Kreiswahlausschuss entschied über Bundestagswahlvorschläge:
Zwei Parteien verfehlten Zulassung
Der Kreiswahlausschuss in Schwerin hat über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entschieden: Neun Parteien zugelassen, zwei scheitern an Zulassungshürden.

Am Freitagvormittag traf sich der Kreiswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung im Schweriner Stadthaus, um über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar zu entscheiden. Insgesamt elf Parteien hatten ihre Unterlagen fristgerecht bis Montag, den 20. Januar, um 18 Uhr eingereicht.
Unter der Leitung der Kreiswahlleiterin Juliane Rickert wurden die Unterlagen geprüft. „Zu einer Zurückweisung kann es kommen, wenn die Voraussetzungen der Bundeswahlordnung und des Bundeswahlgesetzes nicht erfüllt werden“, erklärte Wahlleiterin. Typische Gründe dafür seien beispielsweise die Verwendung falscher Formulare, fehlende Angaben oder Unterschriften sowie eine unzureichende Anzahl an Unterstützungsunterschriften.
Zwei Parteien Antritt zur Bundestagswahl verwehrt
Letzterer Punkt stellte sich bei zwei Parteien als Problem heraus: Die Piratenpartei und die Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) konnten nicht die geforderte Anzahl von 200 Unterstützungsunterschriften vorweisen. Die Piratenpartei brachte lediglich 14 gültige Unterschriften zusammen, während dieBasis 65 Unterschriften vorlegte. Beide Parteien kritisierten die ihrer Meinung nach zu kurze Zeitspanne zur Sammlung der Unterschriften. Trotz dieser Einwände wurden die Kreiswahlvorschläge beider Parteien vom Ausschuss einstimmig zurückgewiesen.
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Die Vorschläge der übrigen neun Parteien hingegen wurden ebenfalls einstimmig angenommen. Damit steht fest, welche Parteien im Wahlkreis antreten dürfen.