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CDU-Fraktion für Vereinfachung der Regeln für Straßenmusik

Die CDU-Fraktion will den Oberbürgermeister beauftragen, die bestehenden Regelungen für Straßenmusik in Schwerin zu überarbeiten. Etliche Anlieger und Gewerbetreibende in Bereichen, wo Straßenmusik stattfindet, hatten sich an die Kommunalpolitik gewandt

  • Veröffentlicht Juni 11, 2018
CDU-Stadtvertreterin Silvia Rabethge

Die CDU-Fraktion will den Oberbürgermeister beauftragen, die bestehenden Regelungen für Straßenmusik in Schwerin zu überarbeiten. Etliche Anlieger und Gewerbetreibende in Bereichen, wo Straßenmusik stattfindet, hatten sich an die Kommunalpolitik gewandt und deutlichst auf Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Ruhezeiten bzw. auf Probleme hingewiesen.

 

Gewerbetreibende oder Bewohner durch Dauerbeschallung genervt

 

Stadtvertreterin Silvia Rabethge: „Eine Regelung, die vorsieht, dass die Spielzeiten der Straßenmusiker zu jeder vollen Stunde beginnen und maximal 30 Minuten betragen, ist aus Sicht vieler Anlieger eine Variante, die praktikabel und auch für das Ordnungsamt kontrollierbar ist. Genauso wichtig sollte es sein, die Lautstärken der musikalischen Darbietungen regelmäßig im Blick zu haben und bei den erlaubten Dezibel ggf. noch nach unten nach zu justieren. Insbesondere ältere Anwohner sprechen mich an und wünschen sich mehr Qualität oder auch eine Mittagspause für Straßenmusik. Im besten Fall kommen wir dann in Schwerin zu einer Situation, die für alle Betroffenen – Musiker wie Anlieger – akzeptabel ist. Straßenmusik kann bereichernd für eine lebendige Innenstadt sein. Ihre Grenzen findet sie aber dort, wo Gewerbetreibende oder Bewohner durch Dauerbeschallung genervt werden.“

Konkret besagt der Antrag zu Stadtvertretung, dass die Verwaltung spätestens zur Sitzung am 10.09.2018 eine Vorlage zur Anpassung der „Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen in der Landeshauptstadt Schwerin“, kurz Straßen- und Grünflächensatzung unterbreiten soll. „Sollten verwaltungsseitig neben der leicht kontrollierbaren 30 Minuten-Regelung bzw. der Pausenregelung der Hansestadt Rostock noch weitere konstruktive Verbesserungen zur Satzung vorliegen, sind wir nicht abgeneigt, auch diese zu hören“, so die Kommunalpolitikerin.

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