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Kreiswahlausschuss entschied über Bundestagswahlvorschläge:
Zwei Parteien verfehlten Zulassung

Der Kreiswahlausschuss in Schwerin hat über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entschieden: Neun Parteien zugelassen, zwei scheitern an Zulassungshürden.

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  • Veröffentlicht Januar 27, 2025
Bundestagswahl
Am let­zten Fre­itag tagte der Kreiswahlauss­chuss in Schw­erin

 

Am Fre­itagvor­mit­tag traf sich der Kreiswahlauss­chuss zu sein­er ersten Sitzung im Schw­er­iner Stadthaus, um über die Zulas­sung der Kreiswahlvorschläge für die Bun­destagswahl am 23. Feb­ru­ar zu entschei­den. Ins­ge­samt elf Parteien hat­ten ihre Unter­la­gen frist­gerecht bis Mon­tag, den 20. Jan­u­ar, um 18 Uhr ein­gere­icht.

 

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Unter der Leitung der Kreiswahllei­t­erin Juliane Rick­ert wur­den die Unter­la­gen geprüft. „Zu ein­er Zurück­weisung kann es kom­men, wenn die Voraus­set­zun­gen der Bun­deswahlord­nung und des Bun­deswahlge­set­zes nicht erfüllt wer­den“, erk­lärte Wahllei­t­erin. Typ­is­che Gründe dafür seien beispiel­sweise die Ver­wen­dung falsch­er For­mu­la­re, fehlende Angaben oder Unter­schriften sowie eine unzure­ichende Anzahl an Unter­stützung­sun­ter­schriften.

Zwei Parteien Antritt zur Bundestagswahl verwehrt

Let­zter­er Punkt stellte sich bei zwei Parteien als Prob­lem her­aus: Die Piraten­partei und die Basis­demokratis­che Partei Deutsch­land (dieBa­sis) kon­nten nicht die geforderte Anzahl von 200 Unter­stützung­sun­ter­schriften vor­weisen. Die Piraten­partei brachte lediglich 14 gültige Unter­schriften zusam­men, während dieBa­sis 65 Unter­schriften vor­legte. Bei­de Parteien kri­tisierten die ihrer Mei­n­ung nach zu kurze Zeitspanne zur Samm­lung der Unter­schriften. Trotz dieser Ein­wände wur­den die Kreiswahlvorschläge bei­der Parteien vom Auss­chuss ein­stim­mig zurück­gewiesen.

»Lies auch: Alle wichti­gen Infos zur Bun­destagswahl kom­pakt

Die Vorschläge der übri­gen neun Parteien hinge­gen wur­den eben­falls ein­stim­mig angenom­men. Damit ste­ht fest, welche Parteien im Wahlkreis antreten dür­fen.

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