Verteidiger forderte Freispruch:
Vier Jahre Haft nach Brandstiftung in Schweriner Straßenbahn
Ein 24-Jähriger ist in Schwerin zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er sich in einer Straßenbahn mit Benzin übergossen und angezündet hatte. Verletzt wurde außer ihm niemand.

Das Landgericht Schwerin hat einen 24-jährigen Algerier wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Mann hatte sich im Juni 2025 in einer Straßenbahn selbst angezündet und dabei einen Feuerball ausgelöst. Außer ihm wurde niemand verletzt, es entstand jedoch ein Sachschaden von rund 10.000 Euro. Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an.
Der Mann war am Vorabend der Tat in einer Schweriner Bar gewesen und hatte sich dort selbst verletzt. Die Schnittwunde wurde in der Notaufnahme behandelt, die er am Sonntagmorgen verließ. Anschließend füllte er an einer gegenüberliegenden Tankstelle Benzin in eine Bierflasche. Ein Mitarbeiter stoppte den Vorgang nach etwa 0,2 Litern über den Notknopf.
Tankstellenmitarbeiter verhindert Schlimmeres
Von der Tankstelle alarmierte Polizeikräfte verfolgten den 24-Jährigen und stoppten die Straßenbahn, in die er eingestiegen war, auf dem Weg in die Innenstadt. Laut Aufnahmen der Überwachungskamera, die im Prozess gezeigt wurden, goss sich der Mann Benzin über das Bein und zündete es an, als ein Polizist die Bahn betrat. Eine Plexiglasscheibe im Eingangsbereich verhinderte, dass sich der Feuerball weiter ausbreitete und den Beamten verletzte. Ein zweiter Polizist löschte die Flammen am Beschuldigten sowie im Eingangsbereich der Bahn.
Ein Brandsachverständiger erklärte vor Gericht, dass die schnelle Reaktion des Tankstellenmitarbeiters eine größere Explosion verhindert habe. Wäre mehr Benzin in der Flasche gewesen, hätte die Kraft des Feuerballs vermutlich ausgereicht, um die Plexiglasscheibe zu zerstören. Besonders gefährdet gewesen sei laut Gutachter eine Passagierin, die etwa einen Meter hinter dem Mann gesessen habe.
Verteidiger forderte Freispruch
Zu Beginn des Verfahrens war unklar, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Aufgrund des Verdachts einer paranoiden Schizophrenie hatte die Staatsanwaltschaft zunächst ein Sicherungsverfahren eingeleitet. Ein psychologischer Gutachter stellte jedoch die Schuldfähigkeit fest. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch. Das Gericht entschied schließlich auf vier Jahre Freiheitsstrafe.



