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MV reformiert Landesbauordnung
Bauen soll schneller und einfacher werden

In Mecklenburg-Vorpommern soll Bauen einfacher werden. Der Landtag beschloss eine Reform der Bauordnung mit gelockerten Vorgaben.

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  • Veröffentlicht Mai 7, 2026
Ein besonderer Moment auf der Baustelle: der Richtspruch
MV reformiert Bauord­nung für schnelleres Bauen Archiv­bild: max­press

 

Der Land­tag von Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat eine umfassende Reform der Lan­des­bauord­nung beschlossen. Mit den Stim­men von SPD, Linke und Grü­nen wurde die Geset­zesän­derung im Land­tag in Schw­erin ver­ab­schiedet. Ziel der Reform ist es, Bau­vorhaben zu vere­in­fachen, Genehmi­gungsver­fahren zu beschle­u­ni­gen und zusät­zlichen Wohn­raum zu schaf­fen.

Nach Angaben der Regierungs­frak­tio­nen sollen zahlre­iche bish­erige Vor­gaben gelock­ert wer­den. Betrof­fen sind unter anderem Regelun­gen zu Raumhöhen, Brand­schutz, Abstands­flächen, Bar­ri­ere­frei­heit und Aufzugspflicht­en. Ins­beson­dere der Umbau und die Erweiterung beste­hen­der Gebäude sollen kün­ftig unkom­pliziert­er möglich sein.

Der baupoli­tis­che Sprech­er der SPD-Frak­tion, Rain­er Albrecht, erk­lärte vor der Abstim­mung, dass sper­rige Vorschriften angepasst und Genehmi­gungsver­fahren vere­in­facht wür­den. Dadurch solle Bauen ins­ge­samt schneller und wirtschaftlich­er wer­den.

Zu den wichtig­sten Änderun­gen zählt die Absenkung der vorgeschriebe­nen Raumhöhe bei neu geschaf­fen­em Wohn­raum in Bestands­ge­bäu­den. Kün­ftig reichen 2,30 Meter statt bis­lang 2,40 Meter. Auch bei Auf­s­tock­un­gen beste­hen­der Häuser sollen Brand­schutza­u­fla­gen unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen nicht automa­tisch ver­schärft wer­den. Für kleinere Geschäfte im Erdgeschoss genügt kün­ftig zudem ein Fluchtweg statt bish­er zwei.

 

Streitpunkt Aufzugspflicht ab vier Geschossen

Neu geregelt wird auch die Aufzugspflicht. Ab vier Geschossen müssen kün­ftig Aufzüge einge­baut wer­den. Diese Vor­gabe wurde allerd­ings kri­tisch bew­ertet. Der CDU-Abge­ord­nete Marc Rein­hardt erk­lärte, der Bedarf eines Fahrstuhls hänge stark von der Nutzung eines Gebäudes ab. Auch der Lan­des­bau­ver­band hat­te im Vor­feld vor zusät­zlichen Bau- und Betrieb­skosten durch starre Regelun­gen gewarnt.

Weit­ere Änderun­gen betr­e­f­fen kleinere Bau­vorhaben. Gara­gen und Schup­pen bis zu 40 Quadrat­metern Fläche kön­nen kün­ftig ohne Bau­genehmi­gung errichtet wer­den. Zudem wer­den Solaran­la­gen auf Gren­z­gara­gen erle­ichtert. Neubaut­en dür­fen außer­dem näher an Grund­stücks­gren­zen her­an­rück­en als bish­er. Für Gebäude mit­tlerer Größe gel­ten kün­ftig gerin­gere Min­destab­stände.

Die Reform wird von der Lan­desregierung als Beitrag zur Schaf­fung von Wohn­raum und zur Mod­ernisierung des Bau­rechts ver­standen. Gle­ichzeit­ig gab es Forderun­gen nach stärk­eren Regelun­gen zum Kli­maschutz. Die Grü­nen-Frak­tionsvor­sitzende Con­stanze Oehlrich erk­lärte, mod­ernes Bauen müsse stärk­er auf Nach­haltigkeit, Flächens­paren und Kreis­laufwirtschaft aus­gerichtet wer­den.

Auch der BUND Meck­len­burg-Vor­pom­mern bew­ertete die Reform grund­sät­zlich pos­i­tiv, mah­nte jedoch zusät­zliche Maß­nah­men zum Boden­schutz und zur Reduzierung von CO₂-Emis­sio­nen an. Nach Ansicht des Ver­ban­des sollte stärk­er auf nach­haltige Baustoffe und die Nutzung beste­hen­der Flächen geset­zt wer­den.