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Verteidiger forderte Freispruch:
Vier Jahre Haft nach Brandstiftung in Schweriner Straßenbahn

Ein 24-Jähriger ist in Schwerin zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er sich in einer Straßenbahn mit Benzin übergossen und angezündet hatte. Verletzt wurde außer ihm niemand.

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  • Veröffentlicht November 27, 2025
Brandstiftung in Schweriner Straßenbahn
Foto: Ste­fan Rochow 

Das Landgericht Schw­erin hat einen 24-jähri­gen Algerier wegen schw­er­er Brand­s­tiftung zu ein­er Frei­heitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Mann hat­te sich im Juni 2025 in ein­er Straßen­bahn selb­st angezün­det und dabei einen Feuer­ball aus­gelöst. Außer ihm wurde nie­mand ver­let­zt, es ent­stand jedoch ein Sach­schaden von rund 10.000 Euro. Die Vertei­di­gung kündigte Revi­sion gegen das Urteil an.

Der Mann war am Vor­abend der Tat in ein­er Schw­er­iner Bar gewe­sen und hat­te sich dort selb­st ver­let­zt. Die Schnit­twunde wurde in der Notauf­nahme behan­delt, die er am Son­ntag­mor­gen ver­ließ. Anschließend füllte er an ein­er gegenüber­liegen­den Tankstelle Ben­zin in eine Bier­flasche. Ein Mitar­beit­er stoppte den Vor­gang nach etwa 0,2 Litern über den Not­knopf.

Tankstellenmitarbeiter verhindert Schlimmeres

Von der Tankstelle alarmierte Polizeikräfte ver­fol­gten den 24-Jähri­gen und stoppten die Straßen­bahn, in die er eingestiegen war, auf dem Weg in die Innen­stadt. Laut Auf­nah­men der Überwachungskam­era, die im Prozess gezeigt wur­den, goss sich der Mann Ben­zin über das Bein und zün­dete es an, als ein Polizist die Bahn betrat. Eine Plex­i­glass­cheibe im Ein­gangs­bere­ich ver­hin­derte, dass sich der Feuer­ball weit­er aus­bre­it­ete und den Beamten ver­let­zte. Ein zweit­er Polizist löschte die Flam­men am Beschuldigten sowie im Ein­gangs­bere­ich der Bahn.

Ein Brand­sachver­ständi­ger erk­lärte vor Gericht, dass die schnelle Reak­tion des Tankstel­len­mi­tar­beit­ers eine größere Explo­sion ver­hin­dert habe. Wäre mehr Ben­zin in der Flasche gewe­sen, hätte die Kraft des Feuer­balls ver­mut­lich aus­gere­icht, um die Plex­i­glass­cheibe zu zer­stören. Beson­ders gefährdet gewe­sen sei laut Gutachter eine Pas­sagierin, die etwa einen Meter hin­ter dem Mann gesessen habe.

Verteidiger forderte Freispruch

Zu Beginn des Ver­fahrens war unklar, ob der Angeklagte schuld­fähig ist. Auf­grund des Ver­dachts ein­er para­noiden Schiz­o­phre­nie hat­te die Staat­san­waltschaft zunächst ein Sicherungsver­fahren ein­geleit­et. Ein psy­chol­o­gis­ch­er Gutachter stellte jedoch die Schuld­fähigkeit fest. Die Staat­san­waltschaft hat­te vier Jahre und drei Monate Haft beantragt, die Vertei­di­gung Freis­pruch. Das Gericht entsch­ied schließlich auf vier Jahre Frei­heitsstrafe.