Sa, 13. Juni 2026
Close

Zwischen Hilfsangeboten und Strafanzeigen:
Buckelwal beschäftigt Schweriner Staatsanwaltschaft mit Hunderten Eingaben

Der Fall des gestrandeten Buckelwals beschäftigt die Staatsanwaltschaft Schwerin weiterhin. Mittlerweile sind dort mehr als 100 Vorgänge mit Bezug zu dem Tier eingegangen.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht Juni 2, 2026
Buck­el­w­al „Tim­my” beschäftigt nun die Staat­san­waltschaft.  Foto:  Mar­cel RoggeEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

 

Der Fall des Buck­el­wals, der über Wochen vor der Insel Poel für Aufmerk­samkeit sorgte und später auf ein­er dänis­chen Insel veren­dete, beschäftigt weit­er­hin die Staat­san­waltschaft Schw­erin. Nach Angaben der Behörde sind inzwis­chen mehr als 100 Vorgänge mit Bezug zu dem Tier einge­gan­gen.

Wie Behör­den­sprech­er Jonas Krüger mit­teilte, han­delt es sich dabei nicht auss­chließlich um Strafanzeigen. Auch Hin­weise, Anfra­gen und Hil­f­sange­bote seien bei den Ermit­tlern einge­gan­gen. Teil­weise hät­ten Bürg­er ihre Nachricht­en gle­ichzeit­ig an zahlre­iche Behör­den und Insti­tu­tio­nen geschickt.

Nach Ein­schätzung der Staat­san­waltschaft stellt die hohe Zahl der Eingänge ein bis­lang ungewöhn­lich­es Phänomen dar. Die Schreiben stam­men nicht nur aus Meck­len­burg-Vor­pom­mern, son­dern aus ver­schiede­nen Regio­nen Deutsch­lands.

Anzeigen in unterschiedliche Richtungen

Die einge­gan­genen Anzeigen richt­en sich gegen unter­schiedliche Per­so­n­en und Insti­tu­tio­nen. Während einige Eingaben den Ver­ant­wortlichen vor­w­er­fen, dem Tier nicht aus­re­ichend geholfen zu haben, kri­tisieren andere ger­ade die später durchge­führten Maß­nah­men zur Bergung und zum Trans­port des Wals.

Nach Angaben der Staat­san­waltschaft wur­den unter anderem Umwelt­min­is­ter Till Back­haus sowie weit­ere Per­so­n­en und Ein­rich­tun­gen angezeigt, die in der öffentlichen Berichter­stat­tung mit dem Fall in Verbindung gebracht wur­den. Auch Mitar­beit­er des Deutschen Meeres­mu­se­ums und Min­is­ter­präsi­dentin Manuela Schwe­sig wur­den dem­nach in einzel­nen Anzeigen genan­nt.

Zuständigkeit liegt bei Schweriner Behörde

Die Zuständigkeit der Staat­san­waltschaft Schw­erin ergibt sich daraus, dass sich der Wal län­gere Zeit im Bere­ich vor der Insel Poel aufhielt. Dieser Bere­ich fällt in den Zuständigkeits­bere­ich des Amts­gerichts Wis­mar und damit der Schw­er­iner Staat­san­waltschaft.

Ob aus den zahlre­ichen Vorgän­gen tat­säch­lich Ermit­tlungsver­fahren entste­hen, ist derzeit offen. Nach Angaben der Behörde wer­den die einge­gan­genen Hin­weise und Anzeigen zunächst geprüft und gegebe­nen­falls zusam­menge­führt. Unab­hängig davon müssen sämtliche Eingänge gesichtet und bear­beit­et wer­den.