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Badegewässerliste:
Sichere Badestellen – Diese Seen werden überwacht

Schwerin aktualisiert die Badegewässerliste für 2025 – Bürger können bis 25. März Vorschläge einreichen. Sechs Seen stehen unter EU-Überwachung.

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  • Veröffentlicht Februar 25, 2025
Foto: Niteshift – Eigenes Werk, CC BY 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1772210

Die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin hat die aktu­al­isierte Badegewässerliste für die Bade­sai­son 2025 bekan­nt gegeben. Der Fach­di­enst Gesund­heit erstellt diese Liste jedes Jahr auf Grund­lage der Badegewässerverord­nung, um die Wasserqual­ität der aus­gewählten Gewäss­er zu über­prüfen. Ziel ist es, den Bürg­erin­nen und Bürg­ern sichere Bade­orte mit hoher Wasserqual­ität zur Ver­fü­gung zu stellen.

In der aktuellen Liste sind fol­gende Badegewäss­er als EU-Badegewäss­er erfasst:

  • Schw­er­iner See: Zip­pen­dor­fer Strand, Kalk­w­erder, Am Rep­pin
  • Lankow­er See: Südufer, Nor­dufer
  • Ostor­fer See: Kaspel­w­erder

Bürg­er­beteili­gung ist aus­drück­lich erwün­scht. Ein­wohner­in­nen und Ein­wohn­er kön­nen Vorschläge und Anre­gun­gen zur Badegewässerliste ein­brin­gen. Dies kann bis zum 25. März 2025 erfol­gen. Ansprech­part­ner­in ist Chris­tine Schul­rath vom Fach­di­enst Gesund­heit der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin. Sie ist unter der Tele­fon­num­mer 0385 545‑2868 oder per E‑Mail an cschulrath@schwerin.de erre­ich­bar.

Die Badegewässerliste und weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Wasserqual­ität kön­nen auf der offiziellen Web­site der Stadt unter dem Bere­ich „Umwelt- und Wasser­hy­giene” einge­se­hen wer­den.

Mit der regelmäßi­gen Über­prü­fung und Aktu­al­isierung der Badegewässerliste set­zt die Stadt Schw­erin ein klares Zeichen für den Gewässer­schutz und die Gesund­heitsvor­sorge der Bürg­erin­nen und Bürg­er. Ger­ade in den Som­mer­monat­en sind die Seen der Region beliebte Aus­flugsziele, und eine hohe Wasserqual­ität ist entschei­dend für ein sicheres Bade­v­ergnü­gen.