Di, 20. Januar 2026
Close

Kastrationspflicht für Freigänger:
Braucht Schwerin eine Katzenschutzverordnung?

In Schwerin wird über eine Katzenschutzverordnung diskutiert. Während andere Städte bereits Regelungen eingeführt haben, verweist die Verwaltung auf fehlende Daten zur Population freilebender Katzen.

  • Veröffentlicht Dezember 10, 2025
Katzenschutzverordnung für Schwerin. Foto: Vasile Cruceru
Braucht es eine Katzen­schutzverord­nung für Schw­erin? Foto: Vasile Cruceru

 

In der Stadtvertre­tung wurde am ver­gan­genen Mon­tag der Antrag der Frak­tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/Die PARTEI berat­en, eine Katzen­schutzverord­nung für die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin zu erlassen. Der Vorschlag sieht vor, im Sinne des § 13b Tier­schutzge­setz eine Regelung einzuführen, nach der freilaufende Hauskatzen kün­ftig kas­tri­ert, gechippt und reg­istri­ert wer­den müssen.

Frak­tionsvor­sitzen­der Arndt Müller betonte, bis­lang lägen keine belast­baren Dat­en über die Zahl freileben­der Katzen in Schw­erin vor, obwohl dies geset­zlich vorge­se­hen sei. „Natür­lich bedeutet eine Katzen­schutzverord­nung mehr Ver­wal­tungsar­beit, aber sie wäre nach­haltig“, so Müller. „Andere Städte zeigen, dass die Kosten regelmäßig sinken. Wir reden hier also von ein­er langfristi­gen Ent­las­tung der Stadt.“ Seine Frak­tion schlägt vor, zunächst Dat­en zu erheben und Gespräche mit Tier­schut­zor­gan­i­sa­tio­nen und Tierärzten zu führen, um das The­ma in die Auss­chüsse einzubrin­gen.

Die Ver­wal­tung erk­lärte in ihrer Stel­lung­nahme den Antrag zwar für zuläs­sig, emp­fahl jedoch die Ablehnung. Nach gel­ten­dem Recht könne eine Katzen­schutzverord­nung nur erlassen wer­den, wenn zuvor eine erhöhte Pop­u­la­tion stre­unen­der Katzen nachgewiesen und doku­men­tiert sei. Aktuell lägen keine solchen Dat­en vor. „Somit kann nach aktuellem Ken­nt­nis­stand keine recht­skon­forme Verord­nung erlassen wer­den“, heißt es in der Stel­lung­nahme des Fach­di­en­stes Vet­er­inär- und Lebens­mit­telüberwachung.

Andere Städte zeigen Wirkung

Mehrere deutsche Städte und Bun­deslän­der haben bere­its Katzen­schutzverord­nun­gen einge­führt, mit pos­i­tiv­en Erfahrun­gen. In Berlin gilt seit Juni 2022 eine Kastrations‑, Kennze­ich­nungs- und Reg­istrierungspflicht. Frank­furt am Main fol­gte im Okto­ber 2024, Mannheim ver­schärfte seine Regelung eben­falls 2024. Auch Ham­burg hat im Som­mer 2025 eine entsprechende Verord­nung beschlossen, bis Jan­u­ar 2026 müssen dort alle freilaufend­en Hauskatzen kas­tri­ert, gechippt und reg­istri­ert sein.

Der Deutsche Tier­schutzbund und der Ham­burg­er Tier­schutzvere­in von 1841 e. V. begrüßten die Entschei­dung aus­drück­lich: „Endlich ist es soweit! Jahre­lang haben wir gegen das Leid der Straßenkatzen gekämpft“, sagte Janet Bern­hardt, Vor­sitzende des HTV. „Solange sich aber unkas­tri­erte Hauskatzen weit­er ver­mehren, ist das ein Kampf gegen Wind­mühlen.“

Nach Schätzun­gen leben allein in Ham­burg rund 10.000 Straßenkatzen. Dr. Dalia Zohni, Haustier­ex­per­tin beim Deutschen Tier­schutzbund, betont: „Die Verord­nung ist ein großer Erfolg. Let­z­tendlich lassen sich alle freilaufend­en Katzen auf unkas­tri­erte Hauskatzen zurück­führen. Nur durch Kas­tra­tion und Reg­istrierung kann man das Leid langfristig ver­ringern.“

Der Tier­schutzbund fordert zudem bun­desweite Regelun­gen, da Katzen „nicht an Gemein­de­gren­zen halt­machen“. In ein­er aktuellen Erhe­bung des Ver­bands zeigt sich, dass 99 Prozent aller Straßenkatzen krank und 69 Prozent sog­ar schw­er krank sind.

Forderung nach klaren Daten

In Schw­erin bleibt die poli­tis­che Mehrheit skep­tisch, solange keine konkreten Zahlen vor­liegen. Arndt Müller kündigte an, den Prozess weit­erzuführen: „Wir wollen keine Sym­bol­poli­tik, son­dern eine fundierte Grund­lage schaf­fen.“ Der Vorschlag soll nun in den zuständi­gen Auss­chüssen für Umwelt und Ord­nung weit­er berat­en wer­den.