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Bundestagswahl 2025:
Briefwahllokale in Schwerin öffnen wegen Kürze der Zeit später

Die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 in Schwerin startet später. Diese Fristen gilt es zu beachten.

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  • Veröffentlicht Februar 1, 2025
Wahlzettel, Schwerin
Die Briefwahllokale öff­nen später. Foto:  Mika Baumeis­ter auf Unsplash

Auf­grund der vorge­zo­ge­nen Bun­destagswahl 2025 verzögert sich die Öff­nung der bei­den Briefwahllokale in Schw­erin. Wahlberechtigte kön­nen dort voraus­sichtlich ab dem 10. Feb­ru­ar 2025 ihre Unter­la­gen beantra­gen und direkt vor Ort ihre Stimme abgeben. Grund für die spätere Öff­nung ist die späte Entschei­dung des Wahlauss­chuss­es über die Wahlvorschläge, die erst am 24. Jan­u­ar 2025 erfol­gt. Erst danach kön­nen die Stim­mzettel gedruckt und die Wahlun­ter­la­gen vor­bere­it­et wer­den.

Wichtige Fristen und Informationen zur Briefwahl

Alle Wahlberechtigten in Schw­erin erhal­ten ihre Wahlbe­nachrich­ti­gung in diesen Tagen per Post, spätestens jedoch bis zum 2. Feb­ru­ar 2025. Vom 3. bis 7. Feb­ru­ar 2025 beste­ht die Möglichkeit, das Wäh­lerverze­ich­nis im Stadthaus einzuse­hen und gegebe­nen­falls Ein­spruch einzule­gen. Dazu wird um eine Ter­min­vere­in­barung per E‑Mail (buergerbuero@schwerin.de) oder tele­fonisch unter 0385 545 1782 gebeten.

Mit der Wahlbe­nachrich­ti­gung kann die Beantra­gung der Briefwahlun­ter­la­gen sofort erfol­gen. Dies ist auf ver­schiede­nen Wegen möglich:

Ein Wahlschein zur Briefwahl kann spätestens bis zum 21. Feb­ru­ar 2025 um 15:00 Uhr beantragt wer­den. Die aus­ge­füll­ten Wahlun­ter­la­gen müssen jedoch bis zum 23. Feb­ru­ar 2025 um 18:00 Uhr bei der Wahlbe­hörde einge­gan­gen sein, damit die Stimme gültig gezählt wird.

Briefwahllokale und ihre Standorte

Wer die Briefwahl schnell erledi­gen möchte, kann ab dem 10. Feb­ru­ar 2025 in einem der bei­den Briefwahllokale in Schw­erin seine Stimme abgeben. Dafür ist ein amtlich­er Licht­bil­dausweis erforder­lich. Die Briefwahllokale sind bis zum 21. Feb­ru­ar 2025 um 13:00 Uhr geöffnet und befind­en sich an fol­gen­den Stan­dorten:

  • Perz­i­na-Haus, Wis­marsche Straße 144, 19053 Schw­erin
  • Zen­tralen Gebäude­m­an­age­ment (ZGM), Büro der Ort­steil­vertre­tung, Friesen­straße 29, 19059 Schw­erin

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Bun­destagswahl am 23. Feb­ru­ar 2025 sind alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahlt­ag das 18. Leben­s­jahr vol­len­det haben und seit min­destens drei Monat­en in Deutsch­land wohn­haft sind. Per­so­n­en, die durch Richter­spruch vom Wahlrecht aus­geschlossen wur­den, sind nicht wahlberechtigt.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Wahl und den Öff­nungszeit­en der Briefwahllokale wer­den rechtzeit­ig auf der Web­seite www.schwerin.de/bundestagswahl sowie in den lokalen Medi­en bekan­nt gegeben.

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