206 Straftaten im Vorjahr:
Polizei kündigt zum „Carfriday“ landesweite Kontrollen an
Zum sogenannten „Carfriday“ am Karfreitag kündigt die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern landesweite Kontrollen an. Im Fokus stehen illegale Autorennen, manipulierte Fahrzeuge und riskantes Fahrverhalten.

Zum sogenannten „Carfriday“ am Karfreitag kündigt die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern umfangreiche Schwerpunktkontrollen im ganzen Land an. Im Fokus stehen dabei illegale Autorennen, manipulierte Fahrzeuge sowie auffälliges „Posing“ auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen.
Innenminister Christian Pegel stellte klar, dass die Sicherheitsbehörden an diesem Tag besonders aufmerksam sein werden. „Illegale Rennen sind kein Spaß, sondern eine ernste Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer“, sagte Pegel. Wer glaube, öffentliche Straßen als Rennstrecke nutzen oder mit illegalen Umbauten Aufmerksamkeit erregen zu können, irre sich. „Wir werden konsequent kontrollieren und Verstöße ohne Ausnahme ahnden.“
Zahlen zeigen steigende Problematik
Der Karfreitag hat sich in der Tuning- und Autoszene in den vergangenen Jahren zunehmend als Treffpunkt etabliert. Erfahrungsgemäß kommt es dabei immer wieder zu riskanten Fahrmanövern, unzulässigen Veränderungen an Fahrzeugen und gefährlichem Fahrverhalten. Für die Polizei steht deshalb die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Mittelpunkt.
Die Zahlen zeigen, dass die Problematik zunimmt: Im vergangenen Jahr registrierten die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 206 Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Rennen oder ähnlichen Delikten. In 27 Fällen kam es zu Verkehrsunfällen, bei denen insgesamt 18 Menschen verletzt wurden.
Appell an Auto- und Tuningfans
Pegel appellierte daher an Auto- und Tuningfans, ihre Leidenschaft verantwortungsvoll auszuleben. „Tuning und Autobegeisterung sind kein Problem, solange sie im Rahmen der Verkehrsvorschriften stattfinden“, betonte der Innenminister.
Seit 2017 gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen in Deutschland nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das betrifft auch einzelne Fahrer, die mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind und dadurch den Eindruck eines Rennens erwecken. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog ermöglicht zudem weitere Sanktionen – etwa bei unnötigem Hin- und Herfahren, vermeidbarem Lärm oder Abgasbelästigungen sowie bei Fahrzeugumbauten, durch die sich Geräusch- oder Emissionswerte verschlechtern und die Betriebserlaubnis erlischt. Dann drohen empfindliche Bußgelder und weitere Konsequenzen.




