Baumschutzsatzung und alle dürfen mitreden
(am). Schwerinerinnen und Schweriner können zuweilen mitreden. Zum Beispiel bei der hier schon mehrfach erörterten Baumschutzsatzung. Die Landeshauptstadt Schwerin hat nämlich die öffentliche Auslegung der geplanten Änderungen der Baumschutzsatzung beschlossen.
(am). Schwerinerinnen und Schweriner können zuweilen mitreden. Zum Beispiel bei der hier schon mehrfach erörterten Baumschutzsatzung. Die Landeshauptstadt Schwerin hat nämlich die öffentliche Auslegung der geplanten Änderungen der Baumschutzsatzung beschlossen. In der Stadt möchte man zukünftig Bäume noch vorbildlicher schützen als auf Landesebene.
Während dort erst Bäume ab einem Stammumfang von hundert Zentimetern Schutz genießen, sollen in Schwerin bereits 80 Zentimeter reichen. Die Stadt möchte mit dieser Maßnahme die biologische Artenvielfalt schützen. Bürgerinnen und Bürger dürfen nun sagen, was sie von alledem halten.
Bürokratisch staubtrocken teilt die Stadt mit:
„Der Entwurf zur geplanten Satzungsänderung liegt in der Zeit vom 04. Februar 2014 bis zum 05. März 2014 im Bürgercenter der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.
Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgeben wird. Den Satzungsentwurf finden Sie unter www.schwerin.de. Dort können Sie Ihre Anregungen online abgeben. Im Bereich Bürgerservice finden Sie unter Umwelt >> Naturschutz >> Baumschutz weitere Informationen zum Baumschutz in der Landeshauptstadt.“