Regelung gilt jew­eils mor­gens von 6.00 bis 9.00 Uhr sowie abends von 18.00 bis 21.00 Uhr. Die Naturschutzbe­hörde der Stadt Schw­erin bit­tet Aut­o­fahrer in diesem Zeitraum beson­ders aufmerk­sam zu fahren und Rück­sicht auf die Tiere sowie die ehre­namtlichen Helfer zu nehmen. Die Geschwindigkeits­be­gren­zung bleibt voraus­sichtlich bis Ende April beste­hen.