Bürgerentscheid 2026:
So wird über den Spielplatz „Kieler Straße“ abgestimmt
Alles Wichtige zum Bürgerentscheid Schwerin 2026: Ablauf, Briefwahl, Fristen und Abstimmungsfrage zum Spielplatz "Kieler Straße" kompakt erklärt.

Am Sonntag, dem 25. Januar 2026, entscheiden die Schwerinerinnen und Schweriner über die Zukunft des Spielplatzes „Kieler Straße“ im Stadtteil Lankow. Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren, das mehr als 4.000 Unterstützende verzeichnete, hatte die Stadtvertretung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschlossen.
Die Abstimmung findet ausschließlich per Briefwahl statt. Abstimmungsräume werden daher nicht eingerichtet. Die Unterlagen gehen allen Stimmberechtigten automatisch per Post zu – eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.
Wer ist stimmberechtigt?
Teilnehmen dürfen alle deutschen Staats- und Unionsbürger,
- die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 37 Tagen in Schwerin mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder sich gewöhnlich im Stadtgebiet aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Insgesamt bereitet die Wahlbehörde Unterlagen für rund 79.000 Stimmberechtigte vor. Zum Versandpaket gehören Stimmzettel, Umschläge, ein frankierter Rücksendeumschlag, der Abstimmungsschein sowie ein Informationsblatt.
Die Abstimmungsfrage
Die Bürgerinnen und Bürger sollen folgende Frage beantworten:
„Sind Sie dafür, dass das Grundstück Kieler Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow), Stadtteilpark/Spielplatz im Eigentum der Stadt verbleibt, nicht verkauft wird und der Spielplatz und Park an diesem Standort erhalten bleiben?“
Ein „Ja“ setzt sich durch, wenn sowohl die Mehrheit der gültigen Stimmen als auch mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen.
Versand und Rücksendung
Da der Versandbeginn in die Feiertage fällt, werden die Unterlagen nicht überall gleichzeitig, sondern gestaffelt zugestellt. Die Wahlbehörde versichert jedoch, dass sie rechtzeitig vor dem 25. Januar bei allen Berechtigten eintreffen.
Die ausgefüllten Unterlagen können
- per Post (unter Beachtung einer Laufzeit von 3–4 Werktagen),
- oder direkt im Stadthaus, Am Packhof 2–6, abgegeben werden.
Spätester Eingang bei der Wahlbehörde ist der 25. Januar 2026 um 18:00 Uhr.
Öffentliche Auszählung und weitere Informationen
Die Stimmen werden am Abstimmungstag ab 18 Uhr öffentlich im Stadthaus ausgezählt. Ein Aushang im Foyer informiert darüber, in welchen Räumen die Auszählung stattfindet.
Informationen zu den Positionen von Verwaltung, Stadtvertretung und Fraktionen sind online unter www.schwerin.de oder im Stadthaus einsehbar. Der Abstimmungsschein enthält zusätzlich einen QR-Code zu den entsprechenden Dokumenten.
Für Fragen hat die Wahlbehörde seit dem 1. Dezember eine Hotline unter 0385 – 545 3333 eingerichtet. Weitere Details sind auf der städtischen Website unter Bürger- und Volksentscheide zu finden.



