Bundestagswahl 2025:
Briefwahllokale in Schwerin öffnen wegen Kürze der Zeit später
Die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 in Schwerin startet später. Diese Fristen gilt es zu beachten.

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 verzögert sich die Öffnung der beiden Briefwahllokale in Schwerin. Wahlberechtigte können dort voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 ihre Unterlagen beantragen und direkt vor Ort ihre Stimme abgeben. Grund für die spätere Öffnung ist die späte Entscheidung des Wahlausschusses über die Wahlvorschläge, die erst am 24. Januar 2025 erfolgt. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und die Wahlunterlagen vorbereitet werden.
Wichtige Fristen und Informationen zur Briefwahl
Alle Wahlberechtigten in Schwerin erhalten ihre Wahlbenachrichtigung in diesen Tagen per Post, spätestens jedoch bis zum 2. Februar 2025. Vom 3. bis 7. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis im Stadthaus einzusehen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Dazu wird um eine Terminvereinbarung per E‑Mail (buergerbuero@schwerin.de) oder telefonisch unter 0385 545 1782 gebeten.
Mit der Wahlbenachrichtigung kann die Beantragung der Briefwahlunterlagen sofort erfolgen. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich:
- Per Rücksendung des ausgefüllten Vordrucks auf der Wahlbenachrichtigung
- Durch Scannen des aufgedruckten QR-Codes
- Per E‑Mail an wahlbehoerde@schwerin.de
- Online unter: https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/politik/wahlen/bundestagswahl/
Ein Wahlschein zur Briefwahl kann spätestens bis zum 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr beantragt werden. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen jedoch bis zum 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde eingegangen sein, damit die Stimme gültig gezählt wird.
Briefwahllokale und ihre Standorte
Wer die Briefwahl schnell erledigen möchte, kann ab dem 10. Februar 2025 in einem der beiden Briefwahllokale in Schwerin seine Stimme abgeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Die Briefwahllokale sind bis zum 21. Februar 2025 um 13:00 Uhr geöffnet und befinden sich an folgenden Standorten:
- Perzina-Haus, Wismarsche Straße 144, 19053 Schwerin
- Zentralen Gebäudemanagement (ZGM), Büro der Ortsteilvertretung, Friesenstraße 29, 19059 Schwerin
Wer ist wahlberechtigt?
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind. Personen, die durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden, sind nicht wahlberechtigt.
Weitere Informationen zur Wahl und den Öffnungszeiten der Briefwahllokale werden rechtzeitig auf der Webseite www.schwerin.de/bundestagswahl sowie in den lokalen Medien bekannt gegeben.