Close

Bereich Unterhaltsvorschuss bleibt bis 31. August an Montagen geschlossen

  So sollen weiterhin die Sprechtage an Montagen bis zum 31. August 2018 entfallen. Der Bereich Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Beurkundungen ist dann weiterhin an Dienstagen und Donnerstagen von 8.00 bis

  • Veröffentlicht Juni 18, 2018
Stadthaus Schwerin

 

So sollen weiterhin die Sprechtage an Montagen bis zum 31. August 2018 entfallen. Der Bereich Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Beurkundungen ist dann weiterhin an Dienstagen und Donnerstagen von 8.00 bis 18.00 Uhr für den Publikumsverkehr und telefonische Nachfragen erreichbar. Die derzeit zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterhaltsvorschusskasse erhalten damit zusätzliche Kapazitäten zur konzentrierten Abarbeitung der Anträge.

Der Unterhaltsvorschuss wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Die entsprechenden Vordrucke und Merkblätter sind während der Öffnungszeiten in der Unterhaltsvorschusskasse in der 3. Etage des Stadthauses erhältlich, wo auch die Terminvergabe für die Antragsannahme erfolgt. Alternativ können die online ausfüllbaren Anträge sowie das Merkblatt zum neuen Unterhaltsvorschuss jederzeit unter www.schwerin.de/formulare unter Jugendamt heruntergeladen werden.

 

Was ändert sich und für wen?

Ab dem 1. Juli 2017 kann der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres besteht dann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder diese durch die Unterhaltsvorschussleistung vermieden werden kann. Es besteht ebenfalls ein Anspruch, wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro monatlich verdient.

Written By
Pressemitteilung

Pressemitteilungen werden unbearbeitet vom Verfasser übernommen und nicht redaktionell bearbeitet.

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert