Sa, 18. April 2026
Close

206 Straftaten im Vorjahr:
Polizei kündigt zum „Carfriday“ landesweite Kontrollen an

Zum sogenannten „Carfriday“ am Karfreitag kündigt die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern landesweite Kontrollen an. Im Fokus stehen illegale Autorennen, manipulierte Fahrzeuge und riskantes Fahrverhalten.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht April 2, 2026
Carfriday Kontrollen Schwerin
 

Zum soge­nan­nten „Car­fri­day“ am Kar­fre­itag kündigt die Polizei in Meck­len­burg-Vor­pom­mern umfan­gre­iche Schw­er­punk­tkon­trollen im ganzen Land an. Im Fokus ste­hen dabei ille­gale Autoren­nen, manip­ulierte Fahrzeuge sowie auf­fäl­liges „Pos­ing“ auf öffentlichen Straßen und Park­plätzen.

Innen­min­is­ter Chris­t­ian Pegel stellte klar, dass die Sicher­heits­be­hör­den an diesem Tag beson­ders aufmerk­sam sein wer­den. „Ille­gale Ren­nen sind kein Spaß, son­dern eine ern­ste Gefahr für alle Verkehrsteil­nehmer“, sagte Pegel. Wer glaube, öffentliche Straßen als Rennstrecke nutzen oder mit ille­galen Umbaut­en Aufmerk­samkeit erre­gen zu kön­nen, irre sich. „Wir wer­den kon­se­quent kon­trol­lieren und Ver­stöße ohne Aus­nahme ahn­den.“

Zahlen zeigen steigende Problematik

Der Kar­fre­itag hat sich in der Tun­ing- und Autoszene in den ver­gan­genen Jahren zunehmend als Tre­ff­punkt etabliert. Erfahrungs­gemäß kommt es dabei immer wieder zu riskan­ten Fahrmanövern, unzuläs­si­gen Verän­derun­gen an Fahrzeu­gen und gefährlichem Fahrver­hal­ten. Für die Polizei ste­ht deshalb die Sicher­heit aller Verkehrsteil­nehmer im Mit­telpunkt.

Die Zahlen zeigen, dass die Prob­lematik zunimmt: Im ver­gan­genen Jahr reg­istri­erten die Behör­den in Meck­len­burg-Vor­pom­mern ins­ge­samt 206 Straftat­en im Zusam­men­hang mit ille­galen Ren­nen oder ähn­lichen Delik­ten. In 27 Fällen kam es zu Verkehrsun­fällen, bei denen ins­ge­samt 18 Men­schen ver­let­zt wur­den.

Appell an Auto- und Tuningfans

Pegel appel­lierte daher an Auto- und Tun­ing­fans, ihre Lei­den­schaft ver­ant­wor­tungsvoll auszuleben. „Tun­ing und Auto­begeis­terung sind kein Prob­lem, solange sie im Rah­men der Verkehrsvorschriften stat­tfind­en“, betonte der Innen­min­is­ter.

Seit 2017 gel­ten ver­botene Kraft­fahrzeu­gren­nen in Deutsch­land nicht mehr als Ord­nungswidrigkeit, son­dern als Straftat. Das bet­rifft auch einzelne Fahrer, die mit stark über­höhter Geschwindigkeit unter­wegs sind und dadurch den Ein­druck eines Ren­nens erweck­en. Der bun­de­sein­heitliche Tatbe­stand­skat­a­log ermöglicht zudem weit­ere Sank­tio­nen – etwa bei unnötigem Hin- und Her­fahren, ver­mei­d­barem Lärm oder Abgas­beläs­ti­gun­gen sowie bei Fahrzeugum­baut­en, durch die sich Geräusch- oder Emis­sion­swerte ver­schlechtern und die Betrieb­ser­laub­nis erlis­cht. Dann dro­hen empfind­liche Bußgelder und weit­ere Kon­se­quen­zen.