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Polizeieinsatz:
Autofahrer ohne Führerschein in Schwerin gestoppt

Ein 18-Jähriger ist in Schwerin ohne Führerschein, mit einem nicht zugelassenen Auto und mutmaßlich unter Drogeneinfluss unterwegs gewesen. Die Polizei ermittelt.

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  • Veröffentlicht Juli 17, 2026
Die Polizei kon­trol­lierte den 18-jähri­gen Fahrer nach einem Hin­weis eines Verkehrsteil­nehmers in der Schw­er­iner Werder­straße. Sym­bol­fo­to: (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash


In Kürze:

  • Ein 18-Jähriger wurde am Don­ner­sta­gnach­mit­tag in Schw­erin nach auf­fäl­liger Fahrweise kon­trol­liert.
  • Der Fahrer hat­te keinen Führerschein, das Fahrzeug war nicht zuge­lassen und mit falschen Kennze­ichen unter­wegs.
  • Ein Dro­gen­test fiel pos­i­tiv auf THC aus, die Polizei ermit­telt wegen mehrerer mut­maßlich­er Verkehrsver­stöße.

 

Ein 18-jähriger Aut­o­fahrer ist am Don­ner­sta­gnach­mit­tag in Schw­erin von der Polizei gestoppt wor­den. Gegen den jun­gen Mann wird nun wegen mehrerer mut­maßlich­er Verkehrs­de­lik­te ermit­telt. Zuvor hat­te ein aufmerk­samer Verkehrsteil­nehmer die Beamten über die auf­fäl­lige Fahrweise des Fahrers informiert.

Nach Angaben der Polizei ging der Hin­weis gegen 14.20 Uhr ein. Der Fahrer eines roten Ford Focus soll Schwierigkeit­en gehabt haben, die Fahrspur zu hal­ten, den Motor an Ampeln mehrfach abgewürgt und zeitweise mit über­höhter Geschwindigkeit gefahren sein. Der Zeuge blieb hin­ter dem Fahrzeug, informierte die Ein­sat­zleit­stelle fort­laufend über den Stan­dort und ermöglichte so das Ein­greifen der Polizei.

Ein Polizeibeamter auf einem Dien­st­mo­tor­rad stoppte den Ford schließlich in der Werder­straße und sicherte die Kon­trolle bis zum Ein­tr­e­f­fen eines Streifen­wa­gens ab. Bei der Über­prü­fung stellte sich her­aus, dass der 18-jährige deutsche Fahrer keine gültige Fahrerlaub­nis besitzt.

Zudem war der Ford nicht zuge­lassen. An dem Fahrzeug befan­den sich außer­dem Kennze­ichen, die nicht für diesen Pkw aus­gegeben wor­den waren. Solche Kennze­ichen an einem anderen Fahrzeug zu ver­wen­den, gilt als Kennze­ichen­miss­brauch und ist straf­bar.

Mehrere Verstöße festgestellt

Ein Dro­gen­vortest reagierte pos­i­tiv auf THC, den psy­choak­tiv­en Wirk­stoff von Cannabis. Ob der Fahrer tat­säch­lich unter dem Ein­fluss berauschen­der Mit­tel stand, soll nun die Auswer­tung ein­er Blut­probe klären. Ein Atemalko­holtest ergab hinge­gen keinen Hin­weis auf Alko­holkon­sum.

Die Polizei ermit­telt unter anderem wegen des Ver­dachts des Fahrens ohne Fahrerlaub­nis, eines Ver­stoßes gegen das Pflichtver­sicherungs­ge­setz, Kennze­ichen­miss­brauchs sowie des Fahrens unter dem Ein­fluss berauschen­der Mit­tel. Bis zum Abschluss der Ermit­tlun­gen gilt die Unschuldsver­mu­tung.

Hinweisgeber unterstützt Polizeieinsatz

Nach Angaben der Polizei trug das umsichtige Ver­hal­ten des Zeu­gen entschei­dend dazu bei, den Fahrer schnell aus dem Verkehr zu ziehen. Durch die fort­laufend­en Stan­dor­tangaben kon­nten die Ein­satzkräfte das Fahrzeug gezielt lokalisieren und kon­trol­lieren.