Bessere Rehabilitierungsaussichten für DDR-Sportgeschädigte

Eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für DDR-Sportler, die durch Doping langrrsitig geschädigt wurden, ist nach Mecklenburg-Vorpommern nun auch in Thüringen und Sachsen möglich. Darüber informierte die Landesbeauftragte in MV, Anne Drescher, in diesen Tagen.

Durch oftmals unbewusstes Doping wurden zahlreiche Sportlerinnen udn Sportler ind er DDR geschädigt. | Foto: Landesbeauftragte MV

In der DDR sportgeschädigte Betroffene haben aufgrund aktueller Entscheidungen der zuständigen Behörden gute Aussichten auf eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, wenn die zu rehabilitierende Maßnahme auf dem Gebiet der heutigen Länder Sachsen oder Thüringen stattgefunden hat. Darüber informierte in diesen Tagen die Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anne Drescher.

 

Anne Drescher empfiehlt dringend Antragsstellung

Zuvor hatte bereits im Dezember 2020 das Verwaltungsgericht Greifswald mit seinem Beschluss den Weg für Betroffene eröffnet, denen in der DDR auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommern Dopingmittel mit fortwirkenden gesundheitlichen Folgen verabreicht wurden. Anne Drescher erklärte nun: „Betroffenen möchte ich dringend empfehlen, sich bei der Antragstellung auf Rehabilitierung von den Landesbeauftragtenbehörden der jeweiligen Länder begleiten zu lassen. Insbesondere bei den für das Verfahren notwendigen Nachweisen und Begründungen sind die Kompetenzen und Erfahrungen in der Bürgerberatung der Landesbeauftragten unerlässlich. Dies gilt auch für die nach erfolgreicher Rehabilitierung möglichen Verfahren des sozialen Entschädigungsrechts.“

 

Noch nicht für gesamtes Gebiet der einstigen DDR Klarheit

Für Betroffene, deren Schädigung in der DDR auf den Gebieten von Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt erfolgte, stehen die grundsätzlichen Entscheidungen noch aus bzw. sind vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Hilfreich für die Betroffenen ist dabei das am 26. April 2022 veröffentlichte Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags „Zwangsdoping in der DDR“. Auf Anregung der Landesbeauftragten hatten die Dienste neue Erkenntnisse berücksichtigt und sehen nun auch die Möglichkeit gegeben, dass Dopingopfer Rehabilitierungsansprüche ableiten könnten. Im Gutachten von 2010 war dies bezweifelt worden und wurde von Behörden und Gerichten als Argument für eine ablehnende Entscheidung herangezogen.

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