Sa, 17. Januar 2026
Close

Bürgerentscheid 2026:
So wird über den Spielplatz „Kieler Straße“ abgestimmt

Alles Wichtige zum Bürgerentscheid Schwerin 2026: Ablauf, Briefwahl, Fristen und Abstimmungsfrage zum Spielplatz "Kieler Straße" kompakt erklärt.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht Dezember 5, 2025
Bürgerentscheid Schwerin 2026
Über den Spielplatz in der Kiel­er Straße wird am 25. Jan­u­ar 2026 abges­timmt. Foto: Ste­fan Rochow

Am Son­ntag, dem 25. Jan­u­ar 2026, entschei­den die Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­iner über die Zukun­ft des Spielplatzes „Kiel­er Straße“ im Stadt­teil Lankow. Nach einem erfol­gre­ichen Bürg­er­begehren, das mehr als 4.000 Unter­stützende verze­ich­nete, hat­te die Stadtvertre­tung die Durch­führung eines Bürg­er­entschei­ds beschlossen.

Die Abstim­mung find­et auss­chließlich per Briefwahl statt. Abstim­mungsräume wer­den daher nicht ein­gerichtet. Die Unter­la­gen gehen allen Stimm­berechtigten automa­tisch per Post zu – eine geson­derte Beantra­gung ist nicht erforder­lich.

Wer ist stimmberechtigt?

Teil­nehmen dür­fen alle deutschen Staats- und Unions­bürg­er,

  • die am Abstim­mungstag das 16. Leben­s­jahr vol­len­det haben,
  • seit min­destens 37 Tagen in Schw­erin mit Haupt­wohn­sitz gemeldet sind oder sich gewöhn­lich im Stadt­ge­bi­et aufhal­ten,
  • nicht vom Wahlrecht aus­geschlossen sind.

Ins­ge­samt bere­it­et die Wahlbe­hörde Unter­la­gen für rund 79.000 Stimm­berechtigte vor. Zum Ver­sand­paket gehören Stim­mzettel, Umschläge, ein frankiert­er Rück­sendeum­schlag, der Abstim­mungss­chein sowie ein Infor­ma­tions­blatt.

Die Abstimmungsfrage

Die Bürg­erin­nen und Bürg­er sollen fol­gende Frage beant­worten:

„Sind Sie dafür, dass das Grundstück Kieler Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow), Stadtteilpark/Spielplatz im Eigentum der Stadt verbleibt, nicht verkauft wird und der Spielplatz und Park an diesem Standort erhalten bleiben?“

Ein „Ja“ set­zt sich durch, wenn sowohl die Mehrheit der gülti­gen Stim­men als auch min­destens 25 Prozent aller Stimm­berechtigten zus­tim­men.

Versand und Rücksendung

Da der Ver­sand­be­ginn in die Feiertage fällt, wer­den die Unter­la­gen nicht über­all gle­ichzeit­ig, son­dern gestaffelt zugestellt. Die Wahlbe­hörde ver­sichert jedoch, dass sie rechtzeit­ig vor dem 25. Jan­u­ar bei allen Berechtigten ein­tr­e­f­fen.

Die aus­ge­füll­ten Unter­la­gen kön­nen

  • per Post (unter Beach­tung ein­er Laufzeit von 3–4 Werk­ta­gen),
  • oder direkt im Stadthaus, Am Pack­hof 2–6, abgegeben wer­den.

Spätester Ein­gang bei der Wahlbe­hörde ist der 25. Jan­u­ar 2026 um 18:00 Uhr.

Öffentliche Auszählung und weitere Informationen

Die Stim­men wer­den am Abstim­mungstag ab 18 Uhr öffentlich im Stadthaus aus­gezählt. Ein Aushang im Foy­er informiert darüber, in welchen Räu­men die Auszäh­lung stat­tfind­et.

Infor­ma­tio­nen zu den Posi­tio­nen von Ver­wal­tung, Stadtvertre­tung und Frak­tio­nen sind online unter www.schwerin.de oder im Stadthaus ein­se­hbar. Der Abstim­mungss­chein enthält zusät­zlich einen QR-Code zu den entsprechen­den Doku­menten.

Für Fra­gen hat die Wahlbe­hörde seit dem 1. Dezem­ber eine Hot­line unter 0385 – 545 3333 ein­gerichtet. Weit­ere Details sind auf der städtis­chen Web­site unter Bürg­er- und Volk­sentschei­de zu find­en.