Kastrationspflicht für Freigänger:
Braucht Schwerin eine Katzenschutzverordnung?
In Schwerin wird über eine Katzenschutzverordnung diskutiert. Während andere Städte bereits Regelungen eingeführt haben, verweist die Verwaltung auf fehlende Daten zur Population freilebender Katzen.

In der Stadtvertretung wurde am vergangenen Montag der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/Die PARTEI beraten, eine Katzenschutzverordnung für die Landeshauptstadt Schwerin zu erlassen. Der Vorschlag sieht vor, im Sinne des § 13b Tierschutzgesetz eine Regelung einzuführen, nach der freilaufende Hauskatzen künftig kastriert, gechippt und registriert werden müssen.
Fraktionsvorsitzender Arndt Müller betonte, bislang lägen keine belastbaren Daten über die Zahl freilebender Katzen in Schwerin vor, obwohl dies gesetzlich vorgesehen sei. „Natürlich bedeutet eine Katzenschutzverordnung mehr Verwaltungsarbeit, aber sie wäre nachhaltig“, so Müller. „Andere Städte zeigen, dass die Kosten regelmäßig sinken. Wir reden hier also von einer langfristigen Entlastung der Stadt.“ Seine Fraktion schlägt vor, zunächst Daten zu erheben und Gespräche mit Tierschutzorganisationen und Tierärzten zu führen, um das Thema in die Ausschüsse einzubringen.
Die Verwaltung erklärte in ihrer Stellungnahme den Antrag zwar für zulässig, empfahl jedoch die Ablehnung. Nach geltendem Recht könne eine Katzenschutzverordnung nur erlassen werden, wenn zuvor eine erhöhte Population streunender Katzen nachgewiesen und dokumentiert sei. Aktuell lägen keine solchen Daten vor. „Somit kann nach aktuellem Kenntnisstand keine rechtskonforme Verordnung erlassen werden“, heißt es in der Stellungnahme des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
Andere Städte zeigen Wirkung
Mehrere deutsche Städte und Bundesländer haben bereits Katzenschutzverordnungen eingeführt, mit positiven Erfahrungen. In Berlin gilt seit Juni 2022 eine Kastrations‑, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Frankfurt am Main folgte im Oktober 2024, Mannheim verschärfte seine Regelung ebenfalls 2024. Auch Hamburg hat im Sommer 2025 eine entsprechende Verordnung beschlossen, bis Januar 2026 müssen dort alle freilaufenden Hauskatzen kastriert, gechippt und registriert sein.
Der Deutsche Tierschutzbund und der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. begrüßten die Entscheidung ausdrücklich: „Endlich ist es soweit! Jahrelang haben wir gegen das Leid der Straßenkatzen gekämpft“, sagte Janet Bernhardt, Vorsitzende des HTV. „Solange sich aber unkastrierte Hauskatzen weiter vermehren, ist das ein Kampf gegen Windmühlen.“
Nach Schätzungen leben allein in Hamburg rund 10.000 Straßenkatzen. Dr. Dalia Zohni, Haustierexpertin beim Deutschen Tierschutzbund, betont: „Die Verordnung ist ein großer Erfolg. Letztendlich lassen sich alle freilaufenden Katzen auf unkastrierte Hauskatzen zurückführen. Nur durch Kastration und Registrierung kann man das Leid langfristig verringern.“
Der Tierschutzbund fordert zudem bundesweite Regelungen, da Katzen „nicht an Gemeindegrenzen haltmachen“. In einer aktuellen Erhebung des Verbands zeigt sich, dass 99 Prozent aller Straßenkatzen krank und 69 Prozent sogar schwer krank sind.
Forderung nach klaren Daten
In Schwerin bleibt die politische Mehrheit skeptisch, solange keine konkreten Zahlen vorliegen. Arndt Müller kündigte an, den Prozess weiterzuführen: „Wir wollen keine Symbolpolitik, sondern eine fundierte Grundlage schaffen.“ Der Vorschlag soll nun in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt und Ordnung weiter beraten werden.



